29. Mrz 2018 | Buchhaltung
Die Ausgaben für das Marketing erfüllen den Zweck, die Produkte oder Dienstleistungen Deines Unternehmens am Markt zu platzieren und zu etablieren. Um Marketingkosten richtig verbuchen und damit auch steuerlich in voller Höhe geltend machen zu können, musst Du sie in der Buchhaltung dem richtigen Platz zuweisen.
Der Erfolg der meisten Unternehmen hängt eng mit einem gut geplanten und umgesetzten Marketing zusammen. Deine Kunden müssen umfassend über Deine Produkte oder Deine Dienstleistung informiert werden, um sie bewerten zu können. Deine Marketingaktivitäten tragen darüber hinaus dazu bei, über Dein Unternehmen Vertrauenswürdigkeit und Kontinuität zu vermitteln.
Die Kosten, die für Dein Marketing entstehen, gehören nicht selbstverständlich zu den Marketingkosten beziehungsweise zu den Werbekosten. Denn große Teile der Marketingaktivitäten in einem Unternehmen gehören zum Vertrieb. Dein Marketing hat zum Ziel, den Vertrieb zu befördern. Und viele Kosten, die zum Vertrieb gehören, leiten sich unmittelbar aus Deinen Marketingmaßnahmen ab. Daher gehören das Konzept für eine Marketingmaßnahme genauso zum Vertrieb wie die Entwicklung des Online-Shops oder eine gedruckte Broschüre, die dem Kundengewinn dient. Die Zuordnung der Kosten für das Marketing im Sinne der Buchhaltung muss daher eindeutig geklärt werden, damit Du Marketingkosten richtig verbuchen kannst.
Zu den Vertriebskosten gehören sämtliche Ausgaben, die ein Produkt oder eine Dienstleistung zu Deinem Kunden bringen. Ausgaben, die im Rahmen von Marketingaktivitäten für folgende Posten anfallen, musst Du im Vertrieb buchen. Dazu gehören Kosten für:
Dahingegen gehören zum Posten Marketing und Werbung Ausgaben für Aktivitäten zur Kundengewinnung und -bindung, wie zum Beispiel:
Für eine ordentliche Buchhaltung, die Aufschluss über sämtliche Budgets gibt, ist die Trennung Deiner Ausgaben im Rahmen des Marketing sehr wichtig. Denn ein guter Überblick über Deine Kosten in den beiden Bereichen Marketing und Vertrieb unterstützt die Budgetplanung von Produkten und Dienstleistung. Entstehen zum Beispiel für den Vertrieb eines Produktes pro Kunde oder pro Bestellung zu hohe Kosten, kannst Du nachsteuern, ohne Deine Werbemaßnahmen einzuschränken. Auch kannst Du aus der getrennten Buchung ablesen, ob sich Deine Werbemaßnahmen rentieren.
Die Ausgaben, die Du für das Marketing im Sinne der Vertriebsförderung geleistet hast, ordnest Du – je nach Ausgabenart – den Konten zum Beispiel mit den Bezeichnungen „Verpackungsmaterial“, „Transportversicherungen“ oder „Ausgangsfrachten“ zu. Hierbei buchst Du jeweils den Nettobetrag auf das entsprechende Konto, während Du die Vorsteuer auf das Konto „abziehbare Vorsteuer 19%“ mit der Nummer 1576 (Kontenrahmen SKR 03) beziehungsweise 1406 (SKR 04) buchst.
Um die Marketingkosten als Werbekosten zu verbuchen, legst Du den Nettobetrag auf das Konto „Werbekosten“ mit der Nummer 4600 im Kontenrahmen SKR 03 beziehungsweise mit der Nummer 6600 im Kontenrahmen SKR 04. Die Vorsteuer legst Du auf das Konto „abziehbare Vorsteuer 19%“.
Nicht alle Kosten aus Marketingmaßnahmen lassen sich eindeutig zuordnen. Die individuell entworfene und gefertigte Verpackung für Dein Produkt zum Beispiel stellt nicht nur Verpackungsmaterial und dem Vertrieb zuzuordnen. Deine Verpackung ist darüber hinaus unverwechselbarer Werbeträger und kann somit auch dem Marketing zugewiesen werden. Wo die Zuordnung schwierig wird, musst Du eine Entscheidung treffen, die Du am besten begründen kannst. Dabei solltest Du darauf achten, dass Du die einmal getroffene Weichenstellung auch in Zukunft beibehältst, um Dein Buchhaltungssystem konsequent zu führen.
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