25. Sep 2020 | Buchhaltung
Es gibt Strecken, die kann man einfach nicht pendeln, bei aller Liebe nicht. Wer Haus und Familie in Cuxhaven hat, schafft es nicht täglich nach Heidelberg zur Arbeit und zurück. Oft führen berufliche Veränderungen dazu, dass ein Partner einen Arbeitsplatz in einer weit entfernten Stadt annehmen muss.Der andere ist beruflich am bisherigen Wohnort verwurzelt. Ein Umzug der ganzen Familie kommt nicht in Frage. Doppelte Haushaltsführung ist bei vielen die Konsequenz. Statt ständig auf der Straße oder in der Bahn zu sitzen, richtet sich ein Partner einen Zweitwohnsitz ein, der näher am Arbeitsort liegt. Fun Fact: Viele wissen gar nicht, dass man mit doppelter Haushaltsführung Steuern sparen kann.
Die doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Sie trifft immer dann zu, wenn für Arbeitnehmer oder Selbstständige die Gründung eines weiteren Haushalts aufgrund betrieblicher Erfordernisse notwendig ist. Eine der Voraussetzungen, um mit doppelter Haushaltsführung Steuern sparen zu können ist das Bestehen eines eigenen Hausstands.
Der Gesetzgeber führt genau aus, unter welchen Bedingungen Steuerpflichtige mit doppelter Haushaltsführung Steuern sparen können. Im Einkommensteuergesetz legt § 9 Absatz 1 Nummer 5 EStG fest, dass die doppelte Haushaltsführung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem sich sein Arbeitsplatz befindet, einen eigenen Hausstand unterhält, während er zugleich am Ort seines Arbeitsplatzes wohnt. Auch der Begriff „eigener Hausstand“ wird durch den Gesetzgeber genau erklärt. Demnach setzt der eigene Hausstand voraus, dass der Steuerpflichtige an seinem Hauptwohnsitz Inhaber einer Wohnung ist und sich auch an den Kosten der dortigen Lebensführung finanziell beteiligt. Für den betrieblichen Bereich regelt das Einkommensteuergesetz die doppelte Haushaltsführung in § 4 Absatz 5 Nummer 6a EStG.
Bei der Zweitwohnung kommt es dem Finanzamt nicht darauf an, ob es eine Mietwohnung oder eine gekaufte Immobilie ist. Doppelte Haushaltsführung erkennt es an, wenn die Begründung für den zweiten Hausstand ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis ist und der Zweitwohnungsbewohner für beide Wohnungen die Kosten mitträgt. Entscheidend ist außerdem, dass der Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz weniger als halb so lang ist, wie die Strecke, die von der ursprünglichen Wohnung aus zum Arbeitsort zurückzulegen wäre.
Liegen die Voraussetzungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor, können Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung Steuern sparen und die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Selbstständige, die aufgrund betrieblich bedingter Erfordernisse einen zweiten Haushalt führen, können ihre Kosten hierfür als Betriebsausgabe geltend machen. Die Möglichkeit, mit doppelter Haushaltsführung Steuern zu sparen, ist zeitlich unbefristet. Zugleich müssen Steuerpflichtige gewährleisten, dass die Führung des zweiten Haushalts die Mehrkosten auf ein notwendiges Maß beschränkt.
Die frei erfundene Familie Winter wohnt in Görlitz. Lars Winter und die vier Kinder wollen von dort auf keinen Fall weg, aber Melanie Winter übernimmt eine gut dotierte Geschäftsführerinnenstelle in Jena. Jeden Tag von Görlitz nach Jena: Das ist zu weit zum pendeln. In Jena selbst findet Melanie Winter nichts passendes. Eine Zweitwohnung in Dresden wäre chic, aber leider näher am Heimatort als am Arbeitsplatz gelegen. Als doppelte Haushaltsführung akzeptiert das Finanzamt aber, wenn die Wohnung zum Beispiel in Zeitz oder Gera läge. Auch von hier pendelt Melanie Winter zum Arbeitsplatz – aber nur noch 40 bzw. 60 Kilometer und nicht mehr 280 wie vom Heimatort aus.
Für die doppelte Haushaltsführung fallen zahlreiche Kosten an, die absetzbar sind.
Wie wird aus Melanie Winters Zweitwohnung nun eine Steuerersparnis? Die Grundvoraussetzungen erfüllt sie: Sie ist an beiden Orten ansässig und beteiligt sich auch in Görlitz weiterhin an den Kosten für die Wohnung der Familie.
Neben den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz kann Melanie Winter in ihrer Steuererklärung nun auch die Heimfahrten am Wochenende steuersenkend geltend machen. Sie hat außerdem die Möglichkeit, bis zu 1.000 Euro pro Monat Kostenaufwand für den Zweitwohnsitz abzusetzen.