17. Sep. 2019 | Gründung
Minderjährige Gründer hören eine Sache ganz gewiss nicht gern: „Bist du dafür nicht noch zu jung?“ Was macht Selbstständigkeit und Firmengründung eigentlich zu einer Altersfrage? Wer die tolle Geschäftsidee mit 16 hat, muss nicht unbedingt warten, bis sie ihm oder ihr eine ältere Person wegschnappt. Schule, Ausbildung, Studium? Ja, ist alles wichtig. Aber geht nicht vielleicht auch vieles gleichzeitig?
Manchmal bleiben frühe Gründungen eine Möglichkeit, in Ausbildung und Studium etwas dazu zu verdienen. Andere junge Selbstständige machen aus ihrer früh gegründeten Firma ein Lebenswerk, das wächst und dauerhaft ihr Berufsleben prägt.
Ob eine Unternehmensgründung mit Erfolg belohnt wird oder scheitert, ist nicht vom Alter der Gründenden abhängig. Der achtzehnte Geburtstag ist hier keine magische Grenze. Wer sich vor der Volljährigkeit für die Selbstständigkeit entscheidet, also zum Beispiel ein Gewerbe anmelden will, der braucht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Wie das genau geht und welche Rechte und Verpflichtungen dann auf minderjährige Gründer zukommen, erklärt die Industrie und Handelskammer Konstanz auf ihrer Internetseite.
Natürlich sind minderjährige Gründer auch an Dinge gebunden, die für ihre Altersgenossinnen und -genossen gelten: Führerschein und Abschlüsse gibt es, wenn man das Mindestalter erreicht und Prüfungen bestanden hat. Auch kann nicht jeder sofort in jedes Gewerbe und alle freien Berufe einsteigen. Nicht nur in Deutschland ist für viele Berufe eine duale Ausbildung oder ein Studium zwingend erforderlich.
Aber mit eigenen Ideen, Durchhaltevermögen und oft auch ein bisschen Startkapital, lässt sich vieles schon lang vor dem 18. Geburtstag auf die Beine stellen.