30. Nov. 2018 | Unternehmenssteuerung

Kaffeeklatsch und Zigarettenpause – Gehört das zur Arbeitszeit?

Wie viele Pausen sind während der Arbeitszeit okay? Zählen Zigarettenpause und Kaffeeklatsch in der Teeküche oder auf dem Gang zur Pause oder ist das Arbeitszeit? Streitfragen, die alle Vorgesetzten kennen. Wer Mitarbeiter hat, hat automatisch die Verantwortung für eine Pausenregelung, die gerecht für alle ist und genügend Freiräume lässt. Mit der Stoppuhr hinter dem Raucher zu stehen, ist nicht deine Aufgabe als Chef oder Teamleiter.

  1. Was ist eine Pause?
  2. Was sagt das Arbeitszeitgesetz aus?
  3. Was zählt als Pause?
  4. Hilft ein Zeiterfassungs-Modell?
Was gehört zur Arbeitzeit
Pausen unterbrechen die Arbeitszeit. Wie lange, das regelt zum einen das Arbeitszeitgesetz, zum anderen der individuelle Arbeitsvertrag mit deinen Mitarbeitern. (©georgerudy – Fotolia)

Was ist eine Pause?

Tatsächlich müssen wir erstmal die Frage klären: Was versteht man eigentlich unter einer Pause? Eine Pause ist Zeit, in der nicht gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer hält sich hierbei nicht bereit, weiter zu arbeiten sondern geht anderen Dingen nach – möglichst, um sich zu erholen. Arbeitnehmer sind meist frei, ihre Pause zu verbringen, wie und wo sie wollen. Das muss nicht die betriebseigene Kantine sein, man kann auch zur Imbissbude um die Ecke oder eine Runde in einem Park spazieren gehen. Eine Pause dient der Regeneration. Pausenzeiten sind keine Arbeitszeiten und werden daher nicht bezahlt. Einplanen muss sie der Arbeitgeber aber unbedingt.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz aus?

In Deutschland gilt das , das auch das in § 4 ArbZG das Mindestmaß an Pausen regelt. Bei Arbeitszeiten von 6 bis 9 Stunden sind 30 Minuten Pause einzuplanen, wer mehr als 9 Stunden am Arbeitsplatz ist, bekommt mindestens 45 Minuten. Mehr als 6 Stunden ohne Pause zu arbeiten, ist laut Gesetz nicht zulässig. Pausenzeiten dürfen in mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten unterteilt werden.

Pausenzeiten müssen vom Arbeitgeber vorab geregelt sein und müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen – also weder am Anfang noch am Ende der Arbeitszeit. Arbeitnehmer dürfen auch nicht einfach auf Pausen verzichten, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was zählt als Pause?

Während der Gang zur Toilette zur Arbeitszeit gehört, muss die Raucherpause vom Arbeitgeber nicht geduldet und auch nicht als Arbeitszeit vergütet werden. Eine Tasse Tee am Schreibtisch zu trinken, während man weiter arbeitet: kein Problem, das ist Arbeitszeit. Am Vormittag die Zeitung ausbreiten, die Butterbrotdose auf den Schreibtisch stellen und genüsslich einen Kaffee schlürfen, während man die Zeitung liest, kann dagegen große Probleme mit dem Arbeitgeber bedeuten, falls nicht tatsächlich eine Frühstückspause vereinbart und als Pause verzeichnet ist. Kaffeeklatsch während der Pausenzeiten ist absolut in Ordnung. Aber ein längerer Tratsch in der Teeküche, wenn eigentlich gerade keine Pause ist, ist aus Arbeitgebersicht nicht okay.

Hilft ein Zeiterfassungs-Modell?

Als Vorgesetzter oder Arbeitgeberin legst Du die Pausenzeiten fest. Daher liegt es in Deiner Hand, neben der Arbeitszeit geregelte Pausen zu regulieren. Je nachdem, ob ihr mit einem Zeiterfassungssystem oder auf Vertrauensbasis die Arbeitszeit erfasst, könnt ihr Modelle finden, die für alle gut zu handhaben sind. Damit es für alle gerecht zugeht, können zum Beispiel die Raucher ihre Arbeitsunterbrechungen als Pausenzeiten werten. In jedem Fall stärkt es die gute Stimmung im Team, wenn sich alle fair behandelt fühlen.

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