31. Okt 2018 | Buchhaltung
Die Kleinbetragsrechnung ist eine Sonderform der normalen Rechnung. In der Praxis ist der Beleg über Beträge bis zu 250 Euro eine normale Rechnung, die jedoch stark entschlackt ist. Doch genauso wie die normale Rechnung unterliegt auch die Rechnung für Kleinbeträge den gesetzlichen Vorgaben der ordnungsmäßigen Buchführung. Diese geben vor, welche Angaben die entschlackte Rechnung genau enthalten muss. Daher lohnt es sich, für die Kleinbetragsrechnung Muster vorzubereiten und entsprechend zu verwenden.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen seines Bürokratieentlastungsgesetzes II beschlossen, die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von bisher 150 Euro auf 250 Euro anzuheben. Vor allem für Barumsätze und im Handel mit Alltagswaren sowie bei Automatengeschäften soll das Gesetz für Erleichterung sorgen.
Seit dem 01.01.2018 liegt daher der Forderungsbetrag, der in Form einer vereinfachten Rechnung gestellt werden kann, bei höchstens 250 Euro brutto. Auch Leistungen, die zwischen dem 01.01.2017 bis Ende des Jahres 2017 erbracht wurden, fallen rückwirkend unter die Regelungen, die für Kleinbetragsrechnungen gelten.
Im Rahmen der Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen hat der Gesetzgeber nicht versäumt, auch die Angaben vorzuschreiben, die eine solche Rechnung zu enthalten hat. Im § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) führt der Gesetzgeber diese im Detail aus. Demnach muss eine Kleinbetragsrechnung die folgenden Bestandteile aufweisen:
Im Falle einer Steuerbefreiung muss der Rechnungsbeleg zusätzlich einen Hinweis darauf enthalten, dass für die Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung vorliegt.
Die Anforderungen an eine normale Rechnung sind im § 14 UStG aufgeführt. Vergleicht man die Anforderungen an die normale Rechnung und an die Kleinbetragsrechnung, dann entfallen für die Berechnung von Beträgen unter 250 Euro die folgenden Bestandteile:
Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber für die Erstellung einer Kleinbetragsrechnung vorsieht, gelten nicht für alle Formen von Lieferungen und Leistungen geringen Umfangs. So gelten die Regelungen für die Kleinbetragsrechnung nicht für den grenzüberschreitenden Transport- und Versandhandel, wie ihn der § 3c UStG (Umsatzsteuergesetz) näher beschreibt. Auch für innergemeinschaftliche Lieferungen, die der § 6a UStG bezeichnet und bei Reverse-Charge-Lieferungen und -Leistungen, die § 13b UStG ausführt, dürfen Rechnungsbeträge unter 250 Euro nicht in Form von Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden.
Die Kleinbetragsrechnung bringt nicht nur für den Rechnungssteller, sondern auch für den Empfänger Vereinfachungen mit sich. Für den Rechnungsempfänger wirkt sich die Erleichterung beim Vorsteuerabzug aus. Denn das Umsatzsteuergesetz gibt vor, dass der Vorsteuerabzug nur dann gestattet ist, wenn auch eine entsprechende Rechnung vorliegt. Solange ein Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist, eine entsprechende Quittung vorlegen kann, darf er auch die enthaltene Vorsteuer geltend machen. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen, die nicht auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sind. Eine Kleinbetragsrechnung ist also auch dann steuerlich absetzbar, wenn sie entweder keinen Rechnungsempfänger aufführt oder auf den Namen des Unternehmens ausgestellt ist.
Normale Unternehmen habe die Pflicht, in ihrer Rechnung Mehrwertsteuer von ihren Kunden zu erheben. Daher rechnen sie die Mehrwertsteuer, die sie in Form der Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, auch in ihrer Kleinbetragsrechnung ab.
RECHNUNGSBELEG | |||
Gartencenter Grüner Daumen GmbH Gartenstraße 1 D-1245 Blumenwiesen | |||
Datum 10.01.2018 | |||
Für folgende Ware erlauben wir uns, zu berechnen wie folgt: | |||
Pos | Menge | Bezeichnung | Betrag in Euro |
1 | 1 | Schubkarre | 80 |
2 | 1 | Gartenrechen | 35 |
Rechnungsbetrag gesamt inklusive 19% MwSt | 115 | ||
Geschäftsführer: Franz Grünzweig Amtsgericht Blumenwiesen HRB 12345 | Bezahlung in Bar | ||
Da die Kleinbetragsrechnung nur vergleichsweise geringfügige Beträge von bis zu 250 Euro brutto belegt, wird sie nicht nur durch normale umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, sondern häufig auch durch Kleinunternehmer ausgestellt. Für Kleinunternehmer gelten wieder eigene Regelungen, die den Ausweis der Umsatzsteuer bzw. der Mehrwertsteuer betreffen. Daher muss ihre Kleinbetragsrechnung eine andere Form aufweisen.
RECHNUNGSBELEG | |||
Gartencenter Grüner Daumen GmbH Gartenstraße 1 D-1245 Blumenwiesen | |||
Datum 10.01.2018 | |||
Für folgende Ware erlauben wir uns, zu berechnen wie folgt: | |||
Pos | Menge | Bezeichnung | Betrag in Euro |
1 | 1 | 20 Kg Gartenerde | 50 |
2 | 1 | Rosenstock | 35 |
Rechnungsbetrag gesamt | 85 | ||
Hinweis: diese Rechnung enthält keine Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG | Bezahlung in Bar | ||
Ein Muster für die Kleinbetragsrechnung kannst Du auch bei Billomat bequem herunterladen, abspeichern und anpassen, um es in Zukunft zu verwenden.