28. Nov 2018 | Unternehmenssteuerung

Nutzungsrechte von Bildern – was solltest Du bei Deinen Veröffentlichungen beachten?

Nutzungsrechte – was hat es mit ihnen auf sich?

Du bist Hobby-Fotograf oder kannst einfach gute Bilder schießen? Klasse – dann mach es Dir einfach und verwende Deine eigenen Bildern für Deine Webseite oder Präsentationen. So kannst Du schon einmal das falsche Verwenden von Bildern im Internet umgehen und riskierst somit keine Abmahnung aufgrund der Urheberrechte bei Bildern. Aber Vorsicht! Damit Deine wertvollen Bilder im Internet nicht geklaut werden, nachdem Du sie hochgeladen hast, musst Du Deine Nutzungsrechte festlegen und das Urheberrecht beachten.

Auch auf der anderen Seite sind Nutzungsrechte von Bildern ein wichtiges Thema, wenn Du für Deine Veröffentlichungen wie Website, Blog, Präsentationen bei öffentlichen Vorträgen, oder für Social Media wie Facebook etc. fremdes Bildmaterial benutzen möchtest. Auch wenn Du Bilder in kostenpflichtigen Bilddatenbanken kaufst, musst Du genau darauf achten, welche Nutzungsrechte Du im Einzelnen bezahlt hast. Hier findest Du eine Übersicht wesentlicher Punkte, die Du beachten solltest, um rechtlich auf der richtigen Seite zu sein.

      1. Wie verwende ich eigene Bilder für Social Media?
      2. 7 Tipps zur Nutzung eigener Fotos – was darf ich, was darf ich nicht?
      3. Wie binde ich eigene Bilder auf meiner Webseite oder meinem Blog ein?
      4. Wie markiere ich meinen Namen auf Bildern richtig ?
      5. Die eigenen Bilder zur lizenzfreien oder käuflichen Nutzung freigeben?

Nutzungsrechte
Egal ob Du private Fotos oder Fotos aus Datenbanken verwendest, denk immer an das Urheberrecht. (Bild by rawpixel © unsplash.com)

Wie verwende ich eigene Bilder für Social Media?

Selber fotografieren: So vermeidest Du Kosten für Lizenzgebühren und musst keine Nutzungsvereinbarungen und AGB von Bilddatenbanken studieren. Du bist der Urheber Deiner Bilder oder jemand macht die Bilder in Deinem Auftrag. Aber auch mit diesen Bildern darfst Du nicht einfach alles machen und sie nicht unbedacht überall hochladen und verwenden.

Die Weitergabe von Bildern aus Bilddatenbanken ist fast immer verboten. Nicht nur dieses Weitergabeverbot macht den Einsatz von Bildern in Social Media zum Teil problematisch: Viele soziale Plattformen sagen in ihren AGB’s, dass Du ihnen automatisch Nutzungsrechte an Inhalten einräumst, die Du dort hochlädst. Genau diese Weitervergabe von Nutzungsrechten schließen aber viele Bilddatenbanken in ihren eigenen Lizenzbestimmungen aus.

7 Tipps zur Nutzung eigener Fotos – was darf ich, was darf ich nicht?

  1. Mitarbeiter fotografieren im Auftrag der Firma: Wenn die Praktikantin die Fotos für das nächste Blogposting in der Unternehmenskommunikation macht, schafft sie damit unter Umständen ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Es kann sinnvoll sein, hier schriftlich festzuhalten, dass die Nutzungsrechte bei der Firma liegen.
  2. Ehre, wem Ehre gebührt: Auch bei Bildmaterial, das Du oder jemand aus Deinem Team selbst erstellt, solltet ihr immer die Urheberangaben immer korrekt nennen, um euch Eure Nutzungsrechte einzuräumen.
  3. Mitarbeiter sind auf Fotos, die die Firma veröffentlicht: Hier geht es um Persönlichkeitsrechte. Sind eigentlich alle damit einverstanden, dass sie nicht nur mit Name und E-Mail-Adresse, sondern auch mit einem Foto auf der Webseite der Firma auftauchen? Hier ist eine schriftliche Einwilligungserklärung sinnvoll. Sollten regelmäßig Mitarbeiter auf Bildern, die zur Veröffentlichung gedacht sind, erscheinen, dann kann ein Rahmenvertrag alles regeln, was dazu notwendig ist.
  4. Bilder von der Firmenfeier: Hier müssen unter Umständen nicht nur die Mitarbeiter zustimmen, dass solche Bilder veröffentlicht werden, sondern auch der Besitzer der Location.
  5. Ähnliches trifft zu, wenn ihr zum Beispiel ein Symposium oder einen Workshop veranstaltet und die Vortragenden fotografiert. Auf großen Veranstaltungen müssen die Beteiligten damit rechnen, dass Bilder gemacht und auch veröffentlicht werden, es sollte aber auch klar sein, dass in den Räumlichkeiten Bilder gemacht werden dürfen.
  6. Menschen als Beiwerk: Du darfst Menschen in Deinen Bildern nur dann in Szene setzten, wenn sie sich damit einverstanden erklärt haben. Fotografierst Du aber zum Beispiel in der freien Landschaft und irgendwo im Hintergrund laufen Personen durchs Bild, die nur Beiwerk sind, dann ist das in der Regel okay. Hier brauchst Du keine gesonderte Einwilligung.
  7. Bilder handeln den Richtlinien der Plattform zuwider: Wenn Du Bilder auf Social Media Plattformen hochlädst, die den Richtlinien der Plattform zuwider handeln, musst Du mit Löschung und eventuell Sperrung des Accounts rechnen.

Wie binde ich eigene Bilder auf meiner Webseite oder meinem Blog ein?

Du kennst es bestimmt auch: Beim surfen im Internet, war es vor einigen Jahren ein Leichtes, Bilder per Rechtsklick auf dem eigenen Desktop zu speichern und diese dann wiederrum ohne Probleme für soziale Netzwerke oder Präsentationen zu verwenden. Dies ging ohne den Urheber der Bilder zu kennen geschweige denn zu nennen. Diese Rechtslücke wurde früh erkannt und das Einräumen der Nutzungsrechte nochmals verschärft.

Damit Du kein Leidtragender solcher Bildkopien wirst, musst Du einige Punkte beachten:

Wenn Du nicht willst, dass Deine Bilder von fremden bearbeitet werden, musst Du darauf achten, dass andere ihre Bearbeitungsrechte an Deinen Bildern zusätzlich käuflich erwerben sollen, oder dies muss von Dir ausdrücklich erlaubt worden sein. Denn nur wenn sie ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben, dürfen Deine Bilder in der Regel nicht bearbeitet werden.

Mit dem Copyright-Symbol stellst Du klar, dass Du die Nutzungsrechte des Bildes besitzt. Falls andere die Bilder nach dem korrekten Erwerb nochmal verwenden wollen, muss noch nachvollziehbar sein, welche Nutzungsrechte bzw. Lizenzen derjenige erworben hat. Demnach müsste er darauf achten, dass Du im Nachhinein noch als Urheber identifizierbar bist und seine erworbenen Lizenzen erkennbar sind.

Wie markiere ich meinen Namen auf Bildern richtig?

Den eigenen Namen als Wasserzeichen direkt auf dem Bild einbinden oder unterhalb des Bildes in den Beschreibungstext? Das ist Dir selbst überlassen. Beide Varianten stellen sicher, dass Du der Urheber des Bildes bist.

Du kannst Dich mit Deinen Bildern auch an Bilddatenbanken wie Adobe Stock wenden. Hierbei legen die Bilddatenbanken die Nutzungsrechte und das Urheberrecht Deiner Bilder fest. Hier kannst Du entscheiden, ob Du sie zur freien Nutzung freigibst oder ob deine Bilder zur Verwendung erst käuflich erworben werden müssen. Oftmals legen die Datenbanken selbst die AGB’s fest, Du hast aber auch die Möglichkeit detaillierter festzulegen, was für Deine Bilder gelten soll.

Die eigenen Bilder zur lizenzfreien oder käuflichen Nutzung freigeben?

Den Begriff „lizenzfrei“ solltest Du allerdings auch beachten, denn wenn Deine Bilder lizenzfrei sind, heißt dies, dass sie nur zur privaten Nutzung erlaubt sind. Ebenso lassen sich vermeintlich „kostenlose“ Bilder in Datenbanken in der Regel nicht beliebig benutzen. Oft stehen sie zwar für die kostenlose Nutzung in redaktionellen Zusammenhängen zur Verfügung, nicht aber für kommerzielle Verwendung. Eine kommerzielle Nutzung liegt vor, wenn andere mit Deinen Bildern ihre berufliche Webseite illustrieren oder eine Produktwerbung damit bauen. Sobald andere damit Umsatz generieren, können sie in den Bereich der kommerziellen Nutzung kommen.

Text von Julia Dombrowski und Regina Bartel

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