12. Juli 2018 | Buchhaltung

Kinderbetreuung in der Ferienzeit steuerlich absetzen: geht das?

Sind denn schon wieder Ferien? Für Eltern kann es manchmal kritisch werden, wenn der Kindergarten während der Sommerferien schließt. Mit ungefähr 13 Wochen Schulferien haben Kinder deutlich mehr frei als ihre Eltern. Ferienlager und andere Kinderaktionen sind eine Lösung! Aber bleiben die Eltern auf den Kosten sitzen oder können sie die Kinderbetreuung in der Ferienzeit steuerlich absetzen?

Kinderbetreuung in der Ferienzeit
Kinderbetreuung in der Ferienzeit von der Steuer absetzen – wann geht das?

Wann kann ich die Kinderbetreuung in der Ferienzeit absetzen?

Kita, Betriebskindergarten, Hort, Tagesmutter und Au Pair: Die Kosten, die für die reguläre Kinderbetreuung anfallen, gelten als Sonderausgaben. Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten lassen sich von der Steuer absetzen, die Obergrenze sind allerdings 4.000 Euro.

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
  • Die Kosten sind belegbar zum Beispiel durch einen Überweisungsbeleg und Rechnungen.

Die regelmäßige Kinderbetreuung ist also steuerlich begünstigt. Fahrtkosten, um das Kind zu bringen und wieder abzuholen gehören allerdings nicht dazu. Papa-Taxi und Mama-Shuttle senken also nicht die Steuerbelastung der Familie.

Was gilt nicht als Kinderbetreuung?

Was die Finanzverwaltung auch nicht als Kinderbetreuung ansieht, ist alles, was eher einer Freizeitaktivität entspricht. Dazu gehören alles, was ihr für das Kind zusätzlich organisiert. Es reicht von Sportkursen bis zu Musikunterricht. Ob euer Kind also ein Instrument lernt, bei den Pfadfindern mitmacht, Balletunterricht bekommt oder nicht: Es ist steuerlich eure Privatangelegenheit. Gleiches gilt für den privat bezahlten Nachhilfeunterricht. Und auch Ferienlager, -camps oder Jugendfreizeiten zählen zur Freizeitgestaltung. Es ist egal, ob ihr es vielleicht nur deshalb gebucht habt, weil euer Jahresurlaub nicht reicht, um das Kind während der Ferien selbst zu betreuen.

Statt über Sonderausgaben über Mitgliedschaft und Vereine zu gehen funktioniert auch nicht: Während manche Vereinsmitgliedschaft, wenn sie z.B. beruflichen Zwecken dient, von der Steuer absetzen kannst, gilt das nicht für Sportvereine. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann auch nicht als Spende angesehen werden, denn die Mitglieder beziehen für ihre Beiträge ja Leistungen.

Oma, Opa, Patentante

Was bleibt? Selbst wenn Eltern abwechselnd Urlaub nehmen, deckt das nicht die Ferienzeit komplett ab. Glücklich, wer Oma und Opa in der Nähe hat oder andere Freunde und Verwandte, die die Kinder gerne ein paar Tage während der Ferien betreuen.

Kann man nun wenigstens diese Art der Kinderbetreuung in der Ferienzeit steuerlich absetzen? Nein. Hier handelt es sich um ganz normale Hilfestellung innerhalb der Familie oder Freundschaftsdienste. In der Regel fließt dafür aber ja auch kein Geld.

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