13. Mrz 2020 | Buchhaltung

Nicht steuerbare Umsätze, was ist das?

Jetzt bitte keine Seemannslieder singen! Nicht steuerbare Umsätze sind kein unlenkbares Schiff im Sturm. Nicht steuerbare Umsätze entstehen aus Geschäften bei denen Leistungserbringer und Leistungsempfänger nicht im selben Land ansässig sind. Das heißt: Du kannst in Deutschland keine Umsatzsteuer abführen für eine Leistung, die du in einem anderen Land erbracht hast.

Nicht steuerbare Umsätze, was ist das?
So manch ein Kapitän hatte eventuell mit einem nicht steuerbaren Schiff bei schlechten Wetterverhältnissen auf der See schon etwas zu tun. Von nicht steuerbaren Umsätzen dagegen hat er wahrscheinlich noch nichts gehört. (Bild © unsplash.com)

Keine Sorge: Die See ist ruhig und der Klabautermann arbeitet nicht beim Finanzamt. Alle Umsätze sind generell steuerpflichtig. Das „nicht steuerbar“ bezieht sich allein auf die Umsatzsteuer. Denn auch wenn in Deutschland keine Umsatzsteuer aufgerechnet wird, zählt ein solcher nicht steuerbarer Umsatz zum Einkommen des Dienstleisters bzw. zum Umsatz einer Firma dazu. Die nicht steuerbaren Umsätze sind also selbstverständlich zu versteuern, wenn es um Einkommenssteuer, Gewerbesteuer etc. geht.

Und auch die Umsatzsteuer fällt auf die nicht steuerbaren Umsätze an. Die Frage ist nur: Wo geht sie hin? Und wo sitzt der zuständige Steuermann?

Seemannsbraut ist die See und nur ihr kann er treu sein

Wenn in Deutschland Umsatzsteuer berechnet wird, dann bezieht sich das auf Umsätze zu denen die Leistungen

  • von Unternehmen bzw. Selbstständigen
  • im Inland erbracht werden und
  • die für Auftraggeber im Inland bestimmt sind.

Grundsätzlich ist Umsatzsteuer dort fällig, wo du deine Leistung ablieferst.

Nimm mich mit, Kapitän, auf die Reise

Für Leistungen innerhalb der EU sind die Bestimmungen dazu in allen EU-Ländern gleich: Die Umsatzsteuer fällt am Leistungsort an, dort wird sie erhoben und abgeführt. Erledigt also eine selbstständige Übersetzerin aus Cottbus für eine Firma in Venedig eine Übersetzung, dann ist der Leistungsort in Italien. Die Umsatzsteuer auf die Leistung ist in Italien fällig. Der Auftraggeber muss sich darum selbst kümmern.

Das sogenannte Reverse Charge Verfahren sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer immer nur in einem Land abgeführt wird und das ist das Land, in dem der Leistungsempfänger seinen Firmensitz hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Steuer eigenständig zu berechnen und abzuführen. Es sei denn, der Kunde ist eine Privatperson.

Nicht steuerbare Umsätze – das kann doch einen Seemann nicht erschüttern

An drei Dinge muss ein Selbstständiger, der an einen Unternehmer im EU-Ausland liefert, denken:

Von Privatpersonen verlangen die EU-Finanzbehörden nicht, dass sie sich mit Umsatzsteuer befassen. Wenn du von einer Privatperson im EU-Ausland beauftragt wirst, schreibst du eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer, nimmst den Zahlungseingang entgegen und führst diese Steuer wie gewohnt in Deutschland ab. Das gilt aber nur bis zum Erreichen der steuerlichen Lieferschwelle. Wer sehr viel Umsatz in einem anderen EU-Land generiert, muss die Steuer dort abführen.

Wir lagen vor Madagaskar

Doch was, wenn der Kunde außerhalb der EU ansässig ist? Du exportierst Manufaktur-Rumkugeln und handgerührte Vanillesauce aus deinem häuslichen Arbeitszimmer nach Madagaskar? In dem Fall ist es egal, ob dein Kunde ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. In Deutschland fällt keine Umsatzsteuer an. Als Lieferant und Rechnungsstellender brauchst du nur eine Ausfuhrbestätigung, um belegen zu können, dass die Ware verschifft und außer Landes gebracht wurde. gibt man auf elektronischem Weg beim Zoll ab. Das gilt für Warenlieferungen. Aber es gibt ja auch Dienstleister, die für Kunden im Ausland arbeiten und wird das überhaupt von allen Ländern überall auf der Welt gleich gehandhabt?

Alle, die mit uns zur Kaperfahrt fahren, müssen…

Bevor du die Rechnung schickst, solltest du dich über die Regelungen im Zielland informieren. Es gibt sehr unterschiedliche Verfahren. Mit manchen Drittländern, z.B. der Schweiz, läuft es wie mit Lieferungen in andere EU-Staaten. In anderen Ländern dagegen, kann die korrekte Versteuerung sehr kompliziert sein. Hilfestellung geben zum Beispiel die .

Nicht steuerbare Umsätze: Was so kompliziert klingt, ist eigentlich unter anderem dazu gedacht, Doppelbesteuerung zu vermeiden und Geldflüsse für die Finanzverwaltungen nachvollziehbar zu machen. Darum, dich genau zu informieren, wenn du in Drittländer lieferst und Rechnungen ins Ausland schickst, kommst du nicht herum. Innerhalb der EU ist es eindeutig geregelt.

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