01. Apr 2020 | Buchhaltung
Als fleißiger Billomat-Nutzer, oder jemand, der das noch werden möchte, hast du dir bestimmt schon einmal die Frage gestellt, ob du Billomat steuerlich absetzen kannst. Die Antwort ist Ja. Das könnte der kürzeste Magazin-Artikel sein, den wir je geschrieben haben, wären da nicht noch die Fragen: „Wie geht das und warum?“
Du nutzt Billomat, um deine geschäftliche Buchhaltung auf dem Laufenden zu halten. Du erstellst mit Billomat Ausgangsrechnungen, erfasst die Eingangsrechnungen und bereitest mithilfe der Funktion für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung deine Zahlen für die Steuererklärungen vor. Weil du Billomat für dein Unternehmen verwendest, sind die Kosten für Billomat eindeutig betrieblich bedingt.
Das bedeutet zunächst mal, dass du in dem Monat, Quartal oder Jahr, in dem du eine Rechnung von Billomat bezahlst, Vorsteuer ziehen kannst. Die Umsatzsteuer, die du an Billomat überweist, gibst du mit anderen gezahlten Umsatzsteuerbeträgen zusammen in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an. Sie wird mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet.
Ausnahme: Kleinunternehmerregelung. Wenn du nach Kleinunternehmerregelung arbeitest und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, dann bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Aber keine Sorge, bei dir wird dann eben im nächsten Jahr der gesamte Brutto-Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe für das Steuerjahr angerechnet.
Mit oder ohne Vorsteuerabzug: Billomat kannst du als Betriebsausgabe bei der Steuererklärung angeben. Billomat gehört zu deinen IT-Kosten.
Bei Software, die im Zusammenhang mit Hardware erworben wird, besteht das Finanzamt auf eine Abschreibung gemeinsam mit der Hardware. Geht oft auch gar nicht anders, weil die Kosten für Betriebssystem und Co. gar nicht separat auf der Rechnung stehen. Bei Software-Lizenzen und Abos, die du unabhängig von einem Gerät einkaufst, sieht das anders aus. Separat erworbene Software betrachtet die Steuerbehörde als immaterielles Wirtschaftsgut oder als sogenanntes Trivialprogramm. Diese Softwarekosten wirken sich meist für das Jahr steuersenkend aus, in dem sie entstehen. Das muss aber nicht immer so sein. Bezahlst du eine Softwarelizenz für mehrere Jahre im Voraus oder kaufst ein Programm, das mehr als 410 Euro kostet, dann kann das Finanzamt durchaus eine Abschreibung über mehrere Jahre verlangen – ähnlich wie bei Hardware.
Viele Billomat-Kunden können die Kosten für Billomat also in dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem sie die Billomat-Rechnung bezahlen. Bei zweijährlicher Zahlungsweise kann es vorkommen, dass du die Kosten als Betriebsausgabe auf die beiden Jahre verteilen musst.