05. Dez. 2018 | Buchhaltung

Kann ich die Kosten für meine Fachliteratur steuerlich absetzen?

Beim Lesen Steuern sparen

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben zahlreiche Möglichkeiten, betriebliche Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Denn der finanzielle Aufwand, den Unternehmer einsetzen, um ihre Tätigkeit auszuüben, zählt zu den absetzbaren Ausgaben für den Betrieb. Neben dem Firmenwagen, notwendigen Werkstoffen oder Wareneinkäufen können Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachliteratur absetzen. Aber auch Arbeiter und Angestellte haben die Möglichkeit, beruflich bedingte Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Um bei der steuerlichen Geltendmachung von Fachliteratur die Anerkennung durch das Finanzamt auch sicher zu stellen, lohnt ein Blick auf die grundlegenden Voraussetzungen der Absetzbarkeit.

  1. Was sind die grundlegenden Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit?
  2. Welche Posten Deiner Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen?
  3. Gilt Lesen als betriebliche Tätigkeit?
  4. Kann ich private Fachliteratur absetzen?
  5. Wie können Selbstständige und Angestellte Fachliteratur absetzen?
  6. Sind die Kosten für Zeitungswerbung absetzbar?
Fachliteratur absetzen
Gute Nachricht für Leseratten: Du kannst deine Fachliteratur von der Steuer absetzen – jedoch gibt es auch hier Unterscheidungen. (Bild © unsplash)

Was sind die grundlegenden Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit?

Die steuerliche Absetzbarkeit betrifft alle Steuerpflichtigen. Denn sowohl Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können genauso wie Arbeiter und Angestellte bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen. Beide Berufsgruppen haben im Rahmen des Steuergesetzes jedoch unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie zum Beispiel Kosten für Fachliteratur absetzen können.  

Der steuerrechtliche Begriff „steuerliche Absetzbarkeit“ bezeichnet die Möglichkeit, bestimmte Kosten vom Gewinn, beziehungsweise vom Einkommen abzuziehen. Unternehmer ziehen ihre beruflich bedingten Ausgaben als Betriebskosten von ihrem Gewinn ab, um ihre Einnahmen abzusenken. Denn ein geringerer Gewinn führt dazu, dass die steuerlichen Abgaben weniger hoch ausfallen.

Steuerpflichtige im Angestelltenverhältnis haben ebenso die Möglichkeit, ihre Steuern zu senken, indem sie bestimmte anerkannte Aufwendungen steuerlich geltend machen. Arbeiter und Angestellte machen ihre beruflich bedingten Ausgaben vorwiegend in Form von Werbungskosten im Rahmen ihrer freiwilligen Einkommensteuererklärung geltend.

Welche Posten Deiner Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen?

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige dürfen nur dann betriebliche Ausgaben geltend machen, wenn sie grundsätzlich mit ihrer Tätigkeit eine Gewinnabsicht verfolgen. Im Rahmen der Steuererklärung erwartet der Fiskus, dass Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden, nur für Waren oder Leistungen aufgebracht wurden, die unmittelbar dazu beitragen, dass der Betrieb ein Einkommen erzielt. Zu den steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben im Rahmen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gehören vor allem

  • Wareneinkäufe
  • Arbeitsmittel
  • Werbung
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Dienstleistungen
  • KFZ Kosten
  • Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Raummieten
  • Nebenkosten
  • Kommunikationskosten
  • Fortbildungen

und mehr

Arbeiter und Angestellte

Ausgaben von Angestellten, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt, werden vorwiegend im Rahmen von Werbungskosten geltend gemacht. Auch Arbeiter und Angestellte mindern auf diese Weise ihr Einkommen und senken so die Steuerlast.  

Auch wer in einem abhängigen Arbeitsverhältnis tätig ist, darf nur dann seine Aufwendungen steuermindernd als Werbungskosten angeben, wenn er diese nachweislich aus beruflichen Gründen erbringt. Zu den Werbungskosten, die Arbeitnehmer absetzen können, gehören neben weiteren vor allem:

  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
  • Bewerbungskosten
  • Fortbildungskosten
  • Reisekosten
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitsmittel
  • Reparaturkosten für Arbeitsmittel

Grundsätzlich kannst Du Fachliteratur absetzen, wenn sie unter die Posten der Betriebsausgaben von Selbstständigen oder der Werbungskosten für Angestellte fällt. 

Gilt Lesen als betriebliche Tätigkeit? – Mit Fachliteratur Steuern sparen

Wenn Du zur Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit Fachliteratur benötigst, dann gehört sie zu Deinen Arbeitsmitteln. Als Arbeitsmittel werden im weitesten Sinne sämtliche Werkzeuge und Mittel betrachtet, die für die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit unabdingbar sind. Sie gehören unmittelbar zu der erforderlichen Ausrüstung, die es Dir ermöglicht, Deiner Tätigkeit nachzugehen. Arbeitsmittel gehören sowohl zu den absetzbaren Posten der Betriebsausgaben von Selbstständigen als auch zu den Posten, die als Werbungskosten von Angestellten gelten.

Fachbücher – mit Fachliteratur Steuererklärung günstig gestalten

Vor allem Fachbücher, aus deren Titel der unmittelbare Bezug zu Deiner Tätigkeit hervorgeht, gehören nachweislich zur Fachliteratur und damit zu Deinen Arbeitsmitteln. Die Aufwendungen für entsprechende Fachbücher kannst Du daher uneingeschränkt im Rahmen von Fachliteratur absetzen. 

Fachliteratur in der Fortbildung

Daneben kann Fachliteratur auch zu den Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildung gehören. Das gilt vor allem für Studienmaterial in Form von Büchern, interaktiven Applikationen oder Informationssammlungen, für die der Ausbilder Gebühren erhebt. 

Zeitschriften als Fachliteratur absetzen?

Auch Zeitschriften können als Fachliteratur eingestuft und von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbare Zeitschriften müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie beruflich eindeutig zuzuordnen und als Fachzeitschriften erkennbar sind. Zeitschriften, die unterschiedliche Themenspektren abdecken, können unter Umständen nicht als Fachzeitschrift anerkannt und somit nicht abgesetzt werden. Tages- oder Wochenzeitung hingegen zählen eindeutig nicht zu den Fachzeitschriften und gelten daher grundsätzlich nicht als Fachliteratur, die Du von der Steuer absetzen kannst. Können die Zeitschriften eindeutig der Fachliteratur zugeordnet werden, dann fallen auch die Kosten für ihr Abo unter die steuerliche Absetzbarkeit.

Kann ich private Fachliteratur absetzen?

Im steuerrechtlichen Sinn gehören Bücher und Zeitschriften, die im Normalfall privat gelesen werden, nicht zur absetzbaren Fachliteratur. Demzufolge muss ein privates Interesse an der Lektüre eindeutig ausgeschlossen werden können. Der Inhalt der Fachliteratur muss vielmehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, damit eine Absetzbarkeit möglich ist.

Liegt hingegen nachweislich eine ausschließliche oder zumindest zum großen Teil berufliche Nutzung der Fachliteratur vor, dann steht der steuerlichen Geltendmachung nichts im Wege.

In jedem Fall sind bei einer steuerlichen Geltendmachung sämtliche Rechnungen und Quittungen als Belege für den Kauf aufzubewahren. Die Belege müssen jeweils den Titel des Buches oder der Fachzeitschrift tragen, um durch das Finanzamt akzeptiert zu werden. Der Allgemeinbegriff Fachliteratur hingegen ist auf einer Rechnung oder einem Beleg für das Finanzamt nicht ausreichend.

Wie können Selbstständige und Angestellte Fachliteratur absetzen?

Sowohl Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler als auch Arbeiter und Angestellte können ihre Aufwendungen für Fachliteratur absetzen, wenn ihre Anschaffung für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist. 

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler – über Betriebsausgaben Fachliteratur absetzen

Fachliteratur, die als steuerlich absetzbar eingestuft werden kann, rechnen Selbstständige zu den Betriebsausgaben. Die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe bezieht sich immer auf die Nettobeträge von Ausgaben, die auch als steuermindernd anerkannt werden. Die Gesamtsumme aller Betriebsausgaben wird bei der Steuererklärung vom Gewinn abgezogen.

Arbeiter und Angestellte – wie durch Fachliteratur Werbungskosten entstehen

Dass Angestellten durch Fachliteratur Werbungskosten entstehen können, erkennt auch das Finanzamt an. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben für Fachliteratur können sie daher in einer Gesamtsumme zusammen mit anderen Posten im Formular der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten eintragen.

Fachliteratur Pauschale durch Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Angestellte, die ihre Ausgaben für Fachliteratur im Rahmen von Werbungskosten absetzen, müssen nicht unbedingt ihre tatsächlichen Aufwendungen angeben. Sie können auch die Werbungskostenpauschale nutzen. Auf diese Weise können sie auch ihre Kosten für Fachliteratur pauschal absetzen. 

Wenn Angestellte in ihrer Steuererklärung keine Angaben zu ihren Werbungskosten machen, dann greift der so genannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch. Dieser sorgt dafür, dass Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben zum Abzug kommen. Empfehlenswert ist die Nutzung der Pauschale immer dann, wenn die tatsächlichen Kosten für anerkannte Ausgabenposten, die im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, geringer ausfallen als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wird die Pauschale genutzt, dann fallen auch die Kosten für Fachliteratur darunter. Diese können dann nicht mehr gesondert abgesetzt werden.

Sind die Kosten für Zeitungswerbung absetzbar?

Aufwendungen, die Du für Zeitungswerbung erbringst, gehören nicht zu den absetzbaren Kosten für Fachliteratur. Unternehmer, die mittels einer Zeitungswerbung für ihr Unternehmen Kunden ansprechen, verbuchen die Ausgaben hierfür als Werbemaßnahme unter den Betriebsausgaben. 

Angestellte, die zum Beispiel mit Hilfe einer Zeitungsannonce ein Stellengesuch aufgeben, können ihre entsprechenden Ausgaben als Bewerbungsaufwand in den Werbungskosten steuerlich geltend machen. 

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