13. Jun 2018 | Buchhaltung

Krankenversicherung steuerlich absetzen – geht das?

Natürlich kannst Du die Kosten für deine Krankenversicherung steuerlich absetzen. Die Ausgaben für eine Krankenversicherung zählen zum Vorsorgeaufwand. In der Steuererklärung gibst Du sie daher bei den Sonderausgaben mit an. Aber geht das in voller Höhe?

Welche sind die Grenzen für den Vorsorgeaufwand?

Eine Krankenversicherung zu haben, ist in Deutschland Pflicht. Du hast allerdings die Auswahl, bei welcher Krankenkasse Du versichert sein möchtest. Selbstständige oder Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können sich außerdem zwischen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen entscheiden.

Krankenversicherung steuerlich absetzen
Krankenversicherung steuerlich absetzen – geht das?

Du kannst Deine Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzen. Allerdings betrifft das nur den Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge der als sogenannte Basisversorgung gilt. Dieser Anteil ist steuerlich voll absetzbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen also zum Beispiel Extrakosten für Wahltarife, die Zusatzleistungen der Versicherung ermöglichen, in der Steuererklärung nicht mit. Wer einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung hat, bekommt jährlich vom Versicherer einen Beleg darüber, was in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Ob Du nun also privat oder gesetzlich krankenversichert bist, ist gleichgültig. Du kannst die Krankenversicherung als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung angeben. Geregelt ist das über das Sozialgesetzbuch und das Einkommenssteuergesetz. Unter findest Du, was alles zu den Sonderausgaben zählen kann.

Es gibt eine Höchstgrenze für Vorsorgeaufwand. Unabhängig von Deinem Einkommen, wirkt sich nur maximal dieser Betrag steuersenkend aus. Für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte sind es 1.900 Euro. Selbstständige, die ihre Krankenversicherung alleine zahlen müssen, bekommen bis zu 2.800 Euro angerechnet. Sie finanzieren schließlich auch das mit, was bei Angestellten der Arbeitgeberanteil auf die Sozialabgaben ist.

Zum Vorsorgeaufwand zählen neben der Krankenversicherung zum Beispiel auch:

  • Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Private Rentenversicherungen und z.B. Riesterverträge
  • Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
  • Privathaftpflicht
  • Lebensversicherungen.

Ob solche Ausgaben deine Steuerlast mindern, hängt also davon ab, wie hoch deine Krankenversicherungsbeiträge sind. Denn unter Umständen ist die Grenze von 1900 bzw. 2800 Euro schnell erreicht.

Krankenversicherung steuerlich absetzen: Was, wenn die Basisversicherung teurer ist?

Mancher kommt schon allein mit den Krankenversicherungsbeiträgen über die Grenzen des Vorsorgeaufwandes hinaus. Das ist kein Problem, wenn die Ausgabe begründet ist. Deine Krankenversicherung ist überdurchschnittlich teuer? Auch dann kannst Du noch die Krankenversicherung steuerlich absetzen, obwohl Du über den Höchstgrenzen liegst. Dann ist der Rahmen aber auch voll ausgeschöpft. Zusätzlich wird dir dann nichts mehr angerechnet wie zum Beispiel die private Haftpflicht- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was muss ich bei Boni und Erstattungen tun?

Hat die Krankenkasse Überschüsse erwirtschaftet und zahlt Prämien zurück, dann senken sich damit deine Ausgaben für die Krankenkasse. Solche Erstattungen musst Du bei der Steuererklärung gegenrechnen. Anders sieht es aus bei Bonusprogrammen oder Präventionsangeboten, bei denen die Versicherten in Vorleistung gehen.

Bonusprogramme und bezuschusste Präventionsangebote

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Krankenkasse, Gesundheitskursen oder den Gang zur Krebsvorsorge gibt es Bonuspunkte, wenn der Versicherte sich seine Teilnahme in Stempelheftchen bestätigen lässt und diese Belege einmal im Jahr einreicht. Haben die Kunden genug Punkte gesammelt, können sie diese in Sachprämien, Gutscheine oder kleinere Geldbeträge umwandeln. Bis 2016 war es so, dass der Wert dieser Sachprämien beim Finanzamt als Erstattung galt und von den Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen wurde. Hier ging also ein kleiner Steuervorteil verloren.

Ähnlich sah es aus für Erstattungen im Rahmen von Bonusprogrammen: Hier geht es um die Erstattung von zunächst selbst getragenen Ausgaben zur Gesundheitsvorsorge. Wer einen von der Krankenkasse anerkannten Präventions- oder Gesundheitskurs bucht, zum Heilpraktiker geht oder eine professionelle Zahnreinigung durchführen lässt, kann sich in vielen Fällen von der Krankenkasse einen Teil der Kosten erstatten lassen. Oft gilt eine jährliche Höchstgrenze für solche Erstattungen, zum Beispiel 300 oder 500 Euro. Außerdem es genau geregelt, welchen prozentualen Anteil oder welchen Höchstbetrag die Kasse bei welcher Leistung übernimmt. Auch diese Erstattungen wurden bis 2016 von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen.

Das änderte sich durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Die Richter entschieden, dass es sich bei solchen Zahlungen nicht um eine Beitragsrückerstattung handelt. Damit müssen die Erstattungen für diese privat gezahlten Gesundheitsleistungen nicht mehr von den Krankenkassenbeiträgen abgezogen werden.

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