22. Sep 2016 | Gründung
Deine Idee wird todsicher das „next big thing“, das nächste Facebook, das nächste AirBnB, das nächste Amazon? Egal was passiert: Klammere dich an deiner Begeisterung fest! Aber vergiss darüber hinaus nicht, deine Idee voranzutreiben und Wirklichkeit werden zu lassen. Hunderte Ideen verstauben, weil die dazugehörige Gründerin oder der dazugehörige Gründer sich verliebt hat. Und dann nicht aufhört zu tüfteln. Und Kritik von Außenstehenden scheut. Dabei ist das jetzt dein Job. Nimm deine Idee und gehe raus damit! Stelle sie Freunden, Kollegen, Bekannten vor. Mache bei Pitchwettbewerben – wie dem Elevator Pitch BW- und Stammtischen mit. Nutze kostenlose Erstgespräche mit Beratern, um deine Idee zerreißen zu lassen – damit daraus später ein großartiges Produkt oder Angebot entsteht. Aber wenn es dann soweit ist und du die ersten Verträge mit Kunden in greifbare Nähe rücken solltest du bereits wissen, welche Rechtsform für dein Startup die richtige ist – und die Vorbereitungen für die Anmeldung getroffen haben.
Es gibt nicht die ideale Rechtsform für ein Startup. Aber von den 40 möglichen Rechtsformen in Deutschland präsentieren wir die drei, die du dir näher ansehen solltest. Da Startups klassischerweise im Team gegründet werden – und das auch einige Vorteile hat – lassen wir Rechtsformen wie das Einzelunternehmen hier außen vor.
Die meist verbreitete Kapitalgesellschaft ist die GmbH. Wenn du die persönliche Haftung mit deinem Privatvermögen beschränken willst, empfiehlt sich diese Rechtsform. Die GmbH kann sowohl bei Ein-Mann-Unternehmen als auch Teamgründungen, wie sie bei Startups meistens der Fall sind, gewählt werden. Häufigstes Hindernis bei der Gründung einer GmbH ist der finanzielle Aufwand.
Für die teure Errichtung einer GmbH wird ein notariell zu beurkundender Gesellschaftsvertrag sowie ein Eintrag im Handelsregister benötigt. Zudem müssen mindestens 25.000 € Stammkapital eingezahlt werden. Diese Summe ist mit der Gründung zu mindestens 50 % sofort einzulegen. So lange du nicht die volle Stammeinlage erreicht hast, haftest du mit deinem Privatvermögen für den verbleibenden Anteil.
Sollten nach der Gründung der GmbH Schäden entstehen, haftest du bei dieser Rechtsform nicht als Privatperson. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten gehen an die GmbH als eigenständige juristische Person. Bei der Anmeldung der GmbH sind einige wichtige Punkte zu beachten, das Prozedere ist aber gut dokumentiert.
Für kleinere Vorhaben hat sich seit 2008 die Rechtsform UG entwickelt. Sie zählt zur wichtigen Alternative für Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Der entscheidende Unterschied zum großen Bruder, der GmbH, ist das geringe Stammkapital. Theoretisch reicht eine Einzahlung von einem Euro bereits aus, um eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu gründen.
Dennoch solltest du lieber eine größere Einlage wählen, um Gründungskosten und Verluste in der Anlaufphase abzudecken. Gekennzeichnet wird diese Rechtsform mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“. Einsparen musst du bei dieser Rechtsform ¼ deiner Gewinne in der Gesellschaft, bis du das anfänglich eingezahlte Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht hast.
Sobald du dein Stammkapital erfolgreich auf 25.000 € erhöht hast, ist die Umwandlung der haftungsbeschränkten Unternehmenergesellschaft in eine GmbH möglich. Aus steuerlichen Gründen kann auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft (UG & Co. KG.) für dich interessant sein.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist nicht nur ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich, sondern auch ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Im Gegensatz zu einer OHG oder KG kommst du um die notarielle Begleitung nicht herum, wenn du eine AG ins Leben rufen möchtest. Ein höherer organisatorischer Aufwand ist auch langfristig erforderlich, da bei einer Aktiengesellschaft drei Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) nebeneinander arbeiten.
Alle diese Faktoren sorgen dafür, dass Aktiengesellschaften von wenigen Jungunternehmern in die engere Wahl gezogen werden. Sie ist nur für sehr große Vorhaben geeignet. Die noch vergleichsweise junge Rechtsform der kleinen AG kann jedoch auch für kleine und mittlere Unternehmen interessant sein. Für Ihre Gründung reicht eine Person aus.
Und wie geht es jetzt für dich weiter? Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die du vor dem Stapellauf deines Unternehmens triffst. Du solltest deine Wahl auf jeden Fall mit einem Experten – einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder am besten einem dedizierten Gründungsberater durchsprechen. Eine Stunde Zeiteinsatz reicht oft schon, um dich vor teuren Fehlern in der Zukunft zu schützen.
Franz Sauerstein ist Bordingenieur bei Gründerschiff. Gründerschiff ist Deutschlands größte Systemgründungsberatung und unterstützt Gründerinnen und Gründer nachweislich, erfolgreichere Unternehmen mit weniger Risiko aufzubauen. Er selbst hat bereits vier Unternehmen gegründet, zwei davon waren sehr erfolgreich. Für Billomat schreibt er über Fallstricke und Geheimtipps im Leben von Gründerinnen und Gründern.