11. Jan 2018 | Gründung
Die Arbeit als Grafiker erfordert während des Projektes einen hohen Einsatz. Wenn Dein Projekt abgeschlossen ist, der Kunde sein Druckerzeugnis in Händen hält oder die Werbeagentur den Wettbewerb gewonnen hat, ist es Zeit, Deine Leistung abzurechnen. Damit Du beim Rechnung schreiben als Grafiker alles richtig machst, solltest Du Dich informieren.
Wenn Du nicht angestellt bist oder Deine eigene Agentur führst, wirst Du für Deine Leistung eine Rechnung schreiben als Grafiker. Da Dich das Finanzamt als Grafiker in den so genannten freien Berufen einordnet, muss Deine Rechnung entsprechende Bestandteile aufweisen. Denn Freiberufler, zu denen neben den künstlerischen Berufen zum Beispiel auch Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und Journalisten gehören, müssen ihre Rechnungen mit fest vorgegebenen Bestandteilen abfassen. Zu diesen gehören
Nachdem Du Deine Leistung erbracht hast, musst Du die Rechnung innerhalb von sechs Monaten stellen, um Deinen Anspruch auf Bezahlung zu erwirken. Die Rechnung ist Deine Grundlage für eine eventuelle Mahnung oder sonstige Auseinandersetzungen mit Deinem Kunden. Sie dient nicht nur als Beleg für das Finanzamt, sondern ist auch ein wichtiges Dokument über Deine Arbeit.
Nachdem Du Deine Rechnung gestellt hast, muss Dein Kunde die Forderung innerhalb von dreißig Tagen bezahlen. Die Frist von dreißig Tagen beginnt mit der Zustellung der Rechnung. Alternativ kannst Du auf Deiner Rechnung auch ein Zahlungsziel angeben. Dieses setzt eine rechtswirksame Fälligkeit fest, an die sich Dein Kunde halten muss.
Solange Du Dich nicht beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet hast, musst Du beim Rechnung schreiben als Grafiker auch Mehrwertsteuer berechnen. Die Mehrwertsteuer beträgt für sämtliche Waren und Dienstleistungen in der Regel 19 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen, die zu einem geringeren Mehrwertsteuersatz führen, der sieben Prozent beträgt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) dokumentiert im Paragraph 12 die unterschiedlichen Steuersätze sehr genau. Zu den Leistungen, die mit nur sieben Prozent zu besteuern sind, gehören neben zahlreichen weiteren Ausnahmen verschiedene künstlerische Leistungen, die auch für Grafiker Relevanz haben. Hierzu gehört die Wahrnehmung, Einräumung und Gewährung von urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechten. Wenn Du bei der Rechnungsstellung verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen berechnest, dann musst Du die Posten mit normaler von den Posten mit ermäßigter Mehrwertsteuer trennen und diese genau ausweisen.
Im Rahmen eines Kundenauftrags stellst Du Deinem Kunden ein von Dir selbst geschaffenes Werk zur Verfügung, mit dem er wirtschaften oder sich präsentieren kann. Für die Gewährung einer Lizenz an diesem Werk musst Du den ermäßigten Steuersatz anlegen. Auch Nebenleistungen, die Du für ein Grafikprojekt erbringst, können beim Rechnung schreiben als Grafiker unter den ermäßigten Steuersatz fallen. Dazu können zum Beispiel Reinzeichnungen oder sonstige Arbeiten gehören, die Du für ein laufendes Projekt selbst erstellt hast. Denn der Kunde kann diese erst dann nutzen, sobald Du ihm die Erlaubnis dafür erteilst. Solange Du die Rechte für Deine Werke selbst behältst, Deinem Kunden aber zugleich eine Nutzung einräumst, dann schlägst Du für diese Leistungen nur sieben Prozent an Mehrwertsteuer auf.
Die meisten Freiberufler sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Grafikerrechnungen zeitnah bezahlen. Für Transparenz in der Projektabwicklung und im Forderungsmanagement sorgt ein Angebot. Der detaillierte Kostenvoranschlag, den der Kunde vor Projektstart unterschreiben muss, hat die Wirkung eines Vertrages. Denn das Angebot klärt den Kunden über Deine Konditionen hinsichtlich der Abrechnung auf. Sobald er Deinem Angebot durch seine Unterschrift zustimmt, stimmt er den Konditionen aus Deinem Kostenvoranschlag verbindlich zu. In den Konditionen legst Du auch Deine Zahlungsbedingungen fest. Wenn der Kunde Dein Zahlungsziel nicht einhält, solltest Du zeitnah eine freundliche Erinnerung schicken.
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