25. Okt 2018 | Unternehmenssteuerung
Unternehmen sucht Unternehmer – die Nachfolge des Chefs in einem Unternehmen einzunehmen ist für viele eine Chance sich selbstständig zu machen, ohne selbst ein neues Unternehmen gründen zu müssen. Viele bestehende Unternehmen suchen einen Nachfolger, denn oft wollen Sohn oder Tochter den Familienbetrieb nicht weiterführen und sie möchten das Unternehmen nicht auflösen. Durch die Nachfolgeregelung entsteht für angehende Unternehmer eine Chance, nicht bei null anzufangen.
Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Unternehmen: Viele haben als Familienbetrieb angefangen und stehen irgendwann vor dem Problem, dass es keine nachfolgende Generation gibt oder Kinder und Enkel sich für andere Berufe interessieren und nicht in die Fußstapfen ihrer Eltern treten wollen. Und nun? Der endgültige Wechsel von der Betriebsleitung in den Ruhestand will in solch einem Fall gründlich und langfristig vorbereitet werden. Denn nicht nur die Altersversorgung des Unternehmers, sondern gegebenenfalls auch die Arbeitsplätze von Mitarbeitern hängen davon ab, wie der bisherige Firmenchef seine Firma übergeben kann.
Wer selbstständig sein möchte und nicht unbedingt seine eigene kreative Geschäftsidee auf den Markt bringen will, kann sich nach gut eingeführten Firmen umsehen und das Erfolgsmodell eines Vorgängers weiter führen.
Auf diese Weise kann der Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und das unternehmerische Risiko minimiert werden. Denn die Gründung eines Unternehmens erfordert neben einer marktreifen Idee ein hohes Maß an Kreativität, Risikobereitschaft, Einsatz und Fähigkeiten. Zudem ist bei der Gründung einer Firma auch eine meist hohe Finanzierung aufzubringen. Eine Fremdfinanzierung ist in den meisten Fällen lediglich über einen Kredit möglich, der wiederum langfristige finanzielle Belastungen mit sich bringt. Hat das Unternehmen keinen Erfolg, dann bleibt die Belastung durch den Kredit trotzdem bestehen. Daher stellt die Nachfolgeregelung für viele angehende Unternehmer eine attraktive Alternative zur Firmenneugründung dar.
Wenn ein Firmeninhaber daran denkt, die Leitung des Betriebs in andere Hände zu legen, dann liegt zunächst die Übergabe an ein jüngeres Familienmitglied nahe. Fallen Kinder oder Enkel für eine Nachfolge aus, dann muss die Betriebsleitung an eine externe Lösung denken. In beiden Fällen muss die Nachfolge jedoch gestaltet und geregelt werden. Hierfür kommen die folgenden Möglichkeiten in Betracht:
Diese Form der Übergabe kommt einem klassischen Verkauf gleich. Der Nachfolger bezahlt den Wert des Unternehmens an den Firmeninhaber aus. Im Gegenzug erhält er daraufhin sämtliche Vermögenswerte und Rechte über den Betrieb und er übernimmt damit auch die Betriebsleitung. Der Vorteil eines Firmenverkaufs gegen Einmalzahlung liegt darin, dass der Verkäufer sich von der unternehmerischen Leistung des Nachfolgers unabhängig macht. Mit dem Erhalt des Kaufpreises zieht sich der ehemalige Chef aus dem Unternehmen zurück und vollzieht damit eine klare Trennung.
Beim Verkauf gegen fortlaufende Teilzahlungen wird der Betrieb ebenso gegen eine vereinbarte Kaufsumme an einen Nachfolger verkauft. Dieser bezahlt die Kaufsumme jedoch nicht in einer einmaligen Summe aus. Vielmehr gibt er den Kaufpreis in monatlichen Teilzahlungen oder in Form einer Rente ab. Die Regelung erleichtert dem Nachfolger die Firmenübernahme erheblich, da er ohne hohe finanzielle Belastung seine Nachfolge antreten kann. Bei der Übernahme ist der Nachfolger nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen. Vielmehr kann er vorhandenes Kapital in die Firma investieren. Der Nachteil dieser Regelung liegt vor allem auf Seiten des alten Firmeninhabers, der unmittelbar vom unternehmerischen Risiko betroffen bleibt. Dieses Modell setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den Nachfolger voraus. Denn es erfordert, dass der Nachfolger auch langfristig zahlungsfähig bleibt, indem er mit seiner Firmenleitung Erfolg hat.
Der Betrieb kann auch ohne Auszahlung eines Kaufpreises an den Nachfolger übergeben werden. Wenn der Firmeninhaber den Betrieb ohne Gegenleistung überträgt, dann wird damit eine Vererbung vorweg genommen. Die Vorwegnahme der Erbfolge findet in der Regel ausschließlich innerhalb der Familie statt. In diesem Fall gilt es zu klären, ob Erbschaftssteuer fällig wird.
Durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft kann eine schrittweise Übergabe der Leitung eines Betriebs an einen familieninternen oder externen Nachfolger umgesetzt werden. Der Vorteil dieser Nachfolgeregelung ist eine langfristige Übertragung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, die in mehreren zielgerichteten Etappen erfolgt. Durch die schrittweise Übertragung wird der Nachfolger an der Firma beteiligt und so auf natürliche Weise in den Betrieb integriert.
Die Verpachtung überträgt einem Nachfolger zwar die Leitung des Betriebs. Für diese hat er regelmäßig eine vereinbarte Summe als Pacht an den ehemaligen Firmeninhaber zu entrichten. Der Nachfolger behält beim Pachtvertrag sämtliche Einnahmen, die er durch die Leitung der Firma erwirtschaftet. Doch das Unternehmen selbst mit all seinem Vermögen geht nicht in den Besitz des Nachfolgers über. Der Pachtvertrag eignet sich als Nachfolgeregelung für Firmeninhaber, die ihren Betrieb nicht endgültig aus ihrer Hand lassen möchten.
Soll das Unternehmen erhalten bleiben ohne an ein Familienmitglied oder an einen Nachfolger übergeben zu werden, dann kommt die Gründung einer Stiftung in Betracht. Eine Stiftung benötigt keinen Firmeninhaber. Das Vermögen der Stiftung ist juristisch nicht vererbbar. Auf diese Weise bleibt das Firmenvermögen vollständig erhalten, ohne an viele Erben aufgeteilt werden zu müssen. Die Stiftung eignet sich für große Familienunternehmen mit hohem Vermögen zur Umgehung von steuerlichen Belastungen.
Verkaufen und die Verantwortung von heute auf morgen abgeben oder eine alternative Nachfolgeregelung anstreben? Diese Frage stellt sich jedem Firmeninhaber, sobald er an die Zukunft seines Betriebs denkt. Eine sinnvolle Möglichkeit der Firmenübergabe besteht darin, eine geordnete Nachfolgeregelung zu vereinbaren, in der der potentielle Nachfolger zunächst in ein Angestelltenverhältnis der zu übergebenden Firma eintritt. Der künftige Firmenchef wird bereits vor dem Ausscheiden des Inhabers in den Betrieb geholt, während der bisherige Eigentümer weiterhin die Firma leitet.
Beteiligungsmodelle machen die Nachfolger zu Miteigentümern, die langfristig die Firma übernehmen werden. Für angehende Unternehmer setzt das aber voraus, dass sie bereit sind, über einen festgelegten Zeitraum hinweg noch als Angestellte zu arbeiten und erst nach und nach immer mehr Verantwortung zu übernehmen. Für diese Form der Nachfolgeregelung muss der angehende Firmeninhaber zudem meist Kapital mitbringen. Banken, die IHK und andere Stellen beraten in solchen Fällen, wie Nachfolgeregelungen am besten gestaltet werden.
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