21. Feb 2019 | Gründung

Markenanmeldung – so gehst Du Schritt für Schritt vor

Diese Farbe, dieses Logo, dieser Schriftzug, dieses Produkt: Das steht für dein Unternehmen, das ist deine Marke. Doch wenn sie nicht angemeldet ist, sind deine Möglichkeiten, deine Marke zu schützen begrenzt. Wie geht das eigentlich, eine Marke anzumelden? Wenn Dein Unternehmen einen Namen hat, der treffsicher Dein Angebot oder Deine Dienstleistung beschreibt, dann ist eine Markenanmeldung sinnvoll. Denn der Schutz durch die Eintragung als Marke garantiert, dass Dir Dein Name nicht streitig gemacht werden kann.

Mach Dir einen Namen!

Deine Marke dokumentiert Deine Dienstleistung oder Ware gegenüber dem Kunden nicht nur. Mit dem Einsatz Deiner Marke baust Du langfristig vor allem Vertrauen auf und sorgst für eine stabile Kundenbindung.

Markenanmeldung: So gehst du Schritt für Schritt vor
Los geht’s mit dem Brainstorming: Wer mit seiner Idee für ein Produkt oder ein Unternehmen durchstarten will, hat die Möglichkeit, eine Marke anzumelden.

Dein Name gehört Dir – Schutz durch Markenanmeldung

Der gute Name, den Du Dir durch hochwertige Ware und kundenfreundliche Dienstleistung aufgebaut hast, erhält durch die Markenanmeldung einen zuverlässigen Schutz vor Wettbewerbern. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Marken:

  • Wortmarke
  • Bildmarke
  • Wort-/Bildmarke

Die Kraft der Worte – die Wortmarke

Die Wortmarke besteht aus Schriftzeichen oder Wörtern. Auch ganze Sätze in Form eines Werbeslogans können eine Wortmarke bilden. Sämtliche Buchstaben des Alphabets, die Ziffern von Null bis Neun sowie die einfachen Zeichen der Interpunktion werden als Wortmarke geführt. Dabei können diese in beliebiger Kombination zusammen gestellt sein. Bei der Markenanmeldung muss sich die Wortmarke mit dem gängigen Schriftfont Arial schreiben lassen.

Die Macht der Bilder – die Bildmarke

Als Bildmarke wird zum einen eine bildhafte Darstellung von Wörtern bezeichnet. Dabei kann die Schrift auf besondere Weise angeordnet und gestaltet sein oder eine ausgefallene Schreibweise und individuelle Farbe aufweisen. Als Bildmarke gelten auch exotische Schriftzüge aus nicht-lateinischen Alphabeten, wie zum Beispiel chinesische Schriftzeichen. Zum anderen werden Bilder, bildhafte Elemente oder Abbildungen als Bildmarke bezeichnet. Das grafisch aufgebaute Logo, das ohne begleitenden Text in normaler Schrifttype auskommt, ist eine Bildmarke.

Sowohl als auch – die Wort-/Bildmarke

Die Wort-/Bildmarke kombiniert die Wortmarke mit der Bildmarke. Die meisten Logos mittelständischer Betriebe werden als Wort-/Bildmarke angelegt. Sie tragen das optische Element eines Bildes, das das Angebot einer Firma symbolisch vermittelt. Darüber hinaus begleiten erklärende Begriffe das Bild. Die Wort-/Bildmarke sorgt für eine eindeutige Wiedererkennung. Sie garantiert für Unverwechselbarkeit und wird eine Überprüfung vor der Markenanmeldung problemlos bestehen.

Marken anmelden: Wie geht das eigentlich?

Marken haben einen Wiedererkennungswert. Kunden verbinden ein Logo mit einer bestimmten Qualität oder Angebotspalette. Sie bleiben einer Marke treu, weil sie die Qualität mögen. Eine Marke aufzubauen ist ein großes Stück Arbeit. Vertrauen der Kunden, Bekanntheit, Reichweite etc. müssen erst geschaffen werden. Kunden erkennen die Marke an einer Wort-Bild-Marke, einem Slogan, einer bestimmten Produktfarbe oder einem besonderen Schriftzug.

Damit das niemand legal nachahmen kann, solltest du deine Marke schützen. Marken anzumelden ist wie eine Reviermarkierung: Was so riecht, klingt, aussieht kann nur zu deiner Marke gehören.

Mit der Anmeldung schützt du dich vor Nachahmern und Konkurrenten. Marken anzumelden unterscheidet sich von der Patent Anmeldung, die besondere technische Neuerungen, Ideen oder Entwicklungen schützt. Auch der Schutz eines Designs funktioniert etwas anders. Für ein angemeldetes Design gelten andere Schutzrechte.

Das Drei-mal-Drei der Markenanmeldung

  • Drei Wege
  • Drei Angaben
  • Drei Schritte

Drei Wege zur Anmeldung

Du hast für Deine Markenanmeldung verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung

  • Onlineformular
  • Post
  • Onlineanmeldung mit Signatur

Die Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent– und Markenamt. Auf der Homepage der findest Du sämtliche Informationen zur Anmeldung. Dort werden nicht nur druckbare Formulare, sondern auch die Möglichkeit zur Onlineanmeldung mit Signatur bereit gestellt.

Drei zentrale Angaben

Bei der Markenanmeldung ist die Vorlage Deiner Daten und der Unterlagen Deines Unternehmens erforderlich. Deine Marke muss inhaltlich und optisch in der Form dokumentiert werden, in der sie geschützt werden soll. Sämtliche Formatvorgaben für die Verwendung in Druckausführung und in digitaler Form müssen dabei übermittelt werden. Die dritte Angabe bei der Registrierung einer Marke ist die Darstellung des Angebotes Deiner Firma. Dieses sortierst Du dabei in eine von 45 angebotenen Klassen ein.

Drei Schritte zur Markenanmeldung

  • Definition der Marke
  • Recherche
  • Fachliche Hilfe

Im ersten Schritt legst Du die Art Deiner Marke fest. Du definierst, ob es sich bei Deiner Marke um eine Wort-, eine Bild- oder eine Wort-/Bildmarke handelt. Danach recherchierst Du gründlich, ob Deine Marke in irgendeiner Form bereits durch ein anderes Unternehmen verwendet wird. Denn das Patentamt überprüft nicht, ob Deine Marke in ähnlicher Form bereits durch einen Konkurrenten verwendet wird. Eine unterlassene Recherche kann zu Auseinandersetzungen mit einem älteren Markeninhaber führen. Für die eigenhändige Recherche kannst Du die Patentinformationszentren konsultieren. Du kannst die Recherche über die Alleinstellung Deiner Marke auch durch einen Fachmann vornehmen lassen. Wenn sich Deine Markenanmeldung schwierig gestaltet, kannst Du darüber hinaus fachliche Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

10 Jahre geschützt: Geht das auch für deine Marke?

Die Markenanmeldung gilt für zehn Jahre, du kannst sie aber verlängern lassen. Sollte jemand – absichtlich oder nicht – deinen Markenschutz verletzen, indem z.B. ein Logo kopiert wird, kannst du dagegen rechtlich vorgehen. Ähnelt eine angemeldete Marke deiner ebenfalls angemeldeten Marke so ist die Frage: Wer war zuerst da und wie lange ist die letzte Anmeldung her. Derjenige mit den „älteren Rechten“ kann innerhalb von drei Monaten die Löschung der Markenanmeldung der „jüngeren“ Marke fordern.

Wenn die Anmeldung allein für Deutschland für dich nicht ausreicht, kannst du deine Marken auch EU-weit schützen lassen.

Marken anmelden: Deutschland oder EU-weit?

Das ist nicht nur eine Preisfrage. Ob es für dich sinnvoll ist, deine Marke nur in Deutschland oder auch über dir Landesgrenzen hinaus zu schützen, hängt davon ab, auf welchen Märkten du aktiv bist. Wer klar nur in Deutschland geschäftlich tätig ist und nur dort Konkurrenz fürchten muss, kann sich auf den Markenschutz im Inland konzentrieren. Wer sich innerhalb der Europäischen Union am Markt positionieren und in andere Länder expandieren will, der behält besser auch in diesen Ländern seine Marke im Blick. Gründe für und gegen die Markenanmeldung auf EU-Ebene und wie das eigentlich geht, hat Isabell Noé in einem Gastartikel von Legalbase.de für uns beschrieben.

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