11. Dez. 2019 | Buchhaltung
Ausbildungen, die in einen höheren Berufsabschluss führen, fördert der Staat mit dem so genannten Meister-BAföG. Sobald Du mit der Rückzahlung Deiner Förderung beginnst, kannst Du einen Teil des erhaltenen Meister-BAföG von der Steuer absetzen. Auf diese Weise trägt auch der Fiskus zur Unterstützung Deiner Ausbildung bei.
Der Staat gewährt mit dem Meister-BAföG eine monatliche finanzielle Unterstützung während Deiner Ausbildung. Deinen Antrag stellst Du beim Amt für Ausbildungsförderung an Deinem Wohnsitz. 40 Prozent des Meister-BAföG erhältst Du als Zuschuss vom Staat. Die restlichen 60 Prozent leistet die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, als Darlehen. Die KfW belegt Deinen Kredit mit sehr günstigen Zinsen. Der Gesetzgeber hat die vertraglichen Modalitäten des Darlehens von der KfW genau festgelegt. Auch die Möglichkeit, wie Du Dein Meister-BAföG von der Steuer absetzen kannst, sind genau geregelt.
Für folgende Ausbildungen kannst Du das Meister-BAföG in Anspruch nehmen:
Unter die Aufstiegsfortbildungen fallen Weiterbildungen, die Dir einen höheren Berufsabschluss ermöglichen. Die Qualifikation einer Aufstiegsfortbildung liegt über den Abschlüssen für Facharbeiter, Gesellen und Berufsschulabsolventen. Deine Ausbildung darf in Vollzeit nicht länger als drei Jahre und in Teilzeit oder als Fernlehrgang nicht länger als vier Jahre dauern, damit Du eine Förderung erhältst. Fortbildungen, die mediengestützt sind, müssen mindestens 400 Präsenzstunden oder vergleichbare medial unterstützte Stunden umfassen. Wenn Deine Ausbildung eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kannst Du eine Förderung über BAföG und KfW beantragen und Teile des bewilligten Meister-BAföG von der Steuer absetzen.
Die Förderung vom Staat ist ein Zuschuss. Diesen brauchst Du nicht zurückzuführen. Solange Du Deine Ausbildung absolvierst, brauchst Du auch das Darlehen aus Deiner Förderung nicht zurückbezahlen. Nach Abschluss Deiner Meisterprüfung oder Deiner Aufstiegsausbildung hast Du weitere zwei bis maximal sechs Jahre Zeit, um mit der Rückführung zu beginnen. Innerhalb dieser Zeit bleibt Dein Darlehen frei von zusätzlichen Zinsen. Danach zahlst Du monatliche Raten, deren Höhe sich nach Deinem Einkommen ausrichten. Dabei hat der Gesetzgeber eine Mindesthöhe von 128 Euro pro Monat für die Tilgung festgelegt. Solange Du die Tilgung hinsichtlich des Zeitplans und der Höhe reibungslos ausführst, fallen keine weiteren Zinsen an. Erst wenn Du die Rückführung nach der tilgungs- und zinsfreien Zeit vornimmst, fallen weitere Zinsen an.
Die Zahlungseingänge, die Du über das Meister-BAföG erhältst, betrachtet der Fiskus nicht als Einnahme. Das Meister-BAföG ist steuerfrei. Daher musst Du die erhaltene Förderung nicht bei Deiner Einkommenssteuererklärung als Einnahme angeben. Sobald Du Dein Meister-BAföG nach der Meisterprüfung zurück bezahlst, trennst Du den Anteil an Tilgung von dem Anteil der Zinsen. Die Zinsen, die Du mit der Rate bei der Tilgung Deines Darlehens bezahlst, kannst Du als Meister-BAföG von der Steuer absetzen. Addiere bei Deiner Steuererklärung die Zinsen, die Du bei der Rückzahlung geleistet hast. Danach kannst Du diese als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit von Deinem Einkommen abziehen. Wenn Du Dich gleich nach Deiner Prüfung selbständig gemacht hast, dann kannst Du die Zinsen als Betriebsausgabe deklarieren, von Deinem Gewinn abziehen und so einen Teil vom Meister-BAföG von der Steuer absetzen.
Sämtliche Ausgaben, die während und nach Deiner Ausbildung für Deine Weiterbildung anfallen, kannst Du steuerlich geltend machen. Auch wenn Du eine Förderung erhältst, kannst Du Deine Ausgaben als Werbungskosten von Deinem Einkommen abziehen. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:
Der Mehraufwand, der für Deine Versorgung im Rahmen der Ausbildung anfällt, kannst Du genauso steuerlich geltend machen, wie Arbeitsmittel und Fahrtkosten. Zu den Arbeitsmitteln gehören sämtliche Einkäufe für die Ausbildung, aber auch die Miete für Dein Arbeitszimmer. Deine Fahrtkosten kannst Du in Höhe von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Über Deine Aufwendungen kannst Du Dein Meister-BAföG von der Steuer absetzen.
Die Förderung durch das Meisterbafög setzt sich aus zwei Teilen zusammen. 40 Prozent der Förderung gelten als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Der Rest in Höhe von 60 Prozent des ausgezahlten Meisterbafögs besteht hingegen in einem Darlehen, das mit Zinsen belegt ist. Diese 60 Prozent des erhaltenen Förderungsbetrags muss der Meister nach seiner Ausbildung zuzüglich Zinsen an das BaföG Amt zurückbezahlen. Der entscheidende Unterschied des Meisterbafögs zum unverzinsten BaföG für Auszubildende liegt damit in der Verzinsung, aus der sich bei der Meisterbafög Rückzahlung für die Steuer eine zusätzliche finanzielle Belastung ergibt und die daher absetzbar ist.
Die einzelnen Raten der Meisterbafög Rückzahlung bestehen jeweils aus einem Nettobetrag, der als Förderung dem jetzigen Meister während seiner Ausbildung zugeflossen war und aus dem zusätzlichen Zinsbetrag. Da der Nettobetrag der Meisterbafög Rückzahlung lediglich denselben Betrag abdeckt, der einmal steuerfrei zugeflossen ist, kann die Aufwendung auch nicht als Belastung des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt anerkannt werden. Somit ist der Nettobetrag der Meisterbafög Rückzahlung in der Steuer nicht absetzbar. Der Meister kann lediglich die Zinsen, die er mit der Meisterbafög Rückzahlung leistet, in der Steuer geltend machen.
Deine Aufwendungen, die Du während Deiner Ausbildung durch das Meisterbafög finanziert hast, sind grundsätzlich absetzbar. Denn sie stellen Ausgaben im Rahmen der Fort- und Weiterbildungskosten, die Du regulär geltend machen kannst. Dabei ist es für das Finanzamt unerheblich, aus welchen Mitteln Du die Ausgaben finanziert hast. Allerdings musst Du bei der Absetzung beachten, dass Du von denjenigen Ausgaben, die Du ausschließlich mit Meisterbafög finanziert hast, den Zuschussanteil von 40 Prozent abziehst. Hast Du also beispielsweise einen Computer zu einem Kaufpreis von 500 Euro angeschafft, den Du ausschließlich durch Dein Meisterbafög finanziert hast, kannst du lediglich 60% des Kaufpreises, also 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Denn 40 Prozent der Förderung stellen einen rückzahlungsfreien Zuschuss, dessen Finanzierungen nicht geltend gemacht werden können.