14. Nov 2018 | Buchhaltung

Was muss ich als Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben beachten?

Was heißt schon klein! Kleingewerbe sind – man ahnt es – nicht groß. Auch wenn der Begriff Kleingewerbe eigentlich nichts über die Mitarbeiterzahl des Unternehmens aussagt oder ob der Unternehmer nebenberuflich oder in Vollzeit für seinen Betrieb arbeitet. Für Kleingewerbetreibende entfallen viele Vorschriften, die für normale Unternehmen Geltung haben. Welche Auswirkungen das genau hat und was ein Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben beachten muss, erfährst du hier.

Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben.
Pflichtangaben gelten auch für Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben. Dazu gehört zum Beispiel der Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung. (Bild © unsplash.com)

Was ist ein Kleingewerbe?

Unternehmer, die ein Kleingewerbe betreiben, müssen keinen Geschäftsbetrieb einrichten, der dem Handelsrecht unterliegt. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute. Somit entfallen für sie auch die Pflichten eines Kaufmanns, wie die Pflicht zur Registrierung in der Handelskammer oder die Führung einer Firma gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches. Geschäftsbriefe von Kleingewerbetreibenden müssen zudem nicht die für Kaufleute üblichen Mindestangaben aufweisen. Kleingewerbetreibende unterliegen auch nicht der Buchführungspflicht, die jeden Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und seine Vermögenslage dokumentiert. Für die Steuererklärung erstellen Kleingewerbetreibende eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR. Kleingewerbe sind kleine bis mittelgroße Unternehmen, die ihr Gewerbe in geringem Umfang betreiben.

Wer kann als Kleingewerbetreibender arbeiten?

Ein Kleingewerbe können nur natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts – kurz GbR – betreiben. Alle anderen Unternehmensformen sind immer Kaufleute im Sinne des Handelsrechts.

Sind für Kleingewerbe Rechnungen Pflicht?

Grundsätzlich muss auch das Kleingewerbe Rechnungen ausstellen. Viele Kleingewerbetreibende sind jedoch aufgrund ihres besonderen Status verunsichert, welche Angaben die Rechnung tragen muss. Der Grund, weshalb eine korrekte Rechnungsstellung grundsätzlich von erheblicher Bedeutung ist, liegt in der Behandlung durch das Finanzamt. Denn das Ziel der Vorschriften für eine Rechnung ist die Anerkennung durch das Finanzamt. Erkennt das Finanzamt eine Rechnung nicht an, dann verliert das Unternehmen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für die entsprechende Leistung. Aus diesem Grund sind ist eine korrekte Rechnungsstellung auch für Kleingewerbetreibende wichtig.

Rechnungen als Kleingewerbe – Welche Vorgaben aus dem Umsatzsteuergesetz gibt es?

Auch die Kleingewerbetreibende Rechnung unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Nur im Rahmen der  Kleinunternehmerregelung gelten andere Vorgaben. Im führt das Umsatzsteuergesetz im Detail aus, was unter einer Rechnung zu verstehen ist und wie sie ausgeführt werden muss. Die Vorgaben aus dem Umsatzsteuergesetz sind für jedes Unternehmen zentral – unabhängig davon, ob ein Großunternehmer oder eine Kleingewerbetreibende Rechnung oder Quittung ausstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechnung auch als solche bezeichnet wird. Wer im Status eines normalen Unternehmens oder im Rahmen der Kleingewerberegelung Rechnung oder Quittung ausstellt, der muss das Dokument nicht unbedingt mit einem Titel versehen. Alleine die enthaltene Abrechnung einer Lieferung oder sonstigen Leistung macht das Dokument zu einer Rechnung oder Quittung mit steuerrechtlicher Gültigkeit.

Rechnungsvordruck für Kleingewerbe – Vorlage vom Handel

Rechnungsvordruck für Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende, die sich um die Ausführung ihrer Rechnung nicht selbst Gedanken machen möchten, können auch auf eine Rechnungsvordruck für Kleingewerbe zurück greifen. Diese Rechnungen werden handschriftlich auf einem vorgegebenen Rechnungsformular ausgestellt. Dort trägt der Rechnungssteller die Rechnungsangaben in die vorbereiteten Felder ein. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Kleingewerbetreibende alle erforderlichen Angaben steuerrechtlich korrekt ausführt. Denn die Rechnungsvordrucke enthalten alle erforderlichen Bestandteile für eine korrekte Kleingewerbe Rechnung und werden durch das Finanzamt anerkannt.

Rechnungsblock für Kleingewerbe

Der Handel bietet den Vordruck als „Rechnungsblock für Kleingewerbe“ an. Dieser ist meist in den Größen DIN A5 oder DIN A6 in Buchform oder mit Kopfbindung sowie mit stabilem Deckel und kartoniertem Rücken erhältlich. Die Blätter auf dem Vordruck sind selbstdurchschreibend, sodass für jede Quittung schon beim Schreiben eine Kopie erstellt wird.

Was muss ich als Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben beachten?

Auch im Kleingewerbe müssen alle Pflichtangaben auf Rechnungen angegeben sein. Ob groß ob klein, beim Rechnungen schreiben gelten für alle dieselben Pflichtangaben. Daher muss auch ein Kleingewerbe beim Rechnungen schreiben die folgenden Punkte im Rechnungsdokument korrekt aufführen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellenden,
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers,
  • Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • Fortlaufende Rechnungsnummer,
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistungserbringung,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Beschreibung von Art und Umfang einer Dienstleistung,
  • Aufschlüsselung, was zu welchem Betrag abgerechnet wird,
  • Skonto und ähnliche im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts,
  • Entgelt,
  • Steuernummer.

Falls das Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ergänzend hinzugefügt werden. Die Kleinunternehmerregelung erlaubt dem Rechnungssteller, auf die Erhebung von Mehrwertsteuer zu verzichten. Auf den Grund, warum er keine Mehrwertsteuer erhebt, muss der Kleinunternehmer in seiner Rechnung hinweisen.

Rechnungen einfach online erstellen

Als Kleingewerbe müssen Deine Rechnungen nicht nur alle gesetzlichen Pflichtangaben, sondern im Falle der Kleinunternehmerregelung auch noch einen entsprechenden Hinweis enthalten. Mit dem Rechnungsprogramm Billomat kannst Du Deine Rechnungen nach diesen Vorgaben erstellen und bequem und fehlerfrei verschicken. Erfahre mehr!

Rechnungen schreiben mit Billomat

Ein Kleingewerbe kann aber auch regulär Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer auf seine Rechnungen aufschlagen. Das liegt dann entweder daran, dass der Umsatz und Gewinn der Firma oberhalb der Bemessungsgrenzen für Kleinunternehmen liegen oder dass der Kleingewerbetreibende auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichtet hat. In diesem Fall sind noch folgende zusätzliche Angaben auf der Rechnung erforderlich:

  • Entgelt und der darauf anfallende Umsatzsteuerbetrag,
  • Der angewendete Umsatzsteuersatz (Prozent)
  • Wenn mehrere Umsatzsteuersätze, z.B. 7% und 19% in der Rechnung auftauchen, müssen die Umsatzsteuerbeträge getrennt ausgewiesen sein.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (Sie kann an Stelle der Steuernummer verwendet werden).

Was erstmal nach einer langen Liste klingt, ergibt sich in der Praxis automatisch. Mit Hilfe von einem Rechnungsprogramm kannst du auch als Kleingewerbetreibender Rechnungen professionell erstellen und ohne Fehler versenden.

Rechnungsbeispiel Kleingewerbe

Rechnungssteller:
Martin Tischbein
Schreinerei
Holzweg 10
03456 Holzstetten
Telefon: 04321 – 78906789
Fax: 04321 – 78906788
E-Mail: kontakt@tischbein-schreinerei.de

 

Rechnungsempfänger:
Frau Maria Muster
Marienstraße 100
02345 MarienstadtDatum: 20.02.2019
Rechnungs-Nummer : 1020
Kundennummer: MM-015
Sachbearbeiter: Elisabeth Ellert

RECHNUNG

AnzahlEinheitLeistungPreis/EinheitGesamtpreis
1StückTisch200 Euro200 Euro
6StückStühle50 Euro300 Euro
Summe500 Euro
Mehrwertsteuer
19%
95 Euro
Gesamtbetrag595 Euro
Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer- und Leistungsdatum dem Rechnungsdatum. 

Zahlungsbedingung: netto innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum

Bankverbindung:
Bank Holzstetten
IBAN: DE11 1234 1234 1234 12
BIC: BHLZHSN
Steuernummer: 45/111/1234
FA Holzstetten
UStIdNr: DE 098765432

Wie kannst Du im Nebengewerbe eine Rechnung schreiben?

Auch wer als Selbstständiger im Nebengewerbe arbeitet, der muss genauso wie jeder andere Unternehmer und Gewerbetreibende die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes beachten. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Nebengewerbe ausüben, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht mit den entsprechenden Verpflichtungen in der Rechnungsstellung. Für sie gelten demzufolge dieselben Pflichtangaben auf der Rechnung wie für jeden anderen Unternehmer auch. Wenn das Nebengewerbe als Kleingewerbe geführt wird, dann gelten die entsprechenden Vorgaben für Kleingewerbetreibende bei der Rechnungsstellung.

Weniger Fehler auf Rechnungen & mehr Zeit

Mit dem Online-Rechnungsprogramm Billomat kannst du nicht nur deine Fehlerquote bei der Rechnungsstellung deutlich reduzieren, sondern auch – wie schon viele Unternehmer berichtet haben – bei der Erstellung viel Zeit sparen. Erfahre mehr über Billomat!

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