15. Aug 2019 | Gründung
Ein Nebengewerbe gründen, das kann ein guter Weg sein, neben dem Job eine Geschäftsidee umzusetzen. Du musst dein Nebengewerbe anmelden und du hast die selben Pflichten wie ein hauptberuflich Selbstständiger. Wer neben einer hauptberuflichen Tätigkeit noch in einem weiteren Geschäftsfeld selbstständig agieren will, muss ein Nebengewerbe anmelden oder dem Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit melden. Entscheidend ist, dass im Nebengewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Damit grenzt sich das Nebengewerbe vom reinen Hobby ab.
Das bedeutet, dass zum Beispiel Blogger ein Nebengewerbe anmelden müssen, die ihr Blog zwar nicht hauptberuflich betreiben, aber über Kooperationen und Werbeeinblendungen mit dem Blog Geld einnehmen.
Wer ein Nebengewerbe gründen will, behält zusätzlich seine bisherige Haupteinnahmequelle bei. Ob der Haupt-Job, ein Beamten- oder Angestelltenverhältnis ist, ist erstmal unerheblich. Sogar aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann man ein Nebengewerbe gründen. Entscheidend ist, dass es eine Haupteinnahmequelle gibt und darüber zum Beispiel die Krankenversicherung geregelt ist.
Wer seine Teilzeit-Freiberuflichkeit oder das Nebengewerbe aus der Arbeitslosigkeit heraus beginnt, muss die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Liegen die Einnahmen darüber, werden sie zum Teil auf das ALG 1 oder ALG 2 angerechnet. Wichtig ist hier auch, dass die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15h nicht überschreiten darf. Nur dann gilt die Selbstständigkeit noch als Nebengewerbe.
Wie funktioniert ein Nebengewerbe? Ganz klar wie jede andere Selbstständigkeit auch. Die Spielregeln unterscheiden sich nur darin, dass du nicht unendlich viel Zeit hineinstecken darfst und auch dein Verdienst begrenzt ist. Falls du mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit mehr verdienst, als im Hauptjob, möchte nämlich die Krankenkasse noch Beiträge von dir haben.
Wer in Teilzeit ein Nebengewerbe gründen will, sollte klären, wie es um seine Krankenversicherung steht. Bei einem Nebengewerbe werden zunächst keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Dazu darf man aber im Nebengewerbe nicht mehr verdienen als im Hauptberuf. Und die wöchentlich aufgewandte Arbeitszeit sollte nicht zu groß sein. Ab 20 Stunden die Woche wird es kritisch, dann können zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge fällig sein. Und das Arbeitsamt legt bei arbeitslosen Gründern die Grenze zum Haupterwerb schon bei 15 Stunden pro Woche fest.
Viele Arbeitgeber möchten über Nebentätigkeiten informiert sein. In manchen Verträgen steht sogar was davon, dass Nebentätigkeiten genehmigt sein müssen. Dann gibt es Klauseln, die das Arbeiten für die Konkurrenz oder mit Kunden des Arbeitgebers ausschließen. Es kann auch eine Frage des Arbeitsschutzes sein, ob Hauptjob und selbstständige Nebentätigkeit zusammenpassen, weil z.B. Ruhezeiten eingehalten werden müssen.
Für Beamte gilt nicht nur die Melde- sondern sogar die Genehmigungspflicht für den Nebenverdienst. Das liegt daran, dass Beamte eine Dienst- und Treueverpflichtung eingegangen sind. Sie dürfen maximal 1/5 ihrer regulären Wochenarbeitszeit in nebenberufliches Engagement stecken.
Einen Businessplan zu schreiben kann auch bei einer Selbstständigkeit in Teilzeit sinnvoll sein. Bei einer genauen Planung kommen vorab Fragen auf den Tisch wie: Reicht das Geld, wenn ich in meinem alten Job ein paar Stunden reduziere? Brauche ich für die Anfangsinvestitionen des Nebengewerbes zusätzliche Mittel oder sind meine eigenen Ersparnisse ausreichend? Welche Gewinne will und kann ich erwarten?
Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist im Nebengewerbe nicht anders als im Hauptgewerbe. Den Gewerbeschein gibt es – das variiert je nach Bundesland – beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der örtlichen Verwaltung. Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein, sie müssen aber genau wie alle anderen bei der Gründung den Betriebseröffnungsbogen des Finanzamtes ausfüllen.
Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung: Im Betriebseröffnungsbogen des Finanzamtes wird die Frage gestellt, ob nach Kleinunternehmerregelung abgerechnet werden soll oder nicht. Gründer, vor allem die mit höheren Anfangsinvestitionen, sollten darüber erstmal nachdenken. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, spart sich etwas Arbeit mit der Umsatzsteuer, verzichtet damit bei Betriebsausgaben aber auf den Vorsteuerabzug.
Es ist vollbracht! Wer noch nie selbstständig war und sich auch mit Buchhaltung etc. nicht auskennt, sollte sich jetzt schleunigst mit den wesentlichen Dingen auseinandersetzen. Denn in Zukunft müssen Rechnungen geschrieben, Belege verwaltet und Unterlagen für die Steuer vorbereitet werden.
Selbstständig und gleichzeitig in Teilzeit angestellt: auch das geht. Wer neben dem Job gründet und sein Startup erfolgreich zum Laufen bringt, möchte langfristig vielleicht den Angestelltenjob aufgeben. Ihn erstmal zu reduzieren, kann ein guter Übergang sein. Du erhältst dir die Einkommenssicherheit aus dem Angestelltenverhältnis, kannst aber mehr Zeit in deine Selbstständigkeit investieren. Umgekehrt ist der Weg natürlich auch gangbar: Selbstständige, die sich in Teilzeit anstellen lassen und einen Teil ihres Einkommens wieder mit geregelten Arbeitszeiten verdienen.
Da jede Person in Deutschland Mitglied in einer Krankenversicherung sein muss gilt es, die gesetzlichen Verpflichtungen als Selbstständiger im Hinblick auf die Krankenkasse genau zu kennen. Denn die Pflicht zur Krankenversicherung im Nebengewerbe ist abhängig von der Ausgangssituation, von der Höhe des Einkommens sowie von der Arbeitszeit, die Du pro Woche für Dein Nebengewerbe aufwendest.
Angestellte, die im Hauptberuf vollzeitig für einen Arbeitgeber tätig sind und zusätzlich ein Nebengewerbe anmelden, führen über ihr Gehalt bereits Krankenversicherungsbeiträge ab. Sie bezahlen somit auf den Großteil ihres Einkommens Beiträge in ihre Krankenkasse ein. In der Regel müssen sie für die Einnahmen aus ihren Nebengewerbe daher keine zusätzlichen Beiträge an ihre Krankenkasse bezahlen. Das gilt, solange weder ihr Einkommen, noch ihre Arbeitszeit die gesetzlich vorgegebenen Grenzen überschreitet.
Das Einkommen aus dem Nebenerwerb darf das Einkommen aus dem Hauptberuf nicht übersteigen. Andernfalls ist die Selbstständigkeit als Hauptberuf zu bewerten, wodurch die Pflicht für eine andere Form der Krankenversicherung entsteht. Zudem darf die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer für sein Nebengewerbe einsetzt, höchstens 18 bis 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nur solange beide Grenzen eingehalten werden, fallen keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenkasse im Nebengewerbe an. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, dann muss der Berufstätige sein Nebengewerbe der Krankenkasse melden.
Berufstätige, die ausschließlich ein Nebengewerbe betreiben und nicht hauptberuflich im Angestelltenverhältnis tätig sind, können in einer Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen verbleiben. Wer also über seinen Ehepartner familienversichert ist und ein Nebengewerbe gründet, der muss keine eigene Krankenversicherung abschließen. Die Familienversicherung kann von Berufstätigen genutzt werden, solange ihr Nebengewerbe die Einkommensgrenze von 445 Euro pro Monat nicht übersteigt. Als Einkommen gilt dabei der Gewinn aus dem Nebengewerbe.
Wer ein Nebengewerbe betreibt und als Minijobber arbeitet, der ist nicht automatisch krankenversichert, wie durch eine reguläre Angestelltentätigkeit. Die allgemeine Versicherungspflicht verlangt daher, dass sich der Berufstätige selbst versichert. In diesem Fall kann eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine Privatversicherung gewählt werden. Für gesetzlich versicherte Minijobber bezahlt der Arbeitgeber 13 Prozent des Lohns in die Krankenkasse ein.
Ist der Minijobber mit Nebengewerbe jedoch über seinen Ehepartner familienversichert, dann liegt zulässige Gesamteinkommen aus Minijob und Nebengewerbe bei 450 Euro.
Studenten sind in der Regel über eine Studentenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie können ein zusätzliches Nebengewerbe anmelden, das eine Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden umfasst, ohne ihren Versichertenstatus zu verlieren. Sobald jedoch das monatliche Einkommen aus dem Nebengewerbe 1/7 der Bezugsgrenze übersteigt, dann fällt der Student aus der regulären Krankenversicherung heraus. Er muss sich in der Folge freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die monatliche Bezugsgrenze für Studenten liegt bei 3.115 Euro (Stand 2019). Demnach können Studenten ein Nebengewerbe anmelden, ohne den regulären Versicherungsschutz ihrer Studentenversicherung zu verlieren, solange sie pro Monat einen Gewinn in Höhe von bis zu 445 Euro aus ihrer Selbstständigkeit erzielen.
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