13. März 2018 | Gründung

Private Zahnzusatzversicherung für Selbstständige – sinnvoll oder nicht?

Die Krankenkassen übernehmen für die Leistungen von Zahnärzten nur einen begrenzten Anteil. Gerade Selbstständige müssen ihre Kosten oftmals eng kalkulieren. Unerwartete Ausgaben können das Budget sehr schnell überfordern. Daher stellt sich die Frage, inwieweit eine Zahnzusatzversicherung für Selbstständige zur Kostenkontrolle beiträgt.

Private Zahnzusatzversicherung für Selbstständige
Die Grundversorgung beim Zahnarzt übernimmt die Krankenkasse – doch alles weitere kann für Selbstständige teuer werden.

Wahl der Krankenkasse für Selbstständige

Als Selbstständiger hast Du bei der Wahl Deiner Krankenkasse grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Du kannst Dich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden oder Dich privat versichern. Die Krankenkassen sichern neben den Kosten für Krankenbehandlungen auch den Zahnarztbesuch ab. Für Selbstständige ist der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse meist die günstigere Wahl. Denn die Beiträge zu einer Privatversicherung übersteigen oftmals die Mittel von Selbstständigen. Die Beiträge für die privaten Versicherungen geben einkommensunabhängige Beitragssätze vor, während sich die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einkommen bemisst. Privatversicherungen rentieren sich für Unternehmer mit hohen Einnahmen, während für Selbstständige mit niedrigem oder mittlerem Einkommen die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Wahl ist.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Leistungspalette haben gesetzlich Krankenversicherte deutliche Nachteile gegenüber den privat Versicherten. Denn Privatversicherungen bieten ihren Kunden eine umfangreiche Leistungspalette, die sich nach deren Bedürfnissen ausrichtet. Gesetzlich Versicherte hingegen erhalten eine Regelversorgung. Das betrifft auch die zahnärztliche Behandlung. Denn an den Kosten für eine notwendige Zahnbehandlung beteiligen sich die Gesetzlichen meist nur noch mit Pauschalen.

Was die Gesetzlichen für Deine Zahnbehandlung bezahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für eine so genannte Grundversorgung vollständig. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen

  • Vorsorgekontrolle
  • Kariesbehandlung
  • Amalgan-Zahnfüllungen
  • Wurzelkanalbehandlung
  • Röntgenaufnahmen
  • Zahnsteinentfernung
  • Zahnextraktion
  • Chirugische Maßnahmen
  • lokale Betäubung

Die Grundversorgung deckt eine rudimentäre Zahnbehandlung sowie vorbereitende Maßnahmen für weitere Behandlungsschritte ab. Aber auch einige der oben genannten Behandlungen fallen nur eingeschränkt unter die Kassenleistung. Eine Wurzelkanalbehandlung zum Beispiel übernimmt die Kasse nur, wenn der Arzt den Zahn als erhaltungswürdig einstuft.

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Wenn die Krankenkasse nicht mehr bezahlt – teurer Zahnersatz

Gerade der Zahnersatz kann teuer werden. Die Kosten für die günstigsten Ausführungen von Kronen, Brücken und Prothesen übernimmt die Krankenkasse seit 2005 ohnehin nur noch in Höhe von 50 Prozent. Das gilt allerdings auch nur im Rahmen der Regelversorgung. Der Gesetzgeber hat den Standard für die Regelversorgung mit der so genannten Festzusschuss-Richtlinie in den § 55 und 56 des Sozialgesetzbuches genau festgeschrieben. Je nach dem zahnärztlichen Befund listet die Richtlinie die Höhe der Zuschüsse auf. Implantate müssen Patienten sogar in voller Höhe selbst bezahlen. Denn sie gehören nicht zur Regelversorgung.

Wie Du die Eigenbeteiligung ein wenig absenken kannst

Für eine Erhöhung der Zuschüsse zur Zahnbehandlung hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten eingeräumt:

  • Bonusheft
  • Härtefallregelung

Bonusheft

Die Festzuschüsse erhöhen sich, wenn der Patient regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt mit einem Bonusheft nachweisen kann. Wer sein Bonusheft über fünf Jahre lang lückenlos pflegt, der erhält eine Erhöhung der Zuschüsse um zehn Prozent.

Härtefallregelung

Patienten mit einem geringen Einkommen können bei der Krankenkasse eine Erhöhung des Festzuschusses beantragen. Die Einkommensobergrenzen sind in Staffelungen vom Alleinstehenden bis zu unterschiedlichen Familiengrößen beginnend mit knapp unter 1200 Euro brutto festgelegt. Auch Empfänger von Sozialleistungen wie BAföG, Sozialhilfe oder Hartz IV können einen Antrag stellen.

Zahnzusatzversicherung für Selbstständige – sinnvolle Lösung

Da die gesetzlichen Krankenkassen immer weniger Kosten für die teure Zahnarztbehandlung übernehmen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Selbstständige. Die Grundversorgung für den Zahnersatz übernimmt nicht nur lediglich die Hälfte der Kosten. Sie entspricht darüber hinaus meist nicht dem Standard einer  fortschrittlichen und kosmetisch ansprechenden Zahnbehandlung. Wer nicht nur die Kosten für eine Regelversorgung senken will, sondern auch eine Behandlung über die Grundversorgung hinaus möchte, der kann mit einer zusätzlichen Versicherung langfristig sehr viel Geld sparen.

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