21. Juni 2018 | Buchhaltung

Lohnsteueranmeldung – Alles was du wissen musst!

Arbeitgeber – Übermittler von Steuern

Jeden Monat müssen Arbeitgeber die Lohnsteuer für ihre Angestellten ermitteln und an das Finanzamt bezahlen. Hierfür müssen sie eine Anmeldung erstellen und an das Finanzamt leiten. Wissenswertes über die Lohnsteueranmeldung erfährst du hier.

Was ist die Lohnsteueranmeldung?

Jeder Arbeitgeber muss für seine Angestellten und Arbeiter eine monatliche Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Höhe der Steuer muss der Arbeitgeber selbst errechnen. Nach der Berechnung behält er die Steuer vom Lohn des Arbeitnehmers ein, um diese an das Finanzamt auszubezahlen. Die Abgabe der Steuererklärung wird als Lohnsteueranmeldung bezeichnet. 

Lohnsteueranmeldung
Lohnsteueranmeldung – das musst Du wissen!

Wo liegen die Besonderheiten der Anmeldung?

Die Steuererklärung, die der Arbeitgeber für das Finanzamt erstellt und weiter leitet, muss er gemäß § 150 AO (Abgabenordnung) selbst ermitteln. Das Einkommensteuergesetz bestimmt im § 41a EStG, dass der Arbeitgeber die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Anmeldung hat und regelt den Vorgang im Detail. 

Was brauchst Du für Erstellung einer Lohnsteueranmeldung?

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters muss dieser dir als Arbeitgeber sein Geburtsdatum und seine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Im zweiten Schritt meldest du deinen neuen Angestellten beim Finanzamt an. Danach erhältst du über ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) die nötigen Daten deines Mitarbeiters – die so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale – mit denen du eine Lohnsteueranmeldung erstellen kannst. Hierzu gehören neben Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer und weiteren spezifischen Daten vor allem die zentralen Informationen:

  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Religionszugehörigkeit
  • Lohnsteuerfreibetrag

Nur noch elektronisch

Die Anmeldung darf nur noch auf elektronischem Wege erfolgen. Die Abgabenordnung gibt die technischen Einzelheiten vor, wie die elektronische Lohnsteueranmeldung einzureichen ist. Nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe der Lohnsteueranmeldung auf einem Formular in Papier zulässig. 

ELStAM – die elektronische Lohnsteuerkarte des Finanzamts

Die Finanzbehörden verwalten eine Datenbank, in der die Lohnsteuerabzugsmerkmale von bereits einmal registrierten Arbeitern und Angestellten vermerkt sind. Die Daten stehen für Arbeitgeber über ELStAM zum Abruf bereit. Auf diese Weise kannst du als Arbeitgeber die notwendigen Daten deiner Mitarbeiter für die Erstellung der Lohnsteueranmeldung abrufen. 

Wie funktioniert ELStAM?

Um die Datenbank der Finanzverwaltung zu nutzen, musst du auf der Internetplattform des Finanzamts mit dem Namen ELSTER registriert sein. Im Zuge der Registrierung erhältst du ein persönliches Zertifikat, das dich als Arbeitgeber ausweist. Neben deinem Zugang brauchst du ein Lohnprogramm, das eine Schnittstelle zu ELStAM aufweist. Das Finanzamt bietet alternativ ein kostenloses Programm mit dem Namen ElsterFormular an, das du für die Lohnsteueranmeldung verwenden kannst. 

Wie klappt die Berechnung der Lohnsteuer?

Für die Ermittlung der Lohnsteuer legst du den vereinbarten Bruttolohn deines Mitarbeiters zugrunde. Wenn dein Arbeitnehmer im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt hat, dann musst du diesen vom Bruttolohn abziehen. Die Steuerklasse, die du aus ELStAM abgerufen hast, bestimmt, wie hoch die abzuführende Lohnsteuer ausfällt. Die monatliche Lohnsteuer kannst du abhängig vom Bruttolohn und der Steuerklasse deines Angestellten aus Tabellen, Online Steuerprogrammen oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter Berechnung der Lohnsteuer abrufen. Darüber hinaus findest du im Handel auch Druckmaterialien mit abgedruckten Lohnsteuertabellen, aus denen du die Lohnsteuer deines Angestellten ermitteln kannst. 

Welche Fristen für die Abgabe gibt es?

Monatliche Abgabe

Grundsätzlich musst du die Lohnsteueranmeldung monatlich abgeben. Die Frist für die monatliche Abgabe und Bezahlung endet am 10. des folgenden Monats des Anmeldezeitraums. 

Vierteljährliche Abgabe

Wenn die Lohnsteuer aus dem vorangegangenen Kalenderjahr zwischen 1.080 und 4.000 Euro betragen hat, dann kann die Lohnsteueranmeldung einmal pro Vierteljahr erfolgen. Auch hierfür gilt die Abgabe- und Zahlungsfrist mit Ende des 10. im Folgemonat nach dem Anmeldezeitraum.

Jährliche Abgabe

Eine Lohnsteueranmeldung pro Jahr reicht aus, wenn die zu leistende Lohnsteuer im Vorjahr weniger als 1.080 Euro betragen hat. Die Abgabe und Bezahlung der Lohnsteueranmeldung muss bei der jährlichen Abgabe bis zum 10. Januar des Folgejahres erledigt sein.

Ähnliche Fragen: