08. Nov. 2018 | Buchhaltung
Der Buchprüfer kann kein Französisch. Und kein Schwedisch. Und kein Spanisch. Aber er muss Deine Buchhaltung nachvollziehen können. Auch Deine Kunden im Ausland müssen ihre Rechnungen inhaltlich verstehen können, auch wenn sie kein Deutsch sprechen. Dann benötigst Du noch Pflichtangaben für die die Standardformulierungen wiederum auf Deutsch sind. Und nun? Die Rechnung mehrsprachig ausstellen, geht das?
In einer globalisierten Welt sind Geschäfte zwischen Firmen und Freiberuflerinnen in unterschiedlichen Staaten oder gar auf verschiedenen Kontinenten absolut keine Seltenheit mehr. Doch wie organisiert man den Zahlungsablauf? Schließlich müssen alle die Rechnung verstehen, prüfen, nachvollziehen und ihren zuständigen Finanzbehörden vorlegen können.
Eine Rechnung an eine Kundin oder einen Abnehmer in Übersee oder nur nach nebenan, in ein anderes EU-Land nennt man Auslandsrechnung. Was auf so einem Dokument stehen muss, zum Beispiel bezüglich der Umsatzsteuer für Rechnungen ins Ausland, regeln Gesetze. Die für Dich zuständigen Behörden in dem Land, in dem Du Deinen Firmensitz hast und Rechnungen ausstellst, werden z.B. bei einer Steuerprüfung nicht akzeptieren, wenn Deine Rechnungen nicht in Landessprache vorliegen.
In Deutschland mit Deiner Firma ansässig brauchst Du also Rechnungen in der Amtssprache Deutsch. Beglaubigte Übersetzungen? Eine Möglichkeit. Du kannst aber auch versuchen, von vornherein Deine Rechnung mehrsprachig anzulegen oder Du erzeugst je ein Exemplar in Deutsch und der Fremdsprache. Du darfst allerdings nur eine Rechnungsnummer vergeben, denn es ist ja nur ein geschäftlicher Vorgang. Und auch sonst muss alles inhaltlich absolut identisch sein, wenn Du Deine Rechnung mehrsprachig machen willst.
Erkundige Dich, ob es Pflichtangaben im Zielland gibt, ob Dein Kunde also von Dir Angaben auf der Rechnung benötigt, die Du innerhalb von Deutschland nicht einfügen müsstest.