11. Dez 2018 | Buchhaltung
Für immer mehr Bürger stellt die gesetzliche Rente nicht mehr eine ausreichende Versorgung im Alter zur Verfügung. Um der steigenden Altersarmut vorzubeugen, hat der Staat vor einigen Jahren im Rahmen einer Rentenreform seine Bürger angehalten, mehr in die private Altersvorsorge zu investieren. Zu diesem Ziel hat der Gesetzgeber finanzielle Anreize geschaffen, die die Eigeninitiative bei der Altersvorsorge für den Steuerzahler attraktiver machen sollen. Daneben wurden gesetzliche Instrumente geschaffen, durch die Teile der Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind.
Das aktuelle Rentensystem basiert auf dem so genannten Generationenvertrag. Das Konzept Generationenvertrag regelte seit seiner Einführung in den 1950er Jahren die Finanzierung der gesetzlichen Rente. Er besagt, dass die jeweils aktuell arbeitende Generation die vorhergehende Generation durch ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse versorgt. Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung bezahlt die eingezahlten Gelder aus der gefüllten Rentenkasse in Form von Renten an die Rentner der vorangegangenen Generation aus.
Zugleich sichert sich die junge Generation durch ihre Einzahlungen einen gesetzlichen Rentenanspruch für ihr eigenes Alter. Für die Erfüllung ihres Rentenanspruchs sorgt dann wieder die nachfolgende Generation. Das Konzept des Generationenvertrags basiert auf einer gesellschaftlichen Zusammensetzung, in der viele junge Einzahler nur wenige Empfänger im Ruhestand finanzieren müssen. Da sich die Voraussetzungen änderten, wurde in den vergangenen Jahren eine Reform des Rentensystems erforderlich.
Durch die Abnahme von Geburten hat sich seit den 1970er Jahren die demografische Zusammensetzung der Gesellschaft verändert. Immer mehr Rentner stehen immer weniger arbeitenden Bürgern der nachfolgenden Generation gegenüber. Vor einigen Jahren erkannte die Politik, dass das Rentensystem aufgrund der demografischen Verschiebung nicht mehr funktionieren kann.
Da die Versorgung durch die staatliche Rente nicht mehr gewährleistet ist, müssen immer mehr Bürger private Rentenversicherungen abschließen. Vorsorgeaufwendungen, die Arbeitnehmer und Angestellte sowie Selbstständige und Freiberufler außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aufbringen müssen, sollen die finanzielle Versorgung in der Zukunft sicher stellen.
Im steuerlichen Sinne gehören nicht nur die Altersvorsorgebeiträge zu den Vorsorgeaufwendungen. Neben den Altersvorsorgeaufwendungen zählen auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge wie zum Beispiel die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen. Aber auch sonstige Beiträge, wie die Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, Hinterbliebenenversicherungen und Lebensversicherungen mit Abschlussdatum vor 2005, sowie private Kranken- und Pflegeversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich von Bedeutung sind.
Zu den Aufwendungen, die nicht von der Steuer abgesetzt werden können zählen zum Beispiel Bausparverträge, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Sachversicherungen. Zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen zählen aber auch Lebensversicherungen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber baut in den Vorsorgeaufwendungen der Rente auf verschiedene Instrumente zur Altersvorsorge, die auf drei Säulen beruhen.
Daneben gehören zu den Instrumenten der Altersvorsorge zum Beispiel die landwirtschaftliche Alterskasse oder auch die berufsständischen Versorgungswerke, wie sie für angestellte und selbstständige Angehörige bestimmter Freier Berufe bestehen. So bezahlen zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Architekten sowie Ingenieure, Steuerberater und Rechtsanwälte in eigene Vorsorgungswerke ein.
Steuerpflichtige können abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Durch die steuerliche Absetzbarkeit verringert sich der Gewinn und damit die Steuerlast. Aus diesem Grund ist es für jeden Steuerzahler wichtig zu wissen, welche Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist und wie die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben sind.
Die Rürup Rente ist eine so genannte Basis-Rente. Sie wurde als Gegenstück zur Riester Rente geschaffen. Mit der Rürup Rente erhielten auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, ihre private Altersvorsorge steuerlich absetzbar zu gestalten und somit von einer staatlichen Förderung zu profitieren. Die Rürup Rente ist ein Vorsorgevertrag, der Auszahlungsleistungen garantiert und zudem eine Beteiligung an Überschüssen aus der Anlageform gewährt. So erhält der Versicherte eine lebenslange monatliche Rente. Der Staat fördert die Rürup Rente ausschließlich dadurch, dass die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sind.
Die Höhe der geleisteten Beitragszahlungen, die im Laufe eines Jahres entstehen, sind der Beitragsbescheinigung der Versicherung zu entnehmen. Der Gesamtbetrag kommt in der Steuererklärung in die Anlage Versorgungsaufwand in die entsprechende Zeile des Formulars. Die Anlage nimmt alle Angaben für die verschiedenen Vorsorgeaufwendungen auf. Für die steuerliche Geltendmachung der Rürup Rente gelten Höchstgrenzen, die für Alleinstehende bei insgesamt 23.712 Euro und für Verheiratete bei 47.424 Euro liegen (Stand 2018). Die Höchstgrenzen vermindern sich noch um die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder für die berufsständischen Versorgungswerke. Die zukünftigen Auszahlungen der Rürup Rente müssen jedoch dann wieder versteuert werden.
Mit der Riester Rente hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, mit dem Arbeiter und Angestellte nicht nur durch ihre Altersvorsorge Steuer sparen können. Der Staat gewährt für die Riester Rente neben den Steuervorteilen auch finanzielle Zulagen. Neben der Grundzulage in Höhe von 175 Euro jährlich schießt der Staat auch eine Kinderzulage und einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro zu.
Bei ihrer Steuererklärung können Steuerpflichtige ihre Beiträge für die Riester Rente in der Anlage AV angeben und auf diese Weise in einer Höhe von bis zu 2.100 Euro pro Jahr geltend machen. Für Verheiratete mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung gilt der Höchstbetrag von 4.100 Euro, um die Rentenversicherung steuerlich absetzen zu können. Die Differenz aus den Zulagen und dem Steuervorteil wird dem Steuerzahler als Steuererstattung ausbezahlt. Bei der Auszahlung der Rente unterliegt die Riester Rente jedoch der regulären Steuer.
Nicht nur Einzahler in die Riester und Rürup Rente genießen steuerliche Vorteile. So sind auch andere Varianten für die private Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Denn die Beiträge, die für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge geleistet werden, können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei muss allerdings grundlegend zwischen Verträgen, die vor 2005 und Verträgen, die nach dem Stichtag 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterschieden werden.
Mit alten Verträgen, deren Versicherungslaufzeit vor dem Stichtag 1. Januar 2005 bereits bestanden hat, ist die Altersvorsorge steuerlich absetzbar. So können die Beiträge für die private Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Auch die Leistungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist eine Laufzeit des Vertrages von mindestens zwölf Jahren bei gleichzeitiger Beitragszahlung von mindestens fünf Jahren. Auch einen Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent muss die Versicherung bieten, damit die zukünftige Steuerbefreiung greift. Bei fondsgebundenen Versicherungen werden die Erträge besteuert, die über die Summe der Beitragszahlungen hinausgehen. Die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen aus entsprechenden Verträgen vor 2005 gelten sowohl für private Rentenversicherungen als auch für Lebensversicherungen.
Die private Altersvorsorge ist für Verträge, die mit dem 1. Januar 2005 beginnen nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn diese nach den neuen gesetzlichen Vorgaben der Rürup Rente ausgestaltet sind. Demzufolge muss der Versicherungsvertrag die Auszahlung einer monatlichen Rente vorsehen. Die Auszahlung beginnt erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Darüber hinaus können Auszahlungsansprüche nicht vererbt werden. Zudem können die Ansprüche auch nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Nur wenn die neuen Verträge, die nach Jahresbeginn 2005 in Kraft treten, alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt in der Regel die gesetzliche Rente. Mit der Betriebsrente sparen Angestellte während der Jahre ihrer Berufstätigkeit unter günstigen Bedingungen eine Rente an. Entweder übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe oder ein Teil des Gehalts fließt in die betriebliche Rentenversicherung.
In der Regel wird die Betriebsrente bei der Auszahlung durch Sozialabgaben und Steuern belastet. So müssen für betriebliche Renten der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag in voller Höhe mit durchschnittlich 15,6 Prozent für die Krankenkasse und 2,8 Prozent für die Pflegeversicherung bezahlt werden (Stand 2018). Rentenzahlungen in Höhe von bis zu 150 Euro sind von der Abgabenpflicht befreit.
Wer in eine betriebliche Altersvorsorge einbezahlt, der erhält automatisch eine steuerliche Absetzung. Denn die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge fließen unmittelbar vom Arbeitgeber in das betriebliche Versorgungswerk. Dabei vermindern die Beiträge das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Der bereits abgezogene Beitrag fällt auf diesem Wege aus der Besteuerung heraus. Daher müssen sich Steuerzahler, die eine betriebliche Altersvorsorge haben, um die weitere steuerliche Behandlung ihrer Beiträge nicht kümmern.