14. Apr. 2020 | Buchhaltung
Die Betreuung von Kindern kann unter Umständen zu hohen finanziellen Belastungen führen. Während der Ferienzeiten können viele berufstätige Eltern keinen Urlaub nehmen. Sie müssen ihre private Tagesbetreuung nicht nur selbst organisieren, sondern auch ganz alleine finanzieren. Auch die Kosten für Kindergarten, Kita, Nachhilfeunterricht oder Ferienlager müssen aufgebracht werden. Doch es gibt eine gute Nachricht: Du kannst zumindest große Teile der Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.
Deine jährlichen Aufwendungen für die Betreuung Deiner Sprösslinge kannst Du in Höhe von bis zu zwei Dritteln bei Deiner Steuererklärung als Sonderausgaben deklarieren. Hierfür gilt allerdings ein Höchstbetrag von 4.000 Euro, den Du als Kinderbetreuung von der Steuer absetzen kannst. Die so genannten Sonderausgaben sind Mischposten in der Steuererklärung. Zu den Sonderausgaben gehören neben der Kinderbetreuung, Schulgeld und erster Berufsausbildung auch Deine Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen und Kirchensteuer.
Damit Du Deine Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind staatliche Instrumente zur Sicherung des Grundbedarfs von Kindern. Eltern kommen entweder in den Genuss von Kindergeld oder des Kinderfreibetrags. Welches Instrument für den Steuerzahler günstiger ausfällt, berechnet das Finanzamt. Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch im Zuge der Einkommenssteuer, welches Modell sich für die Steuer zahlende Familie empfiehlt.
Das Kindergeld ist ein fester Betrag, den die Eltern monatlich für jedes Kind erhalten. Der Bezug von Kindergeld muss nicht versteuert werden. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und beträgt (Stand 2020):
Anzahl der Kinder | Höhe des Kindergeldes |
1-2 | 204 Euro |
3 | 210 Euro |
4+ | 235 Euro |
Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der von den Einnahmen abgezogen wird. Als Folge hat der Steuerzahler weniger Steuern zu bezahlen. Im Jahr 2020 beträgt der Kinderfreibetrag 7.812 Euro pro Kind.
Ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag besteht für Kinder
In Deiner Steuererklärung kannst Du folgende Ausgaben im Rahmen der Kinderbetreuung als Sonderausgaben angeben und somit von der Steuer absetzen:
Es gibt jedoch auch Grenzen für die Geltendmachung von Ausgaben im Rahmen der Kinderbetreuung. Denn viele Aufwendungen für Deine Kinder erkennt der Staat nicht als notwendige Betreuung an. Dazu gehören zum Beispiel neben anderen Posten Deine Ausgaben für:
Alles was Du von der Steuer absetzen möchtest, musst Du grundsätzlich belegen können. Daher ist es wichtig, dass Du sämtliche Rechnungen, die Du im Rahmen der Betreuung Deiner Kinder erhältst, sorgfältig aufbewahrst. Zudem erkennt das Finanzamt auch belegbare Ausgaben nicht an, die Du in bar oder mit Scheck bezahlt hast. Alleine die Überweisung gilt neben der Rechnung für Deine Ausgaben als anerkennenswerter Beleg. Solltest Du Deine Kinderbetreuung jedoch im Angestelltenverhältnis beschäftigen, zum Beispiel in Form eines Minijobs, dann musst Du dem Finanzamt einen Arbeitsvertrag vorlegen können.
In vielen Familien leisten die Großeltern einen wichtigen Teil der Kinderbetreuung. Bei der Umsetzung der Kinderbetreuung haben alle Beteiligten einen individuellen Gestaltungsspielraum, der auch Auswirkungen darauf hat, ob die Eltern die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen können.
In der Regel kümmern sich Familienangehörige zwar gerne und unentgeltlich um den Nachwuchs. Dennoch kann es sich lohnen, wenn die Eltern den Großeltern für die Kinderbetreuung ein Entgelt bezahlen. Denn das Entgelt, das sie den Großeltern ausbezahlen, können die Eltern im Rahmen der Aufwendungen für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür, dass Eltern die Vergütung für die Betreuung ihrer Kinder durch die Großeltern steuerlich geltend machen können, ist der Abschluss einer eindeutigen schriftlichen Vereinbarung über die Vergütung, die einem Vertrag mit Fremden gleicht. Diese muss die beteiligten Personen nennen, die Höhe des Entgelts beziffern und die Betreuungszeiten nennen. Zudem ist auf eine zuverlässige Auszahlung zu achten und die vereinbarten Betreuungszeiten sind einzuhalten. Eine weitere Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung des Betreuungsentgelts ist, dass die betreuenden Familienangehörigen nicht im selben Haushalt leben.
Betreuen die Großeltern ihre Enkel unentgeltlich, können zumindest die Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Denn wenn die Eltern den Großeltern die Fahrtkosten erstatten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen, können sie diese als Aufwendungen für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen. So können die Angehörigen untereinander vereinbaren, dass die Oma 30 Cent für jeden Kilometer erhält, den sie für die Kinderbetreuung zurücklegt. Die Oma muss den Erhalt der Fahrtkostenerstattung durch eine monatliche Fahrtkostenaufstellung bestätigen. Eine Überweisung der Fahrtkostenerstattung auf das Konto der Oma liefert einen zusätzlichen Nachweis für das Finanzamt. So können die Eltern den Gesamtbetrag der Fahrtkosten, den sie innerhalb eines Kalenderjahres an die Großeltern für die Kinderbetreuung erstattet haben, als Aufwendungen für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.
Grundsätzlich sind Fahrtkostenerstattungen ein Ersatz für geleistete Aufwendungen. Sie gehören demnach nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen der Großeltern. Daher müssen die Großeltern die erhaltenen Zahlungen für die Fahrtkosten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen, nicht in ihrer Steuererklärung als Einnahmen angeben und versteuern.
Das Betreuungsgeld wurde im Jahr 2013 eingeführt. Die Familienförderung sollte Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz, wie Krippe, Kita oder Kindergarten nicht nutzen möchten, eine Unterstützung von 150 Euro pro Monat zukommen lassen. Doch 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld aufgrund von Kompetenzmängeln des Bundes für nichtig. Daher gibt es das Betreuungsgeld unter der Bezeichnung Familiengeld seit 2016 nur noch in Bayern. Die Familienförderung erhalten Familien in Bayern für Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat, die sie selbst betreuen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt das Land Bayern 250 Euro pro Kind und Monat und ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich.
Das Betreuungsgeld oder Familiengeld ist vollständig von der Steuer befreit. In ihrer Einkommensteuererklärung müssen Eltern, die das Betreuungsgeld erhalten, keine Angaben über erhaltene Leistungen machen. Denn das Betreuungsgeld ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine reine Sozialleistung für Familien.
Auch die Familienmitversicherung ist durch den Erhalt des Betreuungsgeldes nicht berührt. Bei der Ermittlung von Versicherungsbeiträgen wird das Betreuungsgeld nicht herangezogen und verändert somit das Gesamteinkommen sowie die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung von Beiträgen nicht.
Das Ehepaar Klein hat eine fünfjährige Tochter Anna, die den Kindergarten besucht. Der Kindergarten kostet pro Monat 200 Euro. Da der Kindergarten in den Ferien schließt, während die Eltern weiterhin arbeiten, besucht Anna zusätzlich eine Tagesmutter. Die Kosten für die Tagesmutter belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro pro Monat. Insgesamt bezahlt Familie Klein im Jahr 2.400 Euro an den Kindergarten und weitere 3.600 Euro an die Tagesmutter. Somit bringt Familie Klein jährlich insgesamt 6.000 Euro für die Betreuung ihres Kindes auf. Da das Ehepaar Klein steuerlich zusammen veranlagt ist, können sie die Kosten in ihrer gemeinsamen Steuererklärung angeben. Familie Klein kann insgesamt 4.000 Euro an Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen, die sie in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend macht.