02. Mai 2019 | Gründung

Konkurrenten und Nachahmer: Wie kannst Du Deine Ideen schützen?

Gute Ideen können für das Bestehen von Unternehmen von erheblicher Bedeutung sein. Doch nicht nur aus diesem Grund haben Firmen ein großes Interesse am Ideen schützen. Da in allen Ideen unzählige Stunden an Entwicklungsarbeit mit Denkprozessen, Versuchsanordnungen und Auswertungen stecken, die ein hohes Maß an Einsatz und Kreativität erfordern, gehen mit ihnen auch umfangreiche wirtschaftliche Investitionen einher. Daneben bilden Erfindungen und Innovationen auch die Geschäftsgrundlage für Neugründungen und Startups. Die Bedeutung von Ideen zeigt die Notwendigkeit auf, diese gegen Konkurrenten und Nachahmer zu schützen. 

  1. Kann man eine Idee schützen lassen?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
  3. Was ist das Urheberrecht?
  4. Was ist ein Patent?
  5. Was ist ein Gebrauchsmuster?
  6. Was bedeutet der Markenschutz?
  7. Was ist ein Geschmacksmuster?
  8. Was ist die IPI-Nummer?
  9. Was bedeutet die Vertraulichkeitserklärung?
  10. Was ist unlauterer Wettbewerb?
  11. Welche Schritte kommen vor dem Schutz Deiner Idee?
ideen schützen
Da Innovationen die Basis vieler Firmengründungen sind, solltest Du unbedingt prüfen, ob Du Deine Ideen schützen kannst. (Bild © pixabay.com)

Kann man eine Idee schützen lassen?

Eine Idee schützen? – das geht nicht. Denn Ideen sind dem Grundsatz nach geistiger Natur und daher frei. Erst wenn eine Idee in eine körperliche Form überführt wird, dann kann diese unter einen besonderen Schutz gestellt werden. So ist es zum Beispiel nicht möglich, die Idee für ein Buch oder ein Bild zu schützen, solange sie nicht in irgendeiner Form in einen materiellen Zustand überführt ist. Sobald die Idee jedoch niedergeschrieben wird, unterliegt sie einem Schutzrecht. 

Idee schützen lassen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Für den Schutz von Ideen und Erfindungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese richten sich danach, in welche Kategorie die Idee fällt. Grundsätzlich sorgen so genannte Schutzrechte dafür, dass Ideen aus unterschiedlichen Bereichen gegen Konkurrenten und Nachahmer geschützt werden. Jedes der Schutzrechte umfasst andere Bestimmungen, Schutzvorschriften und Anwendungsbereiche.

Die gängigen Möglichkeiten zum Ideen schützen sind:

  • Urheberrecht
  • Patent
  • Gebrauchsmuster
  • Markenschutz
  • Geschmacksmuster
  • IPI-Nummer
  • Vertraulichkeitserklärung

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist im so genannten „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ mit der Abkürzung UrhG gesetzlich verankert. Der gibt den Anwendungsbereich des Urheberrechts an. Demnach sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Dazu gehören insbesondere Werke der Sprache, Schriften, Reden, Übersetzungen oder Computerprogramme, aber auch Musikwerke sowie Werke der bildenden Künste zusammen mit Werken der Baukunst sowie auch die dazu gehörenden Entwürfe. Daneben fallen auch Filme, Fotografien oder ähnliche Werke unter das Urheberrecht. Aber auch für Darstellungen, die im Rahmen der Wissenschaft oder Technik erstellt werden, wie für Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen oder Tabellen gilt das Urheberrecht. Grundsätzlich fallen Werke, die in Form einer persönlichen geistigen Schöpfung entstanden sind unter das Urheberrecht. Dazu können auch Sammlungen gehören, die aufgrund ihrer Auswahl eine geistige Schöpfung darstellen. Auch Datenbanken, die dieselben Voraussetzungen erfüllen, sind urheberrechtlich geschützt. 

Wie kann das Urheberrecht Deine Ideen schützen?

Im Urheberrecht gilt der Schöpfer eines entsprechenden Werkes als der Urheber. Das Gesetz dient dazu, um diesen in der Nutzung sowie in der geistigen und persönlichen Beziehung zu seinem Werk zu schützen. 

Das Urheberrecht soll zudem dafür sorgen, eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Werkes zu sichern. Der Urheber hat laut dem Urheberrecht das Bestimmungsrecht, ob und wie er sein Werk veröffentlichen möchte. Ob und auf welche Weise die Urheberschaft am Werk angezeigt werden soll, bestimmt ebenso der Urheber.

Der Gesetzgeber gibt im Urheberrechtgesetz vor, worauf es sich im Einzelnen erstreckt. Dazu gehören insbesondere die folgenden Rechte für den Urheber:

  • Ausschließliche Verwertung: Der Urheber hat das Recht, sein Werk gewerblich zu nutzen und zu verwerten. Die gewerbliche Nutzung eines Werkes kann nur durch denjenigen erfolgen, der das Werk geschaffen hat. Er hat das alleinige und ausschließliche Recht, über sein Werk zu bestimmen. Die Nutzung kann er auf Dritte übertragen.
  • Vervielfältigung: Das Vervielfältigungsrecht betrifft die Vervielfältigung eines Werkes unabhängig vom Umfang, der Zeitspanne oder dem Verfahren. Zur Vervielfältigung gehört auch die Fotografie oder die Tonaufnahme. 
  • Verbreitung: Das Verbreitungsrecht ermöglicht es, das Original oder Kopien eines Werkes in der Öffentlichkeit anzubieten oder an andere weiter zu geben. 
  • Vermietung: Der Urheber kann sein Werk im Original oder in Kopie zeitlich begrenzt gegen eine Gebühr einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Hierfür ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu bezahlen, auf die dieser nicht verzichten kann. Wenn der Urheber selbst keine Vermietungskosten erheben will, dann kann er sein Werk vorab an eine Verwertungsgesellschaft abtreten. Diese hat dann die Aufgabe, eine Miete einzuziehen und an den Urheber abzugeben.
  • Ausstellung: Das Recht zur Ausstellung ermöglicht es dem Urheber, das Original oder Kopien öffentlich zur Ansicht bereit zu stellen. 
  • Öffentliche Wiedergabe: Das Recht auf Vortrag, Aufführung, Sendung und Vorführung sowie auf Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger gestattet es dem Urheber, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen. 

Welchen Rahmen steckt das Urheberrecht?

  • Umgestaltung: Nur der Urheber hat das Recht, sein Werk zu bearbeiten oder umzugestalten. Dieses Recht kann er auch auf einen Dritten übertragen. Ist durch einen anderen eine Bearbeitung oder Umgestaltung seines Werkes erfolgt, dann bedarf es zudem der Einwilligung des Urhebers, um das überarbeitete Werk zu veröffentlichen oder zu verwerten. 
  • Wenn jemand ein Werk benutzt, um ein anderes zu selbstständig zu schaffen, dann ist in der Regel keine Zustimmung des ersten Urhebers erforderlich.
  • Verwertung: Neben den Nutzungsrechten für den Urheber regelt das Urheberrechtsgesetz auch das Folgerecht für die Verwertung von Werken. Der nachfolgende Händler, wie zum Beispiel ein Kunsthändler, ein Versteigerer oder ein Vermittler erhält einen prozentualen Anteil vom Verkaufspreis des Werkes, der im in Intervallen genau festgelegt ist. 
  • Erbe: Das Urheberrecht an geschaffenen Werken geht auf die Erben über, wenn nicht ein anders lautendes Testament vorliegt.
  • Die Verletzung von Urheberrechten wird strafrechtlich verfolgt und ist mit Freiheitsstrafe und Geldstrafen belegt. 

Was ist ein Patent?

Das Patent schützt technische Erfindungen. Die rechtlichen Grundlagen für den Patentschutz sind im Patentgesetz PatG ausgeführt. Ein Patent geht auf eine technische Neuerung zurück, die auf einer eigenständigen Entwicklungsarbeit fußt. Damit ein Patent angemeldet werden kann, muss nachgewiesen sein, dass es gewerblich realisierbar und nutzbar ist. Der Patentschutz erstreckt sich auf höchstens 20 Jahre. 

Was kann als Patent angemeldet werden?

Das Patent unterscheidet mit Erzeugnissen und Verfahren zwei Formen von Erfindungen. 

  • Erzeugnisse: Zu den Erzeugnissen gehören Gegenstände, wie zum Beispiel Maschinen oder Bauteile, chemische Stoffe, elektronische Schaltungen oder Arzneimittel. 
  • Herstellungsverfahren: Das Herstellungsverfahren ist eine Methode, die bei der Fertigung eines Produkts eingesetzt wird oder die einen Gegenstand für einen besonderen Zweck nutzt. 

Wie kannst Du durch den Patentschutz Deine Idee schützen lassen?

Wer eine technische Erfindung entwickelt hat, der kann hierfür ein Patent anmelden. Das Patent schützt das patentierte Erzeugnis oder Verfahren davor, dass Konkurrenten und Nachahmer es nutzen. Die Eintragung als Patent erfolgt durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für deutschlandweite Patentrechte oder durch das Europäische Patentamt (EPA) für europaweite Patentrechte. Ist ein Patent angenommen, dann kann der Inhaber des Patents bestimmen, wie seine Erfindung gewerblich zu nutzen oder zu vertreiben ist. Das Patent verschafft dem Unternehmer, der es angemeldet hat, ein Alleinstellungsmerkmal, da Konkurrenten und Nachahmer die Erfindung nicht nutzen können. Der Patentinhaber kann die Nutzung seiner Erfindung durch die Vergabe einer Lizenz ermöglichen, um gegen Zahlungen die Verwertung zu erlauben. 

Wie meldet man ein Patent an?

Die Anmeldung einer Erfindung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist beim Patentamt einzureichen. Hierfür muss ein Antrag ausgefüllt werden, mit dem eine Beschreibung der Erfindung, Angaben zum Erfinder, Ansprüche im Rahmen des Patents und einer Zusammenfassung einhergeht. Auch Schwarz-Weiß-Zeichnungen, die die Erfindung bildlich darstellen und Besonderheiten aufzeigen, können dem Patentantrag beigelegt werden. Ist das Patent durch das DPMA oder EPA angenommen, dann wird es veröffentlicht.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Patent?

Damit eine Erfindung als Patent angemeldet werden kann, muss sie grundsätzlich drei Merkmale aufweisen:

  • Die Erfindung muss eine Neuheit sein: Als Neuheit muss eine Erfindung einen neuen technischen Schritt gehen, der bislang noch nicht eingesetzt wurde.
  • Sie geht aus einer erfinderischen Tätigkeit hervor: Die Erfindung darf nicht eine Weiterentwicklung eines bestehenden technischen Standards sein, sondern muss eine eigenständige Entwicklung durchlaufen haben.
  • Sie eignet sich zu einer gewerblichen Anwendung: Es muss möglich sein, die Erfindung für den allgemeinen Gebrauch umzusetzen und gewerblich zu nutzen.

Was kostet ein Patent?

Die Kosten für die belaufen sich auf 390 Euro, die sich aus der Anmeldegebühr in Höhe von 40 Euro und einer Prüfgebühr von 350 Euro zusammen setzen. Für den Schutz der Erfindung fallen Jahresgebühren an, die ab dem dritten Jahr einsetzen und mit zunehmender Laufzeit ansteigen. In der Summe fallen für die Anmeldung und die Aufrechterhaltung eines Patents innerhalb der ersten zehn Jahre knapp weniger als 2.000 Euro an.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird auch als kleines Patent bezeichnet. Der Eintrag als Gebrauchsmuster umfasst ausschließlich technische Erfindungen, die zum Beispiel aus chemischen Stoffen oder Nahrungsmitteln bestehen. Auch das Gebrauchsmuster muss – genauso wie das Patent – als Neuheit anerkannt werden sowie in einer eigenständigen Erfindung bestehen und gewerblich anzuwenden sein. 

Wie kannst Du mit dem Gebrauchsmuster Deine Ideen schützen lassen?

Der Eintrag als Gebrauchsmuster verleiht dem Inhaber das ausschließliche Bestimmungsrecht über die Verwendung. Auch das Gebrauchsmuster ist im Deutschen Patent- und Markenamt oder EPA  zu beantragen. Im Gegensatz zum Patent wird das Gebrauchsmuster nicht geprüft. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn der Schutz des Gebrauchsmusters verletzt wurde. Die Dauer des Gebrauchsmusterschutzes beträgt drei Jahre. Wird das Gebrauchsmusterrecht verletzt, dann kann der Inhaber rechtliche Schritte ergreifen, um eine Unterlassung zu bewirken oder Schadensersatzansprüche zu fordern. Der Gebrauchsmusterschutz umfasst insgesamt zehn Jahre. 

Welche Kosten fallen für das Gebrauchsmuster an?

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters kostet 40 Euro bei regulärer und 30 Euro bei elektronischer Anmeldung. Die Aufrechterhaltung des Eintrags nach Ablauf der ersten drei Jahre kostet eine Gebühr von 210 Euro. Nach weiteren drei Jahren fallen 350 Euro an, während die letzten Jahre noch einmal eine Gebühr von 530 Euro kosten. 

Was bedeutet der Markenschutz?

Die Marke eines Unternehmens kennzeichnet dessen Produkte und Dienstleistungen, um sich vom Angebot der Konkurrenz und auch als Firma abzugrenzen. Als Marke kann zum Beispiel ein Firmenname, ein Logo, ein Begriff sowie eine Aussage, oder aber eine Kombination aus Markenelementen stehen. Die Wortmarke zum Beispiel besteht in einem Schriftzeichen, während die Bildmarke ein grafisches Element ist. Die Kombination aus den beiden Markenarten ist die Wort-Bild-Marke, die Schriftzeichen und Grafik kombiniert. Die Farbmarke kennzeichnet das Unternehmen durch eine bestimmte Farbe oder Farbkombination.

Wie wirkt der Markenschutz?

Der Markenschutz besteht in eindeutigen Rechten. Der Inhaber der Marke hat das alleinige und ausschließliche Recht über den Einsatz des Markenkennzeichens. Der Eintrag als Marke ermöglicht es Unternehmen, gegen die Verwendung ihres Kennzeichens rechtlich vorzugehen. Wird der Markenschutz verletzt, dann kann der Inhaber der Marke gerichtlich die Unterlassung durchsetzen und Schadensersatz verlangen.

Wie schützt man eine Marke?

Um eine Marke zu schützen, muss sie beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem EPA eingetragen werden. Für die Registrierung einer Marke ist ein Antrag zu stellen. Bei der Beantragung zur Registrierung einer Marke sind Angaben zum Unternehmen und zu Inhalt, Form oder Gestalt der Marke zu machen. Darüber hinaus müssen die Waren oder Dienstleistungen, die von der Marke betroffen sind, in einer Auswahl aus 45 verschiedenen Markenklassen angegeben werden. 

Nach der Anmeldung wird diese geprüft. Das DPMA oder EPA prüft dabei insbesondere, ob die zur Registrierung vorgelegten Kennzeichen schon durch eine andere eingetragene Marke verwendet werden und ob Überschneidungen mit bereits bestehenden Rechten bestehen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung als Marke, die im letzten Schritt veröffentlicht wird.

Welche Kosten fallen für den Markenschutz an?

Die Gebühren für die betragen 290 Euro für die elektronische und 300 Euro für die reguläre Anmeldung. Wird die Marke für mehr als drei Klassen geschützt, dann fallen für jede weitere Klasse 100 Euro an. Der Schutz der Marke umfasst die Dauer von zehn Jahren, die nach Ablauf um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden können. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750 Euro.

Was ist ein Geschmacksmuster?

Das Geschmacksmuster gilt als kleines Urheberrecht. Es bezeichnet die äußere Gestaltung eines Produkts, die mit einem Modell oder einem Prototyp zu vergleichen ist. Das Geschmacksmuster setzt sich aus Merkmalen wie Form, Musterung und Farben zusammen und kann sowohl zweidimensional als auch in 3D angefertigt sein. In der Praxis ist das Geschmacksmuster ein Gegenstand, der sich durch bestimmte gestalterische Elemente auszeichnet. Das Geschmacksmuster dient als Vorlage für die gewerbliche Herstellung.  

Wie kannst Du durch das Geschmacksmuster Deine Idee schützen lassen?

Der Schutz eines gestalterischen Entwurfs als Geschmacksmuster ist immer dann sinnvoll, wenn das Urheberrecht nicht greift. Das trifft immer dann zu, wenn für ein Werk die so genannte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, weil der Urheber nicht der Kunst, Literatur oder Wissenschaft zugeordnet ist. Das Geschmacksmuster verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht über die Verwendung seines Werkes und schützt sein Design gegen Konkurrenten und Nachahmer durch den gezielten Eintrag. Die Schutzdauer des Geschmacksmusters umfasst höchstens 25 Jahre, sofern alle fünf Jahre die Aufrechterhaltung verlängert wird. Wird das Recht des Geschmacksmusters verletzt, dann kann der Inhaber vor Gericht insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Wie meldet man das Geschmacksmuster an?

Der Eintrag als Geschmacksmuster erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA oder beim EPA. Das Muster muss eine eigenständige Entwicklung und als Neuheit anzusehen sein. Das bedeutet, dass es noch nicht auf dem Markt erhältlich sein darf. Für den Antrag ist ein Formular sowie Angaben zum Muster und die Wiedergabe des Designs erforderlich. Auch die gewerbliche Nutzung ist zu nennen. Nach der Prüfung und Eintragung erfolgt die Veröffentlichung durch das DPMA oder das EPA. 

Welche Kosten fallen für das Geschmacksmuster an?

Die Anmeldung in regulärer Form beim DPMA kostet 70 Euro, während für die Online-Anmeldung 60 Euro anfallen. Für die Aufrechterhaltung fallen nach den ersten fünf Jahren 90 Euro an. Zwischen dem 11. bis 15. Jahr kostet die Aufrechterhaltung 120 Euro, danach weitere 150 Euro und abschließend 180 Euro. 

Was ist die IPI-Nummer?

Die IPI-Nummer ist die GEMA Mitgliedsnummer. Die so genannte „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ – kurz GEMA –  ist die Verwertungsgesellschaft für Komponisten, Textdichter und Musikverlage. IPI ist eine Datenbank des Dachverbandes der Verwertungsgesellschaften CISAC. Die Datenbank enthält Informationen über Komponisten, Textdichter und Musikverlage und ihre Werke. Den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft GEMA wird jeweils eine IPI-Nummer zugeordnet, um diese zu identifizieren.

Wie schützt die GEMA?

Komponisten, Textdichter und Musikverlage können ihre Werke durch die schützen lassen. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder, um für eine angemessene Vergütung zu sorgen, wenn deren Werke genutzt werden. So soll nicht nur das geistige Eigentum der Mitglieder geschützt, sondern auch ihre Interessen vertreten werden, indem die GEMA eine entsprechende Bezahlung bei Verwendung der Werke erhebt und an die Künstler weiter leitet. Um ein Werk nutzen zu können, müssen Interessierte über die GEMA eine entsprechende Lizenz erwerben. 

Urheberrecht und GEMA

Das Urheberrecht gibt vor, dass die Nutzung von Musik in der Öffentlichkeit angemessen zu vergüten ist. Die Vergütung hat über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA zu erfolgen. Wer sich nicht an die gesetzliche Vorgabe hält, der verletzt das Urheberrecht mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen. 

Wie kannst Du durch eine Vertraulichkeitserklärung Deine Ideen schützen?

Die Vertraulichkeitserklärung ist ein Vertrag, der zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Die Erklärung wird insbesondere dann eingesetzt, wenn eine neue Entwicklung, eine Erfindung oder eine Idee, die innerhalb einer Firma entwickelt wurde, geschützt werden soll. Denn die Idee ist nicht nur einer einzelnen Person, sondern gegebenenfalls einer ganzen Abteilung bekannt. Aus diesem Grund setzen viele Unternehmen darauf, ihre Mitarbeiter durch eine Vertraulichkeitserklärung bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags zu verpflichten, über entsprechende Informationen Schweigen zu bewahren. 

Wie funktioniert die Vereinbarung?

Die Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Auftraggeber und Auftragnehmer ist rechtlich bindend. Aufgrund der Vertragsfreiheit ist die Ausgestaltung des Vertrags und dessen Inhalt frei gestaltbar. Um der Vertraulichkeitserklärung Wirkung zu verleihen, beinhaltet sie eine Vertragsstrafe. Diese wird dann fällig, wenn ein Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt. Daneben können sich aus dem Verstoß auch Ansprüche auf Schadensersatz ergeben. 

Was ist unlauterer Wettbewerb?

Der unlautere Wettbewerb bezeichnet wirtschaftliches Handeln, das zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG soll Konkurrenten und Verbraucher, aber auch Lieferanten vor dem unlauteren geschäftlichen Handeln schützen. Als unlauterer Wettbewerb können zum Beispiel aggressive Verkaufsmethoden, Irreführung oder Nachahmung sowie Verletzungen des Urheberrechts gelten. Der unlautere Wettbewerb berechtigt betroffene Geschädigte zu einer Klage, die neben weiteren Forderungen insbesondere die Unterlassung und einen Schadensersatz erwirken kann.

Welche Schritte kommen vor dem Schutz der Idee?

Dem Schutz einer Erfindung sollte ein gründlicher Prozess zur Entscheidungsfindung voraus gehen. Denn nicht immer lohnt sich ein Patent, ein Markenschutz oder das Gebrauchsmuster. Die Anmeldung und Registrierung kostet nicht nur viel Zeit durch die zum Teil umfangreiche Antragstellung. Auch die Kosten können höher ausfallen als der Nutzen, den ein offizieller Schutz mit sich bringt. Vor dem Schutz einer Idee sollten Erfinder und Entwickler daher unter anderem die folgenden Überlegungen anstellen:

  • Sollte ein Betriebsgeheimnis offenbart werden? Wer ein Patent oder ähnliches Instrument beantragt, der muss die technischen Einzelheiten der Entwicklung offen legen. Die Betriebsgeheimnisse über eine Erfindung gehen damit an die Öffentlichkeit, wodurch sich Nachahmer animiert sehen könnten. Der Rechtsweg, der für die Unterbindung und den Schadensersatz sorgen soll, ist oft langwierig und im gegebenen Fall nur schwer durchzusetzen. 
  • Welche Eintragung bietet den richtigen Schutz? Nach der Erfindung ist gründlich zu überlegen, welches Schutzinstrument gewählt werden sollte. Nicht immer ist die Zuordnung eindeutig. Daher gilt es, die Voraussetzungen und die Merkmale des Schutzes, wie die Laufzeit, die Rechtsmittel und die Kosten genau abzuwägen. 
  • Wie schnell soll die Markteinführung folgen? Wenn die Erfindung ein Produkt betrifft, das nur für kurze Zeit auf dem Markt positioniert werden kann, dann lohnt sich die Anmeldung eines Patents in der Regel nicht. Denn das Erteilungsverfahren kann sehr lange dauern. Soll das Produkt hingegen schneller auf den Markt, dann greift der Schutz durch das Patent erst verspätet.
  • Für Geheimhaltung sorgen: Ist das Produkt bereits als Produkt auf der Messe oder auf der Webseite der Öffentlichkeit bekannt, dann gilt es nicht mehr als neu. Der Patentschutz kann dann nicht mehr greifen. Soll ein Produkt also rechtlich geschützt werden, dann muss es bis zur Eintragung auch streng geheim gehalten werden.

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