30. Mrz 2017 | Buchhaltung
Kann man als Selbstständige*r die Leasing-Raten steuerlich absetzen? Die Kurzantwort lautet: Ja, das geht. Im Gegensatz zu Kauf und Abschreibung sind Leasingraten als Betriebsausgabe (meist) sofort voll anrechenbar. Aber wir haben es mit dem deutschen Steuerrecht zu tun. Welche Besonderheiten und Regelungen es für die Steuer im Bereich Leasing gibt, erfährst Du in diesem Beitrag.
Du brauchst ein neues Firmenfahrzeug und musst Dich entscheiden, ob Du es kaufst oder einen Leasingvertrag abschließt. Entweder für das eine oder das andere: Was hat für Dich die meisten Vorteile? Ist es Leasing? Das hängt davon ab, was für die eigenen Anforderungen und zum Zeitpunkt der Entscheidung am Sinnvollsten erscheint. Stelle Dir am besten zunächst folgende Fragen:
Zu den Entscheidungskriterien gehört auch die Frage: Was kann ich steuerlich geltend machen und wie wirkt sich das über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs aus? Es geht um ein dienstlich genutztes Kraftfahrzeug, also möchtest Du natürlich die Raten steuerlich absetzen.
Wie schon gesagt: Die Sache ist kompliziert. Das fängt schon beim Leasingvertrag an. Die Formulierung muss eindeutig sein. Für das Finanzamt ist nämlich wichtig, wer der wirtschaftliche Eigentümer des geleasten Gegenstandes ist. Daher kann es wirklich pfiffig sein und möglichem Ärger vorbeugen, wenn Du Rat bei Deinem Steuerberater einholst, bevor Du einen Leasing-Vertrag unterschreibst.
Es geht ums Kleingedruckte. Also aufgepasst beim Leasing: Leasing-Raten steuerlich absetzen darfst Du nur, wenn Du nicht wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Dings bist. Das Fahrzeug gehört also weiterhin dem Leasinggeber. Er trägt das wirtschaftliche Risiko, was das Fahrzeug angeht. Und Du gibst es nach Ablauf der Leasingzeit zurück oder kannst es dann immer noch kaufen, wenn Du möchtest. Aber solange der Leasing-Vertrag läuft, bist Du nicht der Eigentümer. Dann sind die Raten steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe. Das ist vergleichbar mit einem angemieteten Büro: Die Miete für Büroräume ist eine Betriebsausgabe. Wenn Du ein Gebäude besitzt, in dem Du auch Dein Büro hast, sieht es mit der Absetzbarkeit der laufenden Mietkosten gleich ganz anders aus.
Und dann ist da noch die Frage nach dem Anteil privater Nutzung. Die wird nicht aufkommen, wenn das Leasingfahrzeug ein Schaufelbagger ist. Bei geleasten Maschinen und Arbeitsmitteln, wird das Finanzamt kaum Zweifel anmelden. Aber bei geleasten Pkw als Firmenwagen kann ein Fahrtenbuch sinnvoll sein oder Du versteuerst den Geldwerten Vorteil (1% vom Wert des Neuwagens) – auch deshalb ist es sinnvoll, Dich im konkreten Einzelfall vor Abschluss des Vertrags über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren, denn nur so kannst Du die tatsächlichen Kosten einschätzen. Generell musst Du bei einem beruflich wie privat genutzten Fahrzeug dem Finanzamt nachweisen können, wie die jeweiligen Nutzungsanteile sind. Vom privaten Nutzungsanteil hängt auch ab, ob Du die kompletten Raten steuerlich absetzen kannst.
Leasing hat gegenüber einem Kredit, mit dem Du einen Pkw-Kauf finanzierst, unter Umständen Vorteile. Es schmälert erstmal nicht das Eigenkapital. Ob das für Dich wichtig ist, ist aber auch wieder so eine Frage, deren Antwort davon abhängt, was für ein Unternehmen Du selbstständig führst. Wer eine Bilanz erstellen muss, freut sich darüber vielleicht mehr als jemand, der eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt abgibt. Wenn es Dir wichtig ist, beruflich ein möglichst neues, repräsentatives Fahrzeug zu fahren, kann Leasing eine Möglichkeit sein, das zu erreichen, ohne auf einen Schlag sehr viel Geld auszugeben. Für manche ist Leasing auch einfach nur bequem: Es ist nicht Dein Auto, Du musst Dich zwar um die laufenden Kosten und Wartung kümmern, aber der Aufwand, es nach ein paar Jahren auszutauschen, ist sehr gering.
Fazit zum Leasing: Raten steuerlich absetzen ist möglich. Damit Dir keine Fehler bei Deinen Steuererklärungen unterlaufen, solltest Du Dich vorab genau informieren, was der gewünschte Leasing-Vertrag für Dich auch steuerlich bedeutet.
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