30. Dez. 2022 | Gründung
Für Gründer und Selbstständige, bei denen grade das Geld knapp ist, wird schnell die Krankenversicherung zu teuer. Aber: Krankenversicherung ist auch in der Selbstständigkeit ein absolutes „must have“. Wirklich gar kein Weg geht daran vorbei, eine zu haben, denn es besteht Krankenversicherungspflicht. Einfach abmelden und hoffen, dass schon nichts schlimmes passiert: Denk nicht mal dran! Selbst wenn Dir im Moment die Krankenversicherung zu teuer ist.
Bis zur Reform 2019 diskutierten Politiker, Krankenkassen und Selbstständige darüber, dass die Berechnung der Krankenkassenbeiträge für sehr viele Freiberufler und Kleinunternehmer viel zu hoch und eigentlich nicht leistbar war. Die Berechnungsgrundlage war ein fiktives Einkommen von mehr als 2.000 Euro im Monat, das aber viele Soloselbstständige, Gründer oder Freiberufler und Kleingewerbetreibende gar nicht erreichen. Somit fielen für diese Geringverdiener Monat für Monat Krankenkassenbeiträge an, die nur schwer oder gar nicht zu stemmen sind. Denn als Selbstständige zahlen sie ja nicht nur einen Arbeitnehmeranteil, sondern den vollen Krankenkassenbeitrag selbst.
Die sogenannte Bemessungsgrenze für Selbständige für Krankenkassenbeiträge liegt 2022 bei 4.837,50 Euro im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Selbstständige müssen an die Krankenkasse durchschnittlich 14%, sowie 2,8% Pflegeversicherung für Kinderlose oder 2,55% mit Kindern und einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3% als Beitrag bezahlen.
Da die Mindestbemessungsgrenze 2023 bei 1.131,67 Euro liegt, ergiebt sich ein Mindestbeitrag für die Krankenkasse Selbstständiger in Höhe von 157,81 Euro monatlich.
Anders funktioniert die Krankenkasse für Selbstständige, die aufgrund ihres Berufs und Arbeitsgebietes verpflichtet sind, in die Künstlersozialkasse einzutreten. Dort wird das tatsächlich erzielte Einkommen als Grundlage für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Krankenversicherung herangezogen.
Die Künstlersozialkasse ist selbst keine Krankenkasse. Vielmehr übernimmt sie die Verwaltung der Versicherungsbeiträge ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied der KSK bezahlt einen monatlichen Beitrag, den die Künstlersozialkasse an die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen weiterleitet. Zudem übernimmt die KSK die Hälfte der Beiträge und tritt damit für die Selbstständigen ein wie ein Arbeitgeber für seine Angestellten. Somit bezahlen Mitglieder der Künstlersozialkasse lediglich 50 Prozent der Beiträge für die Sozialversicherungen, während die KSK den Arbeitgeberanteil einzahlt.
Über eine Abgabe zur Künstlersozialkasse sind auch die Auftraggeber zum Teil mit an den Versicherungsbeiträgen beteiligt.
Mit der Absenkung der Mindestbemessungsgrenze kommt der Gesetzgeber der Realität vieler Selbstständiger zwar ein gutes Stück näher. Dennoch ist auch die abgesenkte Mindestbemessungsgrenze für zahlreiche Selbstständige immer noch sehr viel höher angesetzt, als ihr tatsächliches Einkommen. Für sie stellt sich daher nach wie vor die Frage, wie sie mit den zu hohen Forderungen der Krankenkasse gegenüber Selbstständigen mit niedrigem Einkommen umgehen können.
Was können die Selbstständigen tun, für die jetzt ganz akut die Krankenversicherung zu teuer ist? Den Kopf in den Sand stecken und Schulden bei Deiner Krankenkasse anhäufen sollst Du natürlich nicht. Wenn Du Deine Krankenkassenbeiträge gerade nicht zahlen kannst, dann versuch mal, ob Dich die folgenden Punkte weiterbringen.
Wichtig ist also, dass Du Dich nicht von der Existenzangst lähmen lässt, sondern aktiv nach Wegen suchst, Deine finanzielle Situation zu verbessern oder Deinen Krankenversicherungsvertrag Deinen Möglichkeiten anzupassen.
Bei der Mitgliedschaft in der Krankenkasse können Selbstständige zwischen PKV und GKV wählen. Zwar gibt es keine einfache Regel für die Wahl zwischen den beiden Versicherungsformen. Dennoch können einige Kriterien bei der Entscheidung helfen. Denn Selbstständige, die jung sind und keine Vorerkrankungen haben, können von günstigen Beiträgen der PKV profitieren, die vom Einkommen unabhängig sind. Dahingegen bietet die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige in höherem Alter oder nach vorangegangenen Erkrankungen meist die günstigeren Tarife. Auch Kinder sorgen dafür, dass die GKV günstiger ausfallen kann. Denn sie sind in den gesetzlichen Krankenkassen mitversichert, während in der PKV Kinder einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen.
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit können Versicherte der GKV ihrer Krankenkasse erst einmal ein Einkommen angeben, das höchstens die Mindestbemessungsgrenze erreicht. In der Folge kann die Krankenkasse von Selbstständigen lediglich den Mindestbeitrag berechnen. Zwar müssen Selbstständige, deren Einkommen die Bemessungsgrenze überschreitet, Beiträge entsprechend nachzahlen. Die Nachzahlung sollten sie im Gründungsjahr im Auge behalten und auf die Seite legen. Doch auch wenn das Risiko einer Nachzahlung besteht, sorgen Selbstständige auf diese Weise dafür, dass sie nicht zu viele Beiträge bezahlen. Denn einen Beitragsüberschuss bezahlen die Krankenkassen den Selbstständigen nicht zurück.