13. Mai 2020 | Buchhaltung
Der Gesetzgeber räumt sowohl Angestellten als auch Selbstständigen verschiedene Möglichkeiten ein, um die Steuerlast zu senken. Zu den absetzbaren Posten zählt auch die private Krankenvorsorge. Ein Blick auf die Regelungen weist den Weg, wie Du PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen kannst.
Genauso wie die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du auch Beiträge für die PKV geltend machen. Als absetzbare Vorsorgeaufwendung gilt nach den Vorgaben des Gesetzgebers die so genannte Basisabsicherung. Diese kannst Du in Deiner Steuererklärung unter der Position Sonderausgaben in voller Höhe geltend machen. Auch die Versicherungsbeiträge, die Du für Deine Familie aufwendest, gehören dazu. Darüber hinaus erkennt das Finanzamt auch Deine Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe an. Beim Absetzen von PKV-Beiträgen musst Du die drei folgenden Kriterien berücksichtigen:
Die Beiträge für Deine private Krankenversicherung kannst Du in Höhe der Basisabsicherung von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass Du die Kosten für Deine Beiträge in der Höhe geltend machen kannst, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Zur Basisversicherung gehören nicht die so genannten Mehr- oder Zusatzleistungen, die die privaten Krankenkassen bieten. Beiträge, die Du für Mehrleistungen, wie zum Beispiel für Heilpraktiker-Behandlungen, das Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Behandlung durch den Chefarzt an Deine PKV bezahlst, kannst Du steuerlich nicht geltend machen. Diese Beiträge musst Du vor der steuerlichen Geltendmachung von Deinen gezahlten Beitragssummen abziehen.
Der Selbstbehalt regelt, dass Du Ausgaben für bestimmte Behandlungen aus eigener Tasche übernimmst. Im Gegenzug sinkt Dein Krankenkassenbeitrag. Kosten für Behandlungen, die Du aufgrund einer Selbstbehalts-Regelung aufgewendet hast, fallen nicht unter die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge.
Zahlreiche Versicherungen bieten ihren Mitgliedern Beitragsrückerstattungen an, wenn sie bestimmte Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen haben. In einem solchen Fall mindern die Rückerstattungen Deine geleisteten Beiträge entsprechend. Damit Du die PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen kannst, musst Du vor der Geltendmachung sämtliche Erstattungen durch Deine Kasse von Deinen geleisteten Beiträgen abziehen.
Die so genannte Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung KVBEVO regelt die Art und Höhe von Beiträgen zur Krankenversicherung, die Du steuerlich absetzen kannst. Die Rechnung, die die KVBEVO vorgibt, damit Steuerzahler ihre PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen können, ist recht kompliziert. Wenn nicht Dein Steuerberater die Berechnung vornimmt, dann hilft auch die Krankenkasse: die privaten Krankenkassen überlassen ihren Versicherten eine jährliche Bescheinigung des Basisbeitrags. Diese kannst Du als gesicherten Beleg für die Angabe Deiner absetzbaren Kosten verwenden. Die Berechnung basiert auf einem Punktesystem. Vor der Berechnung zieht die Kasse sämtliche Mehrleistungen von den jährlich geleisteten Beiträgen ab. Entspricht der Rest der Basisversorgung, kannst Du ihn in voller Höhe absetzen. Enthält der Rest jedoch immer noch bestimmte Zusatzleistungen, dann teilt ihn die Kasse erneut auf. Bei der Berechnung weist die Kasse bestimmten Leistungen genau festgelegte Prozentpunkte zu.
Der Beitrag für die PKV wird in seine einzelnen Bestandteile aufgeteilt, die mit Prozentpunkten bewertet sind. Die einzelnen Bestandteile und ihr prozentualer Anteilswert für die gesundheitliche Basisversorgung sind:
Ambulanter Basisschutz | 54,60 Prozentpunkte |
Stationärer Basisschutz | 15,11 Prozentpunkte |
Zahnärztlicher Basisschutz | 9.88 Prozentpunkte |
Neben dem Basisschutz enthalten viele Versicherungsverträge der Privaten Krankenversicherung Zusatzleistungen, denen ebenfalls ein prozentualer Anteil für die Bewertung zugeordnet ist. Zu den zentralen Mehrleistungen mit ihrer anteiligen Bewertung gehören:
Heilpraktiker | 1,69 Prozentpunkte |
Chefarzt | 9,24 Prozentpunkte |
Einbettzimmer | 3,64 Prozentpunkte |
Zahnersatz und Implantate | 5,58 Prozentpunkte |
Kieferorthopädische Leistungen | 0,26 Prozentpunkte |
Herr Groß ist privat krankenversichert und bezahlt einen monatlichen Beitrag in Höhe von 500 Euro. In seinem Beitrag ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung enthalten, die 60 Euro pro Monat kostet. In seinem Versicherungsvertrag hat er mit seiner Privaten Krankenversicherung neben den üblichen Basisleistungen verschiedene Zusatzleistungen vereinbart. So hat er jeweils eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Implantate, für Heilpraktikerbehandlungen und für die Krankenhausbehandlung durch einen Chefarzt.
Berechnung des absetzbaren Beitrags für die Private Krankenversicherung von Herrn Groß
Steuerpflichtige geben den gesamten Versicherungsbeitrag an, damit sie ihre PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen können. Beiträge zur privaten Krankenversicherung gehören zu den privaten Aufwendung des Steuerpflichtigen und sind als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Hierfür ist das Formblatt Vorsorgeaufwendungen zu verwenden, um dort die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung einzutragen. Zu den entsprechend absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Um PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen zu können, müssen Steuerpflichtige ihre Ausgaben belegen. So dürfen sie ihre PKV-Beiträge nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie eine Bescheinigung ihrer Versicherung vorlegen können.
Damit Angestellte ihre PKV-Beiträge in der Steuererklärung richtig absetzen können, müssen sie beachten, dass sie die gesamte Summe ihrer Beiträge angeben, den ihre Private Krankenversicherung für ihren Versicherungsvertrag erhalten hat. Auch alle Zuschüsse zur Privaten Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber innerhalb des Kalenderjahres geleistet hat, sind zusammen mit dem selbst geleisteten PKV-Beitrag anzugeben.
Freiberufler und Selbstständige müssen die Kosten für ihre private Krankenversicherung alleine tragen. Für sie übernimmt kein Arbeitgeber den anteiligen Zuschuss zu den Sozialabgaben. Daher genießen Selbstständige und Freiberufler einen höheren Maximalbetrag für die Absetzbarkeit ihrer sonstigen Vorsorgeleistungen im Rahmen der absetzbaren Sonderausgaben.
Tipp: PKV-Beiträge im Voraus bezahlen und Steuern sparen
Grundsätzlich können Versicherte einer Privaten Krankenversicherung ihre Beiträge auch für zwei Jahre im Voraus bezahlen. So können Selbstständige und Freiberufler beispielsweise in wirtschaftlich guten Jahren Beiträge an ihre Krankenkasse im Voraus leisten und so ihre Einnahmen gezielt absenken, um Steuern zu sparen.
Wer in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert ist, kann seine Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen.
Das Bürgerentlastungsgesetz, das Dir die Absetzung Deiner Krankenkassenbeiträge ermöglicht, hat der Entlastung durch Sonderausgaben zugleich eine Grenze gesetzt. In der Steuererklärung dürfen Angestellte demnach ihre Kosten für sonstige Vorsorgeaufwendungen innerhalb der absetzbaren Sonderausgaben höchstens in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro geltend machen. Selbstständige hingegen können bis zu 2.800 Euro an geleisteten Beiträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Zwar zählen auch Kranken- und Pflegeversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für sie gilt jedoch die volle Absetzbarkeit. Auch wenn ihr Gesamtbetrag an geleisteten Beiträgen für die gesundheitliche Basisversorgung im Jahr die jeweils geltende Höchstgrenze überschreitet, kann dieser in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Erreichen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag nicht, können zusätzlich auch weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen Arbeitsloseversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung sowie Renten- und Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Für diese gelten die Höchstbeträge. Die Gesamtsumme aller Beiträge, die für sonstige Vorsorgeaufwendungen geleistet wurden, ist – abgesehen von Beiträgen für die gesundheitliche Basisversorgung durch die Kranken- und Pflegeversicherung – lediglich bis zu den Höchstbeträgen absetzbar.