10. Okt 2017 | Unternehmenssteuerung
In der Regel denkt man nicht daran, ob und wofür man während der Arbeit versichert ist. Meist erhebt sich die Frage, wer für einen Schaden aufkommen muss erst dann, wenn ein Unglück passiert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gegen Unfälle während seiner Arbeit versichert.
Die Definition Arbeitsunfall schließt sämtliche Unfälle ein, die im Rahmen und infolge der Tätigkeit passieren können. Grundsätzlich sind Wege, die Du zur Arbeit, während der Arbeitszeit oder nach Hause zurück legst, über Deine Arbeit versichert.
Auch der Weg zur Kantine und zurück steht unter dem Versicherungsschutz. Auch die Wege, auf denen Du Dich während oder im Zusammenhang mit Deiner Arbeit zur Nahrungsaufnahme oder zur Besorgung von Nahrung befindest, sind über Deine Arbeit versichert.
Wenn Du Dich während Deiner Arbeitszeit auf dem Weg zur Toilette verletzt, dann greift natürlich der Versicherungsschutz. Ein Schaden, der Dir auf dem Weg zur Toilette passiert, gilt als Arbeitsunfall und ist daher über den Unfallschutz Deiner Arbeit versichert. Wenn Du Dich allerdings auf dem stillen Örtchen verletzt, dann wertet das Arbeitsrecht Dein Unglück als Privatsache.
Hilfsmittel, wie Deine Brille oder Dein Hörgerät, die während Deiner Tätigkeit zu Bruch gehen, sind über Deine Arbeit versichert. Die Versicherung betrachtet Schäden, die während Deiner Arbeit an Hilfsmitteln entstehen, als Arbeitsunfall. Daher übernimmt sie die Kosten und ersetzt Dir Deine helfenden Utensilien von der Brille über das Hörgerät bis hin zum orthopädischen Rückensessel.
Der Gesetzgeber sieht in seinen Bestimmungen über den Arbeitsunfall vor, dass nicht alleine die Arbeit versichert ist. Der Begriff Arbeitsunfall erstreckt sich über den Arbeitsplatz hinaus auf folgende Umfelder:
Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, werden vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung abgedeckt. Jedoch nicht nur der unmittelbare Weg zum Arbeitsplatz fällt unter den Schutz der Versicherung. Auch wenn Du auf dem Weg zu Deiner Arbeit einen Umweg machst, um Deine Kinder in Kita und Schule abzuliefern, bleibt Dein Weg zur Arbeit versichert.
Für zahlreiche ehrenamtliche Tätigkeiten greift die Pflichtversicherung. Die für das Ehrenamt zuständige Organisation gewährleistet, dass auch ohne individuelle Anmeldung die ehrenamtliche Arbeit versichert ist. Wer außerhalb einer Organisation spontan Erste Hilfe leistet, der genießt den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Angehörige, die zu Hause eine kranke Person pflegen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei ist folgende Arbeit versichert:
Kinder, die eine öffentliche Einrichtung, wie Schule oder Kita besuchen, stehen regulär unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welcher Träger Dich gegen einen Unfallschaden während Deiner Arbeit versichert hängt davon ab, in welcher Branche Du tätig bist. Für die Unfallversicherung sind grundsätzlich die drei Sparten an gesetzlichen Trägerorganisationen zuständig:
Dein Arbeitgeber teilt Dir mit, über welchen Träger Deine Arbeit versichert ist. Darüber hinaus findest Du die Kontaktdaten der verschiedenen Versicherungsträger im Internet.
Wenn Du einen Arbeitsunfall erleidest, dann steht Dir nicht nur die ärztliche Behandlung zu. Wenn Du arbeitsunfähig bist, dann erhältst Du Verletztengeld. Auch die Kosten für eine Umschulung oder eine notwendige Ausstattung Deines Arbeitsplatzes mit medizinischen Hilfsmitteln sind über Deine Arbeit versichert.
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