05. Okt. 2017 | Buchhaltung

Jobsuche steuerlich absetzen – so geht’s!

Die Suche nach dem neuen Job kann nicht nur Nerven, Zeit und Mühen kosten, sondern vor allem sehr viel Geld. Damit Du die Jobsuche steuerlich absetzen kannst, solltest Du Dich rechtzeitig über die Möglichkeiten informieren.

Die Jobsuche steuerlich absetzen – Bewerbung ist Werbung

Die Kosten für Werbung sind steuerlich absetzbar. Und Werbungskosten sind Ausgaben, die Du für die Erzielung Deines Einkommens aufwendest. Dabei ist es unerheblich, ob Du Geld ausgibst, um ein Einkommen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Alle Ausgaben, die rund um Deine Arbeit anfallen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Daher fallen sämtliche Aufwendungen, die Du für Deine Bewerbungen hast, unter die fiskale Definition von Werbungskosten. Dabei ist nicht erheblich, ob Deine Bewerbungen erfolgreich sind, damit Du die Jobsuche steuerlich absetzen kannst. Wichtig ist lediglich, dass Du Geld für Deine Bewerbungen ausgegeben hast. Diese Ausgaben kannst Du gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten erklären und dabei Deine Jobsuche steuerlich absetzen.

Jobsuche steuerlich absetzen - geht das?
Für die Jobsuche geht viel Zeit und manchmal auch einiges an Geld verloren. Was viele nicht wissen: vom Finanzamt gibt es was zurück.

Die Werbungskosten absetzen – zwei Wege

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du Deine Jobsuche steuerlich absetzen kannst.

  • Belege
  • Pauschale

Jobsuche steuerlich absetzen mit Belegen

Nicht nur für Deine eigene Aufrechnung, sondern auch als Beleg gegenüber der Steuerbehörde brauchst Du sämtliche Quittungen Deiner Ausgaben. Du kannst nur diejenige Summe Deiner Ausgaben für die Jobsuche steuerlich absetzen, die Du auch mit Quittungen nachweisen kannst. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören die Kosten für

  • Materialien
  • Recherche
  • Dienstleister
  • Reisen

Materialien

Materialeinkäufe, die mit Deiner Jobsuche in Zusammenhang stehen, umfassen

  • Briefmarken
  • Briefpapier
  • Briefumschläge
  • Druckerpatronen
  • Kopien
  • Stifte
  • Hüllen
  • Bewerbungsmappen

Recherche

Auch der Aufwand für die Recherche rund um die Jobsuche kostet Geld

  • Zeitschriften
  • Magazine
  • Bücher
  • Ratgeber
  • Internet

Dienstleister

Wenn Du Dienstleister in Anspruch genommen hast, kannst Du diese Kosten im Rahmen der Jobsuche steuerlich absetzen

  • Kurse und Seminare
  • Bewerbungsschreiber
  • Übersetzer
  • Beglaubigungen
  • Homepage
  • Online-Anzeigen
  • Zeitungsannoncen
  • Bewerbungsfotos
  • Design für Lebenslauf
  • Inserate
  • Bewerbungsvideo
  • Telefon
  • Internet

Reisekosten

Auch die Aufwendungen für Reisen kannst Du geltend machen mit den Kosten für

  • Autofahrten
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Taxi
  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Spesen

Damit die Geltendmachung Deiner Ausgaben durch das Finanzamt akzeptiert wird, musst Du für sämtliche Ausgaben, die Du summierst, die Belege sammeln und aufbewahren.

Jobsuche steuerlich absetzen über Pauschale

Du kannst auch mit einer Pauschale Deine Jobsuche steuerlich absetzen. Das Finanzamt unterscheidet Pauschalen für

  • schriftliche Bewerbung
  • E-Mail Bewerbung

die jeweils in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht werden können.

Die Kosten für jede schriftliche Bewerbung kannst Du pauschal in einer Höhe von 8,50 Euro im Rahmen Deiner Jobsuche steuerlich absetzen. Für jede Bewerbung, die Du per E-Mail abgibst, kannst Du 2,50 Euro geltend machen. Damit Du die Pauschale glaubhaft begründen kannst, solltest Du eine Liste Deiner Bewerbungen erstellen. Notiere Dir hierin die Firmennamen, Ansprechpartner und das Datum Deiner Bewerbung. Sammle auch die Antworten der Firmen, um Deine Unterlagen zu vervollständigen.

Pauschale oder Belege – eine Entscheidungshilfe

Die maximale Summe, die das Finanzamt als Pauschale anerkennt, liegt bei 1.000 Euro. Solange Deine Ausgaben unter 1.000 Euro liegen, kannst Du eine Pauschale geltend machen. Wenn Deine Kosten über der Pauschalgrenze liegen, solltest Du über Deine Belege die Jobsuche steuerlich absetzen.

Wohin mit den Angaben der Werbungskosten?

Wenn Du Deine Jobsuche steuerlich absetzen möchtest, dann erklärst Du Deine Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage N. Dort trägst Du die Summe Deiner Ausgaben in der Zeile 46 ein.

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