12. Feb. 2020 | Unternehmenssteuerung
Weihnachtsgeld ist nicht selbstverständlich. Es gibt keine generelle gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, an Mitarbeiter Weihnachtsgeld auszuzahlen. Pflicht kann es aber dennoch sein, wenn nämlich die Tarif- oder Arbeitsverträge ein Weihnachtsgeld vorsehen oder wenn es im Unternehmen bisher einfach so üblich war, auf den Dezemberlohn einen Aufschlag zu zahlen.
Theoretisch ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, an Mitarbeiter Weihnachtsgeld zahlen zu wollen. Wenn aber im Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld festgeschrieben ist oder ein Tarifvertrag es zwingend erforderlich macht, dann musst du es zahlen und zwar immer.
Außerdem kann das Weihnachtsgeld zu einer Art Gewohnheit werden. Ist es mehrere Jahre hintereinander immer auf den Konten der Mitarbeiter eingegangen, darf das nicht plötzlich aufhören. Die Mitarbeitenden haben dann tatsächlich einen Anspruch darauf, weil es ja bisher auch so war.
Haben sich alle erstmal an das Weihnachtsgeld gewöhnt, ist es schwer wieder abzustellen. Es hängt von der Formulierung der Arbeitsverträge ab, ob auf das Weihnachtsgeld auch verzichtet werden kann. Es hilft, wenn du die Sache stichhaltig begründen kannst. Zum Beispiel könnte der Umsatz erheblich gesunken sein.
Damit das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung bleibt und du dir offen hältst, es auch mal ausfallen zu lassen, solltest du die entsprechenden Klauseln in den Arbeitsverträgen, die du mit deinen Angestellten abschließt, von einem Rechtsanwalt prüfen oder formulieren lassen. Arbeitsrechtler helfen dir, bei der Vertragsgestaltung Stolperfallen zu vermeiden. Einen solchen Experten zur Hand zu haben hilft auch, wenn du findest, dass nicht alle Mitarbeitenden den gleichen Anteil vom Kuchen bekommen sollen.
Jemand war lange krank. Ein anderer ist noch in der Probezeit. Ein dritter Mitarbeiter hat die Firma kürzlich verlassen und der vierte hat gekündigt und ist nur noch bis Ende Januar des kommenden Jahres bei euch. Sind das Gründe, um weniger oder gar kein Weihnachtsgeld an diese Personen auszuzahlen?
Erstmal gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn du Weihnachtsgeld zahlst, dann musst du alle Firmenangestellten gleich behandeln. Gilt in deiner Firma, dass es ein halbes Monatsgehalt als Bonus zu Weihnachten gibt, dann bekommt das jeder Firmenangehörige. Ist das Weihnachtsgeld quasi ein Bestandteil des Gehaltes, dann steht es auch anteilig denjenigen zu, die im Laufe des Jahres aus dem Team ausgeschieden sind. Wer nach langer Betriebszugehörigkeit die Firma zur Jahresmitte verlässt, hat für das Jahr immer noch einen Anspruch auf ein halbes Weihnachtsgeld.
Bei langen Ausfallzeiten durch Krankheit kann es möglich sein, das Weihnachtsgeld anteilig zu den Krankheitstagen zu kürzen. Allerdings gilt das nur bei freiwillig gezahltem Weihnachtsgeld und niemals für die Folgen von Arbeitsunfällen oder zum Beispiel dem Mutterschutz.
Im Arbeitsvertrag kann das Weihnachtsgeld so geregelt sein, dass es als Bonus oder als Belohnung für langjährige Mitarbeit gedacht ist. Dann gibt es Kürzungsmöglichkeiten oder gar Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Weihnachtsgeldes, wenn ein Mitarbeiter das Team verlässt.