01. Jan 2020 | Gründung
Viele Gründe können dazu führen, einen Blog einzurichten und zu betreiben. Nicht immer steht gleich am Anfang das Ziel hinter einer Veröffentlichung von Artikeln, dass der Blogger damit Geld verdienen möchte. Ein Blog entwickelt sich oftmals schrittweise, bis die Anzahl der täglichen Besucher überhaupt die Erwägung erlaubt, mit den Veröffentlichungen auch ein Einkommen zu erzielen. Die schrittweise Entwicklung von einer Initiative, einem Engagement oder einer guten Idee hin zu einer funktionierenden Seite mit dem Potential zur Gewinnerzielung verläuft meist fließend. Daher stellt sich an irgendeinem Entwicklungsschritt Deines Blogs die Frage, ob Du gegenüber dem Finanzamt und dem Gewerbeamt eine Verpflichtung hast und ob Du als Blogger ein Gewerbe anmelden musst.
An der kleinen privaten Webseite oder dem engagiert betriebenen privaten Blog ist das Finanzamt nicht interessiert. Denn das Amt erachtet Deine Tätigkeit in Deinem Blog als Deine Privatangelegenheit, für die Du ebenso privates Geld ausgibst. Erst wenn Du über Deinen Blog Einnahmen erzielst oder aber nur eine Absicht anzeigst, mit Deinem Engagement einen Gewinn zu erzielen, dann handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Denn sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist Dein Blog Gegenstand eines Unternehmens.
Sobald Du eine eigenverantwortliche wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung aufnimmst, mit der Du eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, erachtet der Gesetzgeber diese als Gewerbe, das Du anmelden musst. Eine Absicht zur Gewinnerzielung ist in einem Blog daran erkennbar, wenn auf der Seite zum Beispiel Werbung eingeblendet wird. Sobald Werbung auf einem Blog geschaltet wird, ist Dein Blog nicht mehr privat. Ob Du damit bereits Einnahmen erzielt hast, ist dabei unerheblich. Denn die ersichtliche Absicht zur Gewinnerzielung hat nach Auffassung des Gesetzgebers Vorrang vor einem tatsächlich erzielten Gewinn.
Die Gewerbeanmeldung für Deinen Blog erfolgt auf dem für Dich zuständigen Gewerbeamt oder auf dem Gemeindeamt Deines Wohnorts. Die Kosten für Deine Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 12,50 bis 50 Euro. Meist kannst Du die Website Deiner Gemeinde nutzen und Dich online als Blogger anmelden.
Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde kannst Du dem Finanzamt mitteilen, dass Du mit Deinem Blog ein Gewerbe betreibst. Das Finanzamt erhält allerdings auch automatisch vom Gewerbeamt nach Deiner Anmeldung eine Mitteilung, dass Du Deinen Blog als Gewerbe angemeldet hast. Daraufhin erhältst Du vom Finanzamt einen Betriebseröffnungsbogen zu Deinem neuen Gewerbe, den Du ausfüllst und zurück schickst. Das Finanzamt befragt Dich unter anderem nach den voraussichtlichen Einkünften, die Du mit Deinem Blog erzielen wirst. Steuerpflichtige, die ihren Blog anmelden, werden damit automatisch auch Mitglied bei einer der Industrie- und Handelskammern IHK.
Wenn Du Dich als Blogger anmeldest, dann gibst Du an, welche Unternehmensform Du für Deinen Blog gewählt hast. In der Regel meldest Du ein Einzelunternehmen als Gewerbe an. Die Gewerbebezeichnung richtet sich danach, auf welche Art Du auf Deinem Blog Geld einnimmst. Als Blogger solltest Du bei der Gewerbebezeichnung daher darauf achten, eine Formulierung zu wählen, die möglichst viele Arten der Einnahme einbezieht. Wenn sich Blogger anmelden, dann hat sich die Formulierung „Internetdienstleistung“ als Gewerbebezeichnung bewährt. Denn unter diesen Begriff fallen zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Dein Blog Einnahmen generieren kann.
Grundsätzlich gilt es, zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu unterscheiden. Angehörige der so genannten freien Berufe haben gegenüber normalen Gewerbetreibenden einige steuerliche und buchhalterische Erleichterungen. Daher lohnt sich zunächst die Untersuchung, ob Deine Tätigkeit als Blogger als Gewerbe einzustufen ist oder ob Du als Freiberufler arbeiten kannst.
Der Begriff der Freiberufler ist durch das Gesetz eindeutig geregelt. Laut dem Einkommensteuergesetz § 18 EStG gehören zahlreiche Berufe zu den freien Berufen, die im Gesetzestext genau aufgelistet sind. Gehört Dein Blog zu einem der im § 18 EStG aufgeführten Berufe, dann kannst Du als Freiberufler arbeiten und die entsprechenden Vorzüge, die Deine Buchhaltung und die Steuererklärungen betreffen, nutzen.
Wer ist nun Gewerbetreibender und wer Freiberufler? Neben Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten und Notaren gehören auch Ingenieure, Architekten und Steuerberater zu den Freiberuflern. Arbeitest Du also hauptberuflich zum Beispiel als Arzt, während sich Dein Blog mit medizinischen Themen beschäftigt, dann zählst Du auch als Blogger zu den Freiberuflern. Dasselbe gilt für Architekten, die einen Blog für Planung betreiben oder für Rechtsanwälte, die in ihrem Blog über juristische Themen schreiben.
Darüber hinaus zählen selbstständig ausgeübte Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Unterricht und Erziehung ebenso zu den freiberuflichen Tätigkeiten.
Arbeitest Du in Deinem Blog zum Beispiel ausschließlich publizistisch, dann kommt für Dich als Blogger ebenso der Freiberuflerstatus in Frage. Die publizistische Arbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Leser für Deine Texte Geld bezahlen. Handelst Du beispielsweise mit dem Recht zur Nutzung an Deinen Texten, dann fällt Deine Tätigkeit unter die publizistische Freiberuflichkeit. Auch wenn Du den Zugang zu Deinen Texten durch eine Bezahlschranke sicherst, damit Leser für Deine Artikel bezahlen, dann gehörst Du im Sinne des Steuerrechts zu den Publizisten.
Aber auch als Freiberufler kann sich für Dich die Pflicht ergeben, dass Du Deinen Blog anmelden musst. Hängen die Inhalte Deines Blogs mit Deiner freiberuflichen Tätigkeit zwar zusammen, während Du aber mit Affiliate-Marketing und Werbebannern auf Deinem Blog Geld verdienst, dann fallen diese Verdienste unter die Gewerbetätigkeit. In diesem Fall arbeitest Du zwar im Hauptberuf als Freiberufler, musst jedoch eine Gewerbetätigkeit für Deinen Nebenberuf als Blogger anmelden. Grundsätzlich gilt, dass Du Gewerbetreibender bist und als Blogger ein Gewerbe anmelden musst, wenn Du – wie die meisten Blogger es tun – die üblichen Einnahmequellen für Blogger nutzt.
Für Deinen Blog fallen in der Regel die ganz normalen Unternehmenssteuern für kleine Gewerbe an. Dazu zählen
Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die jeder Steuerpflichtige abgeben muss. Da Du mit Deinem Blog selbstständig arbeitest, musst Du die Einkommensteuererklärung mindestens einmal im Jahr ohne Aufforderung durch das Finanzamt selbst erstellen und einreichen. Fällt Dein Gewinn aus Deinem Blog geringer aus als der Freibetrag in Höhe von 9.000 Euro pro Kalenderjahr, dann fallen keine Steuern für Dich an. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung des vorangegangenen Jahres endet jedes Jahr zum 31. Juli.
Für Deine Einnahmen aus Deinem Blog musst Du Rechnungen stellen. In diesen erhebst Du wie jeder andere Unternehmer auch eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% des Ertrags. Die eingenommene Mehrwertsteuer musst Du in Form der Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter leiten. Dabei kannst Du jedoch die Mehrwertsteuer, die Du für Leistungen anderer Unternehmer bezahlt hast, von Deiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer, die Du für Lieferantenrechnungen bezahlt hast, wird als geleistete Vorsteuer bezeichnet. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung läuft am 31. Juli des Folgejahres aus.
Verdienst Du mit Deinem Blog weniger als 22.000 Euro im Jahr, dann hast Du die Wahl, die so genannte Kleinunternehmerregelung mit Ihren Vorteilen, aber auch Nachteilen zu wählen. Diese erlaubt Dir, Deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen. In der Folge musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings kannst Du auch keine geleistete Vorsteuer geltend machen. Kleinunternehmer geben einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung ab, in der sie eine so genannte Nullmeldung machen. Wenn Du für Deine Einnahmen aus Deinem Blog die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, dann kannst Du das im Fragebogen des Finanzamts nach der Gewerbeanmeldung angeben. Als Kleinunternehmer musst Du für Deine Mitgliedschaft bei der IHK in der Regel keine Beiträge bezahlen und profitierst von einer Vereinfachung Deiner Buchhaltung.
Wenn Blogger ihren Blog anmelden, entsteht zwar ein Gewerbe. Doch nicht immer fällt deswegen auch Gewerbesteuer an. Denn für gewerblich Selbstständige gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Wer mit seiner Selbstständigkeit weniger Einnahmen erzielt als der Freibetrag, der muss keine Gewerbesteuer entrichten.
Um Ärger mit dem Finanzamt bereits im Vorfeld zu vermeiden, solltest Du die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt bereits erledigt haben, bevor Du erste Einnahmen erzielst. Denn bereits vom ersten Euro an Gewinn, den Du durch Deinen Blog erzielst, fallen alle Deine Einnahmen unter die Steuerpflicht. Sämtliche Rechnungen, die du schreibst müssen formal richtig ausgeführt werden und somit alle entsprechenden gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Deine Rechnungen musst Du von Anfang an korrekt erstellen und die Anforderungen der ordnungsmäßigen Buchführung erfüllen.
Achtung: Sobald Du als Blogger ein Gewerbe anmelden musst, unterstehst Du auch der Impressumspflicht!
Tipp: Willst du Dein Gewerbe als Blogger nebenberuflich betreiben, solltest du außerdem deinen Arbeitgeber informieren.