01. Apr. 2020 | Buchhaltung
Selbstständige und Freiberufler arbeiten zumeist in einem Umfeld, in dem sich ihre betrieblichen Buchungen mit privaten Einnahmen und Ausgaben vermischen. Nicht nur das Firmenauto wird meist auch für private Fahrten eingesetzt. Auch bei der Besorgung für das Büro kommt schnell mal der Salat fürs Abendessen mit auf das Fließband und wird mit der EC-Karte der Firma bezahlt. Was sich im Berufsalltag vieler Selbstständiger ganz selbstverständlich vermischt, will das Finanzamt genau getrennt sehen. Wie Du Privates verbuchen kannst, erfährst Du hier.
Die Problematik der Vermischung von privaten und betrieblichen Geldbewegungen trifft vorwiegend Einzelunternehmer und Eigentümer von Personengesellschaften. In der Praxis können gerade Einzelunternehmer und Freiberufler im Unternehmensalltag die betrieblichen von den privaten Geld- und Sachbewegungen nur sehr schwer trennen. Denn sie beziehen kein normales Gehalt und müssen ihren Lebensunterhalt aus ihren betrieblichen Einnahmen bestreiten.
Darüber hinaus wirst Du in der Ausübung Deiner Tätigkeit laufend mit der Vermischung von gemeinsamen Einnahmen- und Ausgabenposten konfrontiert, wenn Du zum Beispiel in Deinem Homeoffice arbeitest. Damit Du in der buchhalterischen Behandlung von privaten Einnahmen und Ausgaben alles richtig machst, gilt es genau zu unterscheiden, wie Du Privates verbuchen musst.
Bei der Behandlung von Privatbuchungen unterscheidest Du im ersten Schritt, ob es sich um eine private Entnahme oder Einlage handelt. Denn nicht nur die private Auszahlung, sondern auch das Zuführen von privaten Werten in Deine Firma ist für das Finanzamt von Bedeutung.
Bei privaten Entnahmen kannst Du Deiner Firma sowohl Geld als auch Sachwerte entziehen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Nutzungsentnahme.
Grundsätzlich solltest Du als Selbstständiger neben Deinem Geschäftskonto auch ein Privatkonto führen. Auf dieses überweist Du monatlich einen bestimmten Betrag für die private Lebensführung. Bei der Buchung trägst Du den Überweisungsbetrag auf dem Buchungskonto „Bank“ im Haben und auf „Privatkonto“ im Soll ein.
Wenn Du Gegenstände aus Deinem Büro mit nach Hause nimmst oder wenn Du Deine Produkte oder Handelsware selbst konsumierst, dann handelt es sich jeweils um eine Privatentnahme. Für die Buchung ermittelst Du im ersten Schritt den Nettowert und die Umsatzsteuer aus Deiner Entnahme. Danach trägst Du den Wert Deiner Entnahme in netto auf das Konto „Entnahme von Gegenständen oder sonstigen Leistungen“, den Umsatzsteuerbetrag auf das Konto „Umsatzsteuer 19%“ im Haben ein. Der Bruttobetrag kommt auf das Konto „Privatkonto“ im Soll.
Unter die private Nutzung fällt zum Beispiel die Privatfahrt mit Deinem Firmenwagen oder der entsprechende Anteil Deiner privaten Telefongespräche mit dem Firmenhandy. Hierfür musst Du vor der Buchung den privaten Anteil jeweils bestimmen. Nutzt Du Dein Fahrzeug zum Beispiel zu 20 Prozent auch privat, dann ermittelst Du die privaten Kosten aus den Gesamtausgaben. Diese teilst Du wie bei der Entnahme von Gegenständen in den Nettowert und in die Umsatzsteuer auf. Die Buchung führst Du danach genau so aus, wie bei der Entnahme von Gegenständen.
Einzahlungen, die Du von Deinem Privatvermögen auf Dein Firmenkonto vornimmst, musst Du als Privateinlage verbuchen. Bei der privaten Einlage unterscheidest Du ebenso zwischen einer Geldzahlung und einer Sacheinlage.
Nicht selten musst Du von Deinem privaten Girokonto kurzfristig zur Begleichung einer betrieblichen Ausgabe einen Geldbetrag auf das Geschäftskonto einzahlen. Um die Einlage als Privates verbuchen zu können, trägst Du den Betrag bei Barzahlung im Buchungskonto „Kasse“ oder bei Überweisung im Buchungskonto „Geschäftskonto“ im Soll ein. Im Gegenzug gibst Du den Betrag auf dem Konto „Privatkonto“ im Haben ein.
Wenn Du zum Beispiel Deinen privaten Rechner in Zukunft nur noch für Deine Selbstständigkeit benutzt, dann kannst Du die Sacheinlage als Betriebsausgabe verbuchen. Der Rechner wird bei der Übernahme in den Betrieb als Geschäftsausstattung behandelt. Bei der Buchung trägst Du den Betrag für den aktuellen Wert des Rechners im Konto „Geschäftsausstattung“ im Soll und im Konto „Privatkonto“ im Haben ein.
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