28. Nov 2018 | Unternehmenssteuerung

Urheberrecht bei Bildern – Korrekte Bildnachweise auf Webseiten

Bilder sind auf einer Webseite kaum mehr wegzudenken. Und das nicht ohne Grund. Denn sie gestalten die Seite lebendiger und erklären die Inhalte der Seite. Aussagekräftige und ästhetische Bilder erhöhen auch die Besucherfrequenz und bewirken, dass sich der Seitenbesucher länger auf Deiner Seite aufhält. Doch damit Du keine Abmahnung riskierst, musst Du Dich an das Urheberrecht bei Bildern halten. Korrekte Bildnachweise auf Webseiten sorgen demnach nicht nur für eine professionelle Erscheinung des Internetauftrittes, sondern schützen Dich auch vor teuren Abmahnungen.

    1. Auch Bilder & Co sind Eigentum
    2. Was sagt das Urheberrecht aus?
    3. Lizenzfrei ist nicht immer lizenzfrei
    4. Was bedeutet die Modifizierung? – Hände weg vom Original
    5. Wie kommt das Copyright zum Einsatz?
    6. Wie formuliere ich korrekte Bildnachweise auf Webseiten bei unbekanntem Urheber?

Das Urheberrecht bei Bildern: Grundlegendes zur Verwendung von Bildern im Internet

Das Urheberrecht ist wohl jedem ein Begriff. Aber wie genau verwendest Du fremde Bilder auf Deiner Webseite, ohne dabei Strafe zahlen zu müssen? Wichtig ist, dass Du bei der Verwendung von Bildern, Texten, Fotos, Musik oder Videos folgende Kriterien beachtest:

  • Eigentums- und Urheberrecht
  • Lizenzfrei
  • Modifizierung
  • Copyright
  • Unbekannter Urheber
Urheberrecht Bilder
Egal ob Du private Fotos oder Fotos aus Bilddatenbanken verwendest, denk immer an das Urheberrecht. (Bild © unsplash.com)

Bilder & Co sind Eigentum des Urhebers

Mit Stockfotos zu arbeiten ist bequem. Bilddatenbanken liefern Dir für Blogs und Social Media eine große Auswahl an Bildern. Aber nicht jedes darfst Du frei nutzen. Wenn Du mit Material aus Bilddatenbanken wie zum Beispiel Fotolia oder Pixelio arbeiten willst, lies Dir ganz genau die Lizenzbestimmungen durch. Hier sind nicht nur die generellen AGB des Anbieters interessant. In vielen Datenbanken legen die jeweils anbietenden Fotografen detailliert fest, was für ihre Bilder gelten soll. Deswegen solltest Du vor jedem Download prüfen, ob die buchbaren Lizenzen zu der von Dir geplanten Nutzung passen.

Bilder und Co haben ihren Ursprung in der Kreativität und Arbeit von einer oder mehreren Personen. Diese Werke stellen demzufolge ein Eigentum dar, was oft vergessen wird. Das sogenannte Urheberrecht schützt dieses Eigentum. Denn kreative Schöpfungen aller Art liegen im Internet so frei vor, dass sie sehr einfach zugänglich und missbräuchlich sind. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Du den Urheber Deines Wunschbildes ausfindig machst und ihn um Erlaubnis bittest, das Bild zu verwenden. Lass Dir die Gewährung des Nutzungsrechtes immer schriftlich geben. Denn im Streitfall musst Du für die Verwendung des Bildes ein Nutzungsrecht durch den Urheber nachweisen.

Was sagt das Urheberrecht aus?

Wie Du bereits weißt, schützt das Urheberrecht das Eigentum an kreativen Werken im Internet. Grundsätzlich gilt für alle Bilder, die man im Internet findet, dass man sie nicht einfach verwenden darf. Jedes Bild, egal ob Zeichnung, Grafik oder Foto, unterliegt dem Urheberrecht. Aber was zählt nun zu kreativen Werken und wie lassen sich diese abgrenzen?

Tatsächlich unterliegt jede geistige und persönliche Schöpfung dem Urheberrecht. Demnach fallen darunter Schriftwerke, Musik, bildende Künste und sogar Formen der Tanzkunst sowie Kunstentwürfe. Grob lässt sich also sagen, dass die Kunst an sich urheberrechtlich geschützt ist. Dazu zählen inzwischen auch Lichtbildwerke – also ein fotografisches Werk. Das Urheberrecht ist ein beliebtes Streitigkeitsthema, da über die Interpretation von geistiger Schöpfung oft diskutiert wird. Denn häufig, aber nicht immer, fallen diese unter Kunst. Demnach werden oft auch Datenbanken, Adressbücher als auch Gebrauchsanweisungen gezählt.

Als Leitsatz für die Definition von geistigen Schöpfungen, kann man sich fragen, ob

  • es sich um ein neu erschaffenes Produkt handelt
  • dieses von einem Menschen erzeugt wurde und
  • es das durchschnittliche Leistungspotenzial übersteigt.

Lizenzfrei ist nicht immer lizenzfrei

Viele Bildagenturen bieten im Internet auch so genannte lizenzfreie Bilder an. Doch das Nutzungsrecht für die kostenlosen oder preiswerten Lizenzen beschränkt sich oftmals auf die rein private Verwendung. Zwar lassen die im Begriff „lizenzfrei“ enthaltenen Wortteile vermuten, dass der Urheber eine Lizenz zur freien Verfügung stellt.

Doch die Nutzungsbedingungen vieler großer Bildagenturen schreiben dem Begriff „lizenzfrei“ mittlerweile eine ganz andere Bedeutung zu. So musst Du manchmal für die kommerzielle Nutzung von so genannten „lizenzfreien“ Bildern inzwischen genauso eine Gebühr bezahlen, wie für das normale Bildangebot. Die unterschiedlich formulierten Nutzungsbedingungen der verschiedenen Bildanbieter schränken zudem die Möglichkeiten zur Verwendung „lizenzfreier“ Bilder stark ein.

Dennoch gibt es etliche Anbieter, bei denen man tatsächlich lizenzfreie Bilder beziehen kann. Teilweise wird jedoch um die Nennung des Urhebers gebeten. Eine Faustregel lässt sich also für die Verwendung lizenzfreier Bilder nicht definieren. Wichtig ist, dass Du bei jedem Anbieter speziell in die Nutzungsbedingungen siehst und dementsprechend das Urheberrecht bei Bildern im Zweifelsfall auszeichnest.

Was bedeutet die Modifizierung? – Hände weg vom Original

Korrekte Bildnachweise auf Webseiten gelten auch für den Fall, dass Du das Werk des Urhebers im Nachhinein veränderst. Die gängigen Bildbearbeitungsprogramme bieten inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, ein Bild schnell und unkompliziert zu verändern. Doch diese Veränderungen reichen nicht aus, um ein Bild für sich zu reklamieren. Die ursprüngliche Bilddatei hat immer noch einen Besitzer, dessen Erlaubnis Du einholen musst. Wenn immer Du also ein Bild zur Verwendung auswählst, dann musst Du den Urheber ausfindig machen und um die Erlaubnis zur Nutzung nachsuchen.

Wie kommt das Copyright zum Einsatz?

Sobald Dir der Urheber eine Nutzungserlaubnis erteilt, kann er auch bestimmen, ob und wie Du ihn durch korrekte Bildnachweise kennzeichnen musst. Grundsätzlich hast Du die Pflicht, den Urheber ausdrücklich zu benennen, solange dieser nicht etwas anderes bestimmt. Wenn der Urheber zur Form der Kennzeichnung keine abweichenden Angaben macht, dann kannst Du die gängigste Form hierfür verwenden. Der Standard für korrekte Bildnachweise auf Webseiten nennt den Namen des Urhebers nach dem internationalen Zeichen für Copyright (©) oder nach dem ausgeschriebenen Begriff „Copyright“. Manche Anbieter verlangen außerdem eine Verlinkung zu ihrem Portal.

Gut zu wissen:
Ob ein Bild mit einem Copyright-Zeichen versehen ist oder nicht, trotzdem ist das Bild meistens durch das Urheberrecht geschützt. Ob das Copyright abgedruckt ist, spielt dabei keine Rolle. Bilder unterliegen nicht dem Copyright, wenn der Urheber bewusst und explizit die Rechte das Bild zu kopieren zum Beispiel mittels einer Creative Commons Lizenz eingeräumt hat. Doch gibt es feine Abstufungen. Es können die Nutzungsrechte weitergegeben werden, oder beispielsweise auch das Recht zur Veränderung des Werkes. Das Copyright bei Bildern macht an sich nur darauf aufmerksam, dass das Recht, das Bild zu kopieren bei der Person, die nach dem Copyright-Zeichen genannt ist, liegt.
Trotzdem kann es Sinn machen, zum Beispiel zur Abschreckung oder zur Erinnerung daran, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist, das Copyright direkt beim Bild anzugeben.

Wie formuliere ich korrekte Bildnachweise bei unbekanntem Urheber?

Wenn Du nicht herausfinden kannst, wer der Urheber des Bildes Deiner Wahl ist, dann solltest Du auf die Verwendung verzichten. Denn die Nutzung kommt in diesem Fall automatisch einer Verletzung der Urheberrechte gleich. Immerhin hat dieser keine Kenntnis von der Nutzung seines Werkes erhalten und demzufolge auch keine Erlaubnis erteilt. Ohne die Zustimmung des Urhebers jedoch verletzt Du seine Rechte, sobald Du sein Werk verwendest.

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