16. Jan 2019 | Buchhaltung

Mehrwertsteuer Österreich – Alles was du als Unternehmer wissen musst

Die Mehrwertsteuer in Österreich entspricht wie in Deutschland im steuerrechtlichen Sinn der Umsatzsteuer. Obgleich die Steuerart in beiden Ländern ähnlich geregelt ist, gibt es Unterschiede im Vergleich zwischen der Mehrwertsteuer in Österreich und in Deutschland. Was Unternehmer über die Mehrwertsteuer Österreich wissen müssen, erfährst Du hier.

  1. Wer erhebt die Steuer?
  2. Was unterliegt in Österreich der Besteuerung?
  3. Was bedeuten Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerrecht für die Mehrwertsteuer in Österreich?
  4. Wer ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit?
  5. Welche Steuersätze gelten für die Mehrwertsteuer Österreich?
  6. Was gilt bei Leistungen innerhalb der EU?
  7. Was gilt für den innergemeinschaftlichen Erwerb?
  8. Was gilt für grenzüberschreitende Dienstleistungen?
  9. Was gilt für Waren aus Drittländern?
Mehrwertsteuer Österreich
Anders als in Deutschland: Unternehmer in Österreich mit einem geringeren Umsatz als 30.000 Euro sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit und fallen automatisch unter die Kleinunternehmerregelung. (Bild © pexels.com)

Welche Regelungen gelten für die Steuer?

Genauso wie in Deutschland bezahlt der Konsument als letzter Verbraucher in der Wertschöpfungskette die österreichische Mehrwertsteuer. Unternehmer müssen sie in der Regel zwar ebenso zunächst leisten, bekommen aber die Steuer wieder vom Finanzamt zurück erstattet. 

Mehrwertsteuer Österreich – Wer erhebt die Steuer?

In Österreich müssen Unternehmer die Umsatzsteuer in Form der Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen von ihren Kunden einfordern. Zu den Unternehmern zählen in Österreich Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Dazu zählen nach Auffassung des österreichischen Gesetzgebers neben Gewerbetreibenden auch Freiberufler, wie zum Beispiel Journalisten, aber auch Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen. 

Was unterliegt in Österreich der Besteuerung?

In Österreich unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen und Handwerksleistungen, aber auch Vermietung und Verpachtung der Mehrwertsteuer, wenn sie innerhalb des Landes durch ein Unternehmen ausgeführt werden. Auch für den Eigenverbrauch im Inland und für die Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Österreich fällt Umsatzsteuer an. Daneben unterliegt auch der so genannte innergemeinschaftliche Erwerb und damit Einkäufe aus einem anderen EU Mitgliedsstaat der Umsatzsteuer in Österreich. 

Was bedeuten Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerrecht für die Mehrwertsteuer in Österreich?

Genauso wie in Deutschland unterliegen auch in Österreich Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht. Um ihrer Pflicht nachzukommen, kassieren diese von ihren Kunden die Mehrwertsteuer ein und leiten sie an das Finanzamt weiter. 

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen profitieren durch das Vorsteuerrecht in Österreich wie in Deutschland vom Vorsteuerabzug. Mit diesem können Unternehmen bezahlte Mehrwertsteuer für Lieferungen und Leistungen anderer Unternehmen in Form der so genannten geleisteten Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Fällt der Betrag für die geleistete Vorsteuer höher aus als für die vereinnahmte Mehrwertsteuer, dann erhält das Unternehmen eine Erstattung vom Finanzamt. Die Umsatzsteuerschuld muss im Zuge von regelmäßigen Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt offen gelegt werden. 

Wer ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit?

Von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben sind Ärzte, Versicherungen und Banken, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Kultureinrichtungen und gemeinnützige Vereine befreit.

Grundsätzlich sind in Österreich alle Unternehmer von der Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr jährlicher Umsatz geringer ausfällt als 30.000 Euro. In Österreich zählen betroffene Betriebe zu den Kleinunternehmern.

Welche Regelungen gelten für Kleinunternehmer hinsichtlich der Mehrwertsteuer Österreich?

Unternehmer mit Betriebssitz oder Wohnsitz in Österreich, die einen jährlichen Umsatz mit ihrer gewerblichen Tätigkeit erzielen, der unterhalb von 30.000 Euro liegt, fallen in Österreich unter die Kleinunternehmerregelung. Auf ihren Rechnungen müssen sie keine Mehrwertsteuer von ihren Kunden erheben. Sie haben lediglich einen Hinweis anzugeben, dass sie die Mehrwertsteuer aufgrund ihrer Steuerbefreiung nicht erheben. 

Da sie keine Mehrwertsteuer von ihren Kunden erheben, müssen sie einerseits keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Kleinunternehmer können andererseits jedoch den Vorsteuerabzug nicht nutzen und müssen die Mehrwertsteuer aus Lieferantenrechnungen selbst bezahlen. 

Anders als in Deutschland sind Unternehmer in Österreich unterhalb der Umsatzgrenze von 30.000 Euro grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit und fallen somit automatisch unter die Kleinunternehmerregelung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig die Option für Umsatzsteuer zu wählen, um Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen auszustellen.

Kleinunternehmer, die freiwillig die Umsatzsteuerpflicht wählen, können im Gegenzug vom Vorsteuerrecht Gebrauch machen, um durch den Vorsteuerabzug ihre Steuerlast zu senken. 

Welche Steuersätze gelten für die Mehrwertsteuer Österreich?

  • In Österreich gilt der allgemeine Steuersatz in Höhe von 20 %. Er wird auch als Normalsteuersatz bezeichnet. 
  • Daneben gilt der ermäßigte Steuersatz von 10 % 
  • und ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 13 %

20 % Mehrwertsteuer in Österreich 

Im Regelfall werden für Lieferungen und sonstige Leistungen in Österreich 20 % Mehrwertsteuer fällig. 

Ermäßigte Steuersätze

Die beiden ermäßigten Steuersätze gelten nur in Ausnahmefällen. Sie sind im Einzelnen in einer Liste aufgeführt, die im enthalten ist. 

  • 10 % Mehrwertsteuer in Österreich: Der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10 % gilt in Österreich zum Beispiel für die Vermietung von Wohnungen, für die Müllabfuhr und für die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Auch Lebensmittel werden mit 10 % Mehrwertsteuer belastet. Daneben enthalten Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxiquittungen 10 % Mehrwertsteuer.
  • 13 % Mehrwertsteuer in Österreich: Der ermäßigte Steuersatz von 13 Prozent wurde erst 2016 eingeführt. Er gilt zum Beispiel für die Lieferung lebender Tiere und Pflanzen sowie für Brennholz. Auch für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen werden 13 % Mehrwertsteuer fällig. Daneben werden Kinokarten und Umsätze von Künstlern, die Einfuhr von Kunstgegenständen sowie Campingplätze mit dem Steuersatz von 13 % belastet. 

Was gilt bei Leistungen innerhalb der EU?

Österreich hat mit seinem Umsatzsteuergesetz 1994 die Richtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt.  Dabei wurden die Regelungen, die die Mehrwertsteuer Österreich betreffen, entsprechend angepasst.

Österreichische Unternehmer, die mit Geschäftspartnern innerhalb der EU Lieferungen oder Leistungen austauschen, müssen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benutzen. Auch der Geschäftspartner aus dem anderen EU Staat muss seine UID Nummer angeben. Die beiden Steuernummern dienen den Finanzbehörden innerhalb der EU zur Kontrolle des Warenverkehrs.  

Wie ist für die innergemeinschaftliche Lieferung die Mehrwertsteuer geregelt?

Als innergemeinschaftliche Lieferungen bezeichnet das Steuerrecht in der Europäischen Union Lieferungen, die zwischen Unternehmen der verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU erbracht werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen in Österreich sind unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerfrei. 

Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung in Österreich steuerfrei?

Die Befreiung von der Umsatzsteuer greift zum Beispiel wenn ein österreichischer Unternehmer Waren in das EU Ausland befördert oder verschickt, sofern der Kunde ein anderes Unternehmen oder eine juristische Person ist. Zudem muss für die Befreiung von der Umsatzsteuer der Erwerb durch den Leistungsempfänger in seinem Land versteuert werden.

Was ist für die Rechnungsstellung bezüglich der Mehrwertsteuer Österreich zu beachten?

Auf der Rechnung des umsatzbefreiten österreichischen Unternehmers muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden angegeben sein. Die UID des Kunden ist ein wichtiger Hinweis dafür, dass er als Unternehmer die Ware bestellt hat und diese in seinem Land versteuern wird. Die Rechnung des österreichischen Lieferanten muss auch einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten. 

Frist für die Rechnung

Seine Rechnung muss der österreichische Unternehmer spätestens bis zum 15. Kalendertag des Monats stellen, der auf die Lieferung folgt. 

Nachweise für die Steuerbefreiung

Der Unternehmer in Österreich muss nachweisen, dass alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben sind, um diese in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss er sämtliche Belege, die mit der Lieferung in Zusammenhang stehen, aufbewahren. Dazu gehören zum Beispiel die Rechnungskopie, Lieferschein, Empfangsbestätigung des Kunden, Versandbelege wie Frachtbriefe und Buchungsnachweise. 

Was gilt für den innergemeinschaftlichen Erwerb?

Der innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU Mitgliedsland an ein Unternehmen in Österreich. Wenn ein österreichisches Unternehmen eine Ware von einem Anbieter aus einem anderen EU Land kauft, dann muss es seine UID angeben. Damit muss der Lieferant in seinem Land keine Umsatzsteuer bezahlen. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb muss der Käufer in Österreich die Mehrwertsteuer bezahlen. 

Auf den Kaufpreis der erworbenen Ware muss der Unternehmer in Österreich die Mehrwertsteuer selbstständig aufschlagen und bei seiner nächsten Umsatzsteuererklärung als Umsatzsteuerschuld angeben. In der gleichen Umsatzsteuererklärung zieht er jedoch den Mehrwertsteuerbetrag als geleistete Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld ab. Auf diese Weise bezahlt er keine Umsatzsteuer, sondern gibt diese lediglich dem Finanzamt bekannt.

Wird die Mehrwertsteuer in Österreich für grenzüberschreitende Dienstleistungen fällig?

Für die Besteuerung von Dienstleistungen muss unterschieden werden, ob der Kunde Privatperson oder Unternehmer ist. Abhängig vom Kunden wird der Leistungsort definiert. Grundsätzlich gilt, dass der Leistungsort der Ort der Besteuerung ist.

  • Kunde ist Unternehmer: Der Leistungsort befindet sich am Ort des Kunden, wenn diese Unternehmer ist. Das bedeutet, dass der österreichische Dienstleister steuerfrei arbeitet und der Kunde im EU Ausland die Steuer an das zuständige Finanzamt in seinem Land bezahlt. Umgekehrt muss ein österreichischer Unternehmer, der einen Dienstleister aus dem EU Ausland beschäftigt, die Mehrwertsteuer in Österreich selbstständig abführen.
  • Kunde ist Privatperson: Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, dann ist der Leistungsort am Ort des Lieferanten. Das bedeutet, dass ein österreichischer Dienstleister, der für einen Privatkunden im EU Ausland tätig wird, die österreichische Mehrwertsteuer erhebt. Beauftragt eine Privatperson in Österreich einen Dienstleister aus Deutschland, dann muss er deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. 

Mehrwertsteuer Österreich – Was gilt für Waren aus Drittländern?

Für Warenimporte, die aus Ländern von außerhalb der Europäischen Union stammen, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer. Sie wird auf Basis von Zollbestimmungen bemessen und ist vom Unternehmen, das die Ware nach Österreich einführt, zu bezahlen. 

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