13. Mrz 2019 | Buchhaltung
Korrekte Angaben bei längeren Leistungszeiträumen und Vorauszahlungen
Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehört neben weiteren Angaben auch das Lieferdatum, denn es zeigt an, auf welche Lieferung oder Leistung sich Deine Rechnung genau bezieht. Wenn Unternehmen zum Beispiel oft dieselbe Ware oder Dienstleistung an den gleichen Kunden bringen, dann gibt das Lieferdatum auf einer Rechnung eine genaue Auskunft darüber, welche Lieferung oder Leistung abgerechnet wird. Das Lieferdatum dient vor allem dann als Kennzeichnung einer Ware oder Leistung, wenn Du eine Vorkasse Rechnung stellst. Welche Besonderheiten Du hinsichtlich des Lieferdatums zum Beispiel bei einer Rechnung mit mehreren Positionen unterschiedlicher Lieferzeiten oder einer Rechnungsstellung bei Vorkasse beachten musst, erfährst Du hier.
Das Leistungs- oder Lieferdatum bezeichnet einen festen Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht hat. Der Tag, an dem die Lieferung oder Leistung erfolgt, ist das so genannte Leistungs- oder Lieferdatum oder der Leistungs- oder Lieferzeitpunkt. Warenbestellungen im Internet erhalten als Lieferdatum den Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Ware an den Lieferanten übergibt. Das Lieferdatum ist für das leistende Unternehmen ein Nachweis darüber, dass die Ware oder Leistung auch tatsächlich geliefert oder erbracht wurde. Der Kunde erfährt durch die Angabe des Leistungs- und Lieferzeitpunktes, wann die reguläre Zahlungsfrist beginnt. Auch die Fristen für einen Umtausch oder eine Rückgabe beziehen sich auf das Lieferdatum einer Ware oder auf den Zeitpunkt der Leistung.
Das Leistungs- oder Lieferdatum auf einer Rechnung ist ein Merkmal, das den den Abrechnungsgegenstand genau bezeichnet. Nicht nur die Angabe der Art der Ware oder Leistung mit Menge oder Ausführung dient dazu, die Rechnung genau auf eine bestimmte Lieferung oder Leistung zu beziehen. Auch der Zeitpunkt, wann die Leistung oder Lieferung erfolgt, grenzt den Abrechnungsgegenstand noch einmal genau ein. Denn es ist durchaus möglich, dass Dein Unternehmen an den gleichen Kunden öfter dieselbe Ware liefert oder dieselbe Leistung ausführt. Der Leistungs- oder Lieferzeitpunkt dient dazu, die Rechnung einer ganz bestimmten Lieferung oder Leistung zuzuordnen. Damit stellst Du sicher, dass eine Ware oder eine Dienstleistung nicht zweimal abgerechnet wird. Darüber hinaus sorgt die Angabe des Datums auch dafür, dass eine Leistung oder Lieferung nicht übersehen wird und in eine Abrechnung einfließt.
Rechnungen, die Du für Stammkunden schreibst, können sich auf Positionen beziehen, die Du zu unterschiedlichen Zeiten erstellt hast. Zum Beispiel hast Du innerhalb des Zeitraums, auf den sich Deine Rechnung bezieht, an mehreren verschiedenen Projekten gearbeitet. Oder Dein Unternehmen hat dem Kunden mehrere Lieferungen an verschiedenen Lieferdaten geschickt. In diesen Fällen kannst Du zum Beispiel den Kalendermonat als Leistungs- oder Lieferzeitraum angeben. Auch wenn der Abrechnungszeitraum nicht genau einen Monat, sondern zum Beispiel bestimmte Kalenderwochen oder einfach einen durch Kalenderdaten festgelegten Zeitraum umfasst, kannst Du diesen als Lieferzeitraum angeben. So kann zum Beispiel ein Lieferzeitraum zwischen dem 23. Mai bis 15. August angegeben sein. Innerhalb dieses Zeitraums hast Du mehrere Warenlieferungen erbracht, die Du mit Deiner Rechnung abrechnest. Bei mehreren Lieferterminen musst Du nicht für jeden Einzelposten auf Deiner Rechnung eine genaue Datumsangabe machen. Auch durch die Angabe eines Lieferzeitraums erfüllst Du die Anforderungen an eine korrekt ausgestellte Rechnung.
Als Leistungsdatum einer Rechnung gilt in der Regel der Tag, an dem eine vereinbarte Leistung vollständig erbracht und damit erfüllt wurde. Hast Du für Deine Dienstleistung zum Beispiel drei Tage gebraucht, dann kannst Du als Leistungsdatum den Tag angeben, an dem Du die Leistung zu Ende gebracht hast. Erfordert die Fertigstellung einer Dienstleistung einen längeren Zeitraum, wie zum Beispiel mehrere Wochen oder Monate, dann kannst Du anstatt des Begriffs Leistungsdatum auch Leistungszeitraum angeben. Der Leistungszeitraum bezeichnet einen längeren Zeitraum, auf den sich Deine Abrechnung bezieht. Bei Dienstleistungen oder Werkleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, ist es üblich, dass Unternehmen einen oder mehrere Teile ihrer Rechnung im voraus stellen.
Eine Rechnung kann sich auch auf Leistungen oder Waren beziehen, die noch nicht erstellt oder noch nicht geliefert wurden. Diese Abrechnungen werden mit dem Begriff der so genannten Vorkasse Rechnung bezeichnet. In einer Vorkasse Rechnung kann jedoch kein Liefertermin oder Leistungsdatum angegeben werden. Denn ohne den Abschluss einer Dienst- oder Werkleistung kann ebenso wie ohne einer erfolgten Warenlieferung noch kein Leistung- oder Lieferdatum vorliegen.
Wenn Du eine Rechnung stellst, noch bevor die Leistung oder Lieferung erfolgt ist, dann rechnest Du mit einer Vorkasse Rechnung ab. Der Vorkasse Rechnung liegt zugrunde, dass die Rechnungsstellung vor Lieferung möglich ist. Die Vorkasse Rechnung stellt demnach eine vertragliche Vereinbarung in Rechnung, noch bevor das leistende oder liefernde Unternehmen seinen Teil des Vertrags erfüllt hat. Dabei erhebt sich die Frage nach dem Lieferdatum, das nach den Vorgaben des Gesetzgebers in der normalen Rechnung als eine Pflichtangabe enthalten sein muss.
Der Gesetzgeber hat in seinen Vorgaben über die Pflichtangaben in einer Rechnung auch bedacht, welches Lieferdatum bei Vorauszahlung anzugeben ist. Die Ausführungen zu den Pflichtangaben auf einer normalen Rechnung findest Du im Umsatzsteuergesetz, § 14 Abs. 4 UStG. Im Absatz vier gibt der Gesetzgeber an, dass der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung als Pflichtangabe in einer Rechnung stehen muss. Als Ausnahme von dieser Regelung gilt der Fall, den das Umsatzsteuergesetz im gleichen Artikel im nachfolgenden Absatz beschreibt. Dort führt das Gesetz die Regelungen dafür aus, wenn ein Unternehmer ein Entgelt oder einen Teil des Entgelts für eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung erhält.
Eine Vorkasse Rechnung musst Du mit Deinem Kunden bereits im Vorfeld vereinbaren. Denn mit der Vorkasse Rechnung stimmt Dein Kunde zu, dass er Deine Lieferung oder Leistung bezahlt, noch bevor er diese erhält. Dein Kunde räumt Dir mit seiner Vorauszahlung einen Kredit ein, der Dich zu einer Leistung oder Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet. Im Zuge der Vereinbarung stellst Du Deinem Kunden eine Proformarechnung aus. Mit der Proformarechnung (z.B. bei Vorkasse) übermittelst Du Deinem Kunden einen Beleg für seine Zahlung und gibst gleichzeitig an, welche Verpflichtung Du noch auszuführen hast. Auch für die Proformarechnung bei Vorkasse musst Du laut Umsatzsteuergesetz die üblichen Pflichtangaben auf der Rechnung ausführen.
Da bei einer Proformarechnung bei Vorkasse der genaue Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung noch nicht angegeben werden kann, ist auch die Behandlung der Umsatzsteuer zu klären. Denn in der Regel entscheidet der Zeitpunkt der Leistung darüber, wann genau die Umsatzsteuerschuld entsteht. Und der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuerschuld führt bei bilanzierenden Unternehmen dazu, dass die Steuer abzuführen ist. Bilanzierende Unternehmen fallen unter die so genannte Soll Versteuerung. Bei Unternehmen, die eine EÜR erstellen, fällt die Entstehung der Umsatzsteuerschuld hingegen erst mit dem Zahlungseingang zusammen. Unternehmen, die eine EÜR erstellen, fallen unter die so genannte Ist Versteuerung. Aufgrund der Unterschiede zwischen Soll und Ist Versteuerung erhebt sich die Frage, wie mit der Umsatzsteuer und mit dem Vorsteuerabzug aus einer Vorkasse Rechnung umzugehen ist.
Unabhängig davon, ob Dein Unternehmen unter die Soll oder Ist Versteuerung fällt, darfst Du die Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen erst dann abziehen, wenn Du die Rechnungssumme bezahlt hast. Das gilt auch für die Vorkasse Rechnung. Bezahlst Du mit dem Rechnungsbetrag einer Vorkasse Rechnung auch die enthaltene Mehrwertsteuer, dann kannst Du diese als bezahlte Vorsteuer von Deiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Dabei kannst Du die bezahlte Vorsteuer in dem Abrechnungszeitraum mit Deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen, in dem Du die Rechnung bezahlt hast.
Hast Du eine Vorkasse Rechnung gestellt, um nur einen bestimmten Teil einer Leistung oder Lieferung abzurechnen, dann muss nach der letzten Lieferung oder nach Fertigstellung einer Leistung eine Endabrechnung erfolgen. Im Umsatzsteuergesetz geht der Gesetzgeber auch auf die Formgebung der Endrechnung ein. Wenn Dein Unternehmen nach erfolgter Leistung oder Lieferung seine Endrechnung stellt, dann muss diese die vereinnahmten Vorauszahlungen anzuführen. Da die Endabrechnung nach erfolgter Leistung oder Lieferung gestellt wird, gibst Du auf dieser schließlich das tatsächliche Leistungs- oder Lieferdatum, beziehungsweise den Leistung- oder Lieferzeitraum an.