11. Juli 2018 | Gründung
Wenn Arbeiter und Angestellte erkranken, dann bezahlt ihr Arbeitgeber ihren Lohn trotz des Arbeitsausfalls für die Dauer ihrer Erkrankung weiter. Im Falle einer lange andauernden Erkrankung erhalten sie eine Fortsetzung von Gehaltszahlungen durch die Krankenkasse. Anders bei Selbstständigen. Sie haben keinen Arbeitgeber, der ihren Lohn bei einer Erkrankung bezahlt. Selbstständige tragen das Risiko ihres Arbeitsausfalles alleine, da ihnen regulär auch kein Krankengeld zusteht. Über die Möglichkeiten, wie Krankengeld für Selbstständige beansprucht werden kann, erfährst Du hier mehr.
Arbeiter und Angestellte erhalten bei einer Erkrankung eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber über einen Zeitraum von sechs Wochen. Dauert die Erkrankung länger an, dann übernimmt nach Ablauf von sechs Wochen die zuständige Krankenkasse die Weiterführung der Lohnzahlungen in Form von Krankengeld.
Das Krankengeld umfasst 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Dauer der Krankengeldzahlung beträgt bis zu 78 Wochen. Danach kann das Krankengeld wegen derselben Erkrankung verlängert werden.
Auf diese Weise ist jeder Arbeiter und Angestellte im Falle einer Erkrankung unabhängig von deren Dauer abgesichert.
Grundsätzlich gibt es einen keinen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige. Um einen Schutz vor Verdienstausfall zu erhalten, wie ihn Arbeiter und Angestellte genießen, müssen sich Selbstständige selbst versichern.
Die Möglichkeiten, einen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige zu sichern, unterscheiden sich darin, ob eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegt oder ob Du in der privaten Krankenversicherung Mitglied bist.
Anfang 2009 hatte die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung zum Krankengeld für Selbstständige geschaffen, die aufgrund von anhaltender Kritik im August desselben Jahres wieder zurück gezogen wurde. So hat der Gesetzgeber das Krankengeld für Selbstständige unter anderen Bedingungen erneut eingeführt.
Seither können Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf Krankengeld erwerben.
Das Krankengeld für Selbstständige steht allerdings nicht zum normalen Beitrag zur Verfügung. Selbstständige, die eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben, haben zwei Möglichkeiten:
Um in den Genuss von Krankengeldzahlungen zu kommen, müssen Selbstständige Krankenkassenbeiträge in regulärer Höhe von derzeit 14,6 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen und darüber hinaus einen zusätzlichen Beitrag bezahlen. Der Zusatzbeitrag beträgt durchschnittlich 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Damit beträgt die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse durchschnittlich 15,6 Prozent, wenn Selbstständige zusätzlich zur gesundheitlichen Basisversorgung auch einen Anspruch auf Krankengeld haben möchten.
Für Deinen Krankengeldanspruch musst Du als Selbstständiger eine so genannte Wahlerklärung gegenüber Deiner Krankenkasse abgeben. Die Wahlerklärung besteht in einem formlosen Schreiben, in dem Du die Erweiterung Deiner freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenkasse um einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld erklärst.
Nach Deiner Wahl zum Zusatzbeitrag bist Du drei Jahre lang daran gebunden. Das gilt auch für den Fall, dass Du Deine Krankenkasse wechselst.
Anstelle des Zusatzbeitrags kannst Du auch einen Wahltarif abschließen, um Deinen Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Die Regelungen des Wahltarifs werden zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten vereinbart und können unterschiedlich ausgestaltet werden.
Der Wahltarif kann Deinen Anspruch auf Krankengeld über den Zusatzbeitrag hinaus ergänzen. Hierfür kannst Du je nach Ausgestaltung Deines Tarifs den Beginn der Krankengeldzahlung zusammen mit Deiner Krankenkasse festlegen. So kannst Du zum Beispiel bereits ab dem 14. Tag nach Deiner Erkrankung eine Überbrückungszahlung bis zum Beginn des regulären Krankengeldes vereinbaren.
Der Wahltarif kann das klassische Krankengeld aber auch vollständig ersetzen. Die Tarife und Bedingungen hierfür sind ebenso unter den Krankenkassen unterschiedlich ausgestaltet.
Auch die Wahltarife binden Dich über drei Jahre lang an die Vereinbarung. Zudem ist ein Wechsel in eine andere gesetzliche Kasse oder in eine Privatversicherung nach Abschluss eines Wahltarifs ausgeschlossen.
Alternativ zur Absicherung Deines Anspruchs auf Krankengeld über ein Modell der gesetzlichen Krankenkassen kannst Du auch eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die Beitragshöhe einer privaten Krankentagegeld-Versicherung richtet sich nach dem Beginn und der Höhe der Auszahlung, die Du selbst bestimmen kannst. Die Versicherer machen eine Aufnahme in die Krankentagegeld-Versicherung abhängig vom Erkrankungsrisiko.
Das Krankengeld für Selbstständige berechnet sich aus dem Einkommensbetrag, den die Krankenkasse für die Ermittlung ihrer Beiträge zugrunde gelegt hat. Hiervon erhalten Selbstständige 70 Prozent.
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