31. März 2020 | Planen & Hilfen
Unternehmen müssen grundsätzlich eine solide finanzielle Planung erarbeiten, damit sie langfristig ihre Liquidität sichern. Die aktuelle Corona Krise stellt die Wirtschaft in Deutschland nun vor Herausforderungen, die selbst die Finanzpläne stabiler Unternehmen erschüttert, denn sie schränkt das wirtschaftliche Handeln stark ein. Von Liquiditätsproblemen oder sogar der Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz sind insbesondere mittelgroße bis kleine Unternehmen, Kleingewerbe, sowie Freiberufler und Selbstständige betroffen. Wir informieren darüber, welche Hilfen der Staat für Kleingewerbe und Selbstständige bereit stellt und wie Du langfristig Deine Liquidität sichern kannst.
In diesem Beitrag:
Viele Branchen sind von der Corona Krise unmittelbar und plötzlich betroffen. Die schrittweise Stilllegung des öffentlichen Lebens betraf zunächst diejenigen Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren sowie ihre Lieferanten und Dienstleister. Die Absage von Veranstaltungen zog Umsatzeinbußen in der gesamten Tourismusbranche und den damit verbundenen Lieferbetrieben nach sich. Schließlich wurden auch sämtliche stationäre Ladengeschäfte geschlossen. Während viele große Unternehmen über wirtschaftliche Ressourcen verfügen, die ihre Liquidität zumindest mittelfristig sicherstellt, sind mittelgroße bis kleine Unternehmen zumeist mit nur dünner Liquiditätsdecke ausgestattet. Sie sind daher innerhalb sehr kurzer Zeit von finanziellen Engpässen und somit in ihrer Existenz bedroht, da sie in der Regel keine Kredite von Banken erhalten.
Am 23. März 2020 hat die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf umgesetzt, durch den sie den Folgen der Corona Krise für kleine Unternehmen und Selbstständige begegnen möchte. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Selbstständigen, die voraussichtlich in derselben Woche beschlossen werden, gehören:
Das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“ zielt darauf ab, dass betroffene Unternehmer und Selbstständige mit Hartz IV unterstützt werden können. Die Soforthilfe der Bundesregierung für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer, die von der Corona Krise betroffen werden, umfasst die folgenden Maßnahmen:
Auch das Wirtschaftsministerium hatte einen Entwurf vorgelegt, der in derselben Sitzung als Corona Soforthilfe beschlossen wurde. Sofern kleine Unternehmen oder Einzelunternehmer durch die Corona Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können sie vom Staat Liquiditätshilfen erhalten, die sie nicht zurück bezahlen müssen. Die Mittel umfassen einen Umfang, der laufende Betriebskosten abdecken soll. Dazu gehören insbesondere Miet- und Pachtkosten.
Als Liquiditätshilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige hat die Regierung einen Solidaritätsfonds eingerichtet, der 50 Milliarden Euro umfasst. Die Soforthilfe soll Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftbereichen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe zugute kommen.
Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
Die Eckpunkte des Soforthilfe Programms umfassen die folgenden Maßnahmen:
Finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten:
Welche Voraussetzungen gelten für die Antragstellung?
Die Gewährung der Zuschüsse für den betroffenen Unternehmerkreis ist an die Voraussetzung gebunden, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens auf die Corona Krise zurückgehen. Das Unternehmen darf vor dem Monat März 2020 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehabt haben. Der Schaden für das Unternehmen darf zudem erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.
Wie stellt man einen Antrag?
Der Antrag auf Bewilligung der Soforthilfe ist elektronisch zu stellen. Bei der Antragstellung muss der Antragsteller versichern, dass die Bedrohung der Existenz sowie der Liquiditätsengpass durch die Corona Krise ausgelöst wurde. Der Bund stellt die Mittel für die Soforthilfe bereit, während die Länder und Kommunen für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Das Programm soll fünf Monate lang angeboten werden. Wird das Volumen nicht ausgeschöpft, fließen die bereitgestellten Mittel in den Finanzhaushalt des Bundes zurück.
Was ist zu beachten?
Die Soforthilfe ist steuerbar. Das bedeutet, dass sie bei der Einkommensteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung als Gewinn gewertet und versteuert wird. Die Auszahlung wird zudem nachträglich geprüft, sodass es zu Rückzahlungen kommen kann.
Die Bundesregierung hat durch ihre Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Energie ein Maßnahmenpaket von vier zentralen Säulen beschlossen, um Unternehmen in Deutschland durch die aktuelle >Krise zu führen. Zur Sicherung der Liquidität betroffener Unternehmen stellt die Bundesregierung die nachfolgenden Lösungen bereit.
Unternehmen mit Mitarbeitern sollen Kurzarbeitergeld mit mehr Flexibilität erhalten. Bis Anfang April 2020 wird der Erhalt von Kurzarbeitergeld erleichtert. So wird Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer bezahlt, das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Mitarbeiter wird auf 10 Prozent abgesenkt, auf einen Ausgleich durch Arbeitsausfall wird verzichtet und die Arbeitsagentur erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Die Bundesregierung ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerzahlungen zu stunden und die regelmäßigen Vorauszahlungen an die tatsächlichen Umsätze anzupassen. Bis zum Ende des Jahres 2020 verzichtet der Staat auf Vollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise Kontopfändungen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Steuerrückstände unmittelbar auf die Auswirkungen des Corona Virus zurückzuführen sind.
Um Umsatzeinbrüchen entgegenzutreten bietet der Staat einen besseren Zugang zu Krediten. So werden die Bedingungen für den KfW Unternehmerkredit und den ERP Gründerkredit Universell vereinfacht, indem der Staat bis zu 80% des Risikos übernimmt. Dadurch sollen Hausbanken angeregt werden, leichter Kredite zu vergeben. Daneben wird der KfW Kredit für Wachstum, der für große Unternehmen zugeschnitten ist, auch für Unternehmen mit Umsätzen zwischen zwei und fünf Milliarden Euro anstatt bisher bis höchstens zwei Milliarden Euro Umsatz angeboten.
Für die Länder der EU wird eine Initiative mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Liquidität der Banken in der EU zu stützten.
Zwar zielt die Bundesregierung insbesondere auf die Stärkung von großen Unternehmen. Dennoch dürfen in diesem Fahrwasser auch kleine Unternehmen auf wirtschaftliche Erholung ihrer Betriebe hoffen. Denn sie dürfen ihr Augenmerk darauf richten, dass sich die gesamte Wirtschaft in Deutschland nach Überwindung der Corona Krise langfristig erholt und stabil bleibt.
Die Maßnahmen, die die Regierung zur Stärkung der Wirtschaft getroffen hat, sind im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachzulesen.
Konkrete Unterstützung für kleine Unternehmen und Selbstständige bieten bislang einige Landesregierungen. So unterstützen die Bundesländer Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen sowie weitere Länder ihre ansässigen Kleingewerbetreibenden, Freiberufler und Selbstständige durch sofortige Maßnahmen in unterschiedlicher Höhe, um deren Liquidität zu sichern.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Bayern, die durch die Corona Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, erhalten eine Soforthilfe zwischen 5.000 bis 30.000 Euro. Die Erteilung der Zuschüsse erfolgt unbürokratisch und zeitnah. Ausgezahlte Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass die Angaben bei der Antragstellung wahrheitsgemäß erfolgt sind. Die Hilfsmaßnahmen umfassen:
Um die Soforthilfe zu erhalten, ist ein Förderantrag an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft zu stellen.
Für kleine und mittlere Betriebe sowie für Freiberufler stellt die Stadt Hamburg Zuschussmittel zur Verfügung. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Vorliegen von Liquiditätsengpässen, die die Existenz bedrohen und die durch die Corona Krise ausgelöst wurden.
In Schleswig-Holstein stellt die Landesregierung insgesamt 500 Millionen Euro als Soforthilfen bereit. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Existenzbedrohung durch die Corona Krise. Das Land unterstützt seine Unternehmen mit einem Soforthilfeprogramm, mit einem Mittelstandsfonds und mit einem Fonds für Kultur, Bildung und Sport.
Soforthilfeprogramm
Das Soforthilfeprogramm in Schleswig-Holstein umfasst mit 100 Millionen Euro folgende gestaffelte Unterstützung:
Mittelstandsfonds
Der Mittelstandsfonds ist mit 300 Millionen Euro ausgestattet und bietet Kredite in folgender Staffelung:
Fonds für Kultur, Bildung und Sport
Der Fonds für Kulturschaffende soll 50 Millionen Euro umfassen und befindet sich noch in der Planung.
Kleingewerbetreibende, kleine Unternehmen und Einzelunternehmen sowie Freiberufler in Sachsen können ein Soforthilfedarlehen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Umsatzrückgänge auf die Corona Krise zurückgehen. Hierfür gewährt Sachsen ein Liquiditätsdarlehen, das drei Jahre tilgungsfrei und zehn Jahre zinslos bleibt. Die Darlehenssumme soll bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro betragen können. Als Voraussetzungen für die Antragstellung gelten:
Betroffene sächsische Unternehmen können ihren Antrag ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank stellen.
Für die Thüringer Wirtschaft hat die Landesregierung ein Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen, Freiberufler, Einzelselbstständige und weitere Berufsgruppen bereitgestellt. Das Programm beschränkt sich ausschließlich auf Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und Einzelunternehmen sowie Freiberufler und stellt Fördersummen bis zu 30.000 Euro bereit.
Auch weitere Bundesländer bieten ihren Unternehmen Unterstützung in der Corona Krise. Die Antragsformulare stehen unter den folgenden Links zum Download bereit:
Nicht nur Krisen können Unternehmen in Liquiditätsprobleme führen. Auch in wirtschaftlich normalen Zeiten müssen Unternehmen Maßnahmen treffen, die ihre Liquidität sichern.
Der Begriff Liquidität bezeichnet grundsätzlich die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Solange Unternehmen in der Lage sind, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, besteht Liquidität. Als liquide Mittel bezeichnet man alle kurzfristig verfügbaren Zahlungsmittel, wie beispielsweise Bankguthaben oder Sparguthaben. Zu den finanziellen Verpflichtungen von Unternehmen zählen neben offenen Forderungen ihrer Lieferanten auch laufende Betriebsausgaben, Mieten sowie Gehälter und Sozialabgaben für Mitarbeiter und schließlich Kredite, die zu bedienen sind und Steuerforderungen des Staates. Bei fehlender Liquidität droht eine Insolvenz. Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und für die auch keine Aussicht besteht, dass sich ihre finanzielle Lage in absehbarer Zeit verbessert, Insolvenz anmelden müssen.
Um die Liquidität innerhalb eines Unternehmens zu beurteilen, wird der sogenannte Liquiditätsgrad angelegt. Der Liquiditätsgrad bezeichnet Kennzahlen der Liquidität und legt offen, wie hoch die Kapitalausstattung des Unternehmens ist, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei bemessen verschiedene Kennzahlen den Liquiditätsgrad und geben Auskunft darüber, ob Zahlungsprobleme bestehen oder zu erwarten sind. Die Kennzahlen bezeichnen drei Grade des Liquidität:
Liquidität 1. Grades:
Die Liquidität ersten Grades bezeichnet das Verhältnis zwischen kurzfristig verfügbaren Mitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zu den kurzfristig verfügbaren Mitteln gehören Barvermögen, Bargeld, Kassenbastand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstitugen und Schecks sowie sonstige Wertpapiere. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Lieferantenrechnungen, Steuerforderungen sowie Verbindlichkeiten durch Kreditrückzahlungen.
Die Formel zur Ermittlung der Liquidität 1. Grades lautet:
kurzfristig verfügbare Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten
Liquidität 2. Grades:
Zur Ermittlung der Liquidität 2. Grades werden kurzfristige Forderungen und Wertpapiere den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber gestellt. Zu den kurzfristigen Forderungen gehören Ausgangsrechnungen, Steuerrückzahlungen oder Wertpapiere, die kurzfristig verkauft werden können. Beträgt der Liquidität 2. Grades mehr als 100%, verfügt das Unternehmen über eine solide Finanzkraft.
Die Formel zur Ermittlung der Liquidität 2. Grades lautet:
(kurzfristig verfügbare Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten
Liquidität 3. Grades:
Die Liquidität 3. Grades bezieht neben verfügbaren Mitteln und kurzfristigen Forderungen auch die Vorräte des Unternehmens mit ein und stellt sie den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber.
Die Formel zur Ermittlung der Liquidität 3. Grades lautet:
(Vorräte + kurzfristig verfügbare Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten
Um die Liquidität zu sichern, können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden, die das Unternehmen mit Kapital ausstatten und zudem für einen stabilen regelmäßigen Zufluss an Finanzmitteln sorgen. Die Maßnahmen richten sich nach der Art und Größe des Unternehmens sowie nach der aktuellen und individuellen Situation. Sie umfassen neben der Kapitalausstattung den Umgang mit Kunden und Lieferanten sowie die Organisation des Betriebs.
Um Kapital für den Betrieb zu beschaffen und somit die Liquidität zu sichern, können Unternehmen die folgenden Maßnahmen treffen:
Die Lfa Förderbank Bayern stellt eine umfangreiche Checkliste bereit, anhand der Unternehmen einen Überblick über wirkungsvolle Maßnahmen erhalten, mit denen sie ihre Liquidität sichern können.
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