02. Jan 2019 | Buchhaltung
Endlich ist es soweit: Du kannst deine allererste Rechnung schreiben. Aber was muss alles darauf stehen? Für Rechnungen gelten Pflichtangaben. Wie umfangreich die sind, hängt davon ab, wie hoch die Rechnung ist und ob dein Kunde im In- oder Ausland sitzt.
Damit das Finanzamt deine Rechnungen anerkennt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Und das für das Finanzamt alles stimmt, ist sowohl für dich als auch für deine Kunden wichtig, weil Rechnungen bei beiden Vertragsparteien verbucht werden und somit Teil der Steuererklärung sein können. Eine fehlerhafte Rechnung kann also sowohl bei dem, der sie als Einnahme verbucht, als auch beim Kunden, der die Vorsteuer ziehen möchte, Probleme bereiten. Heißt für dich: lieber alles richtig machen. Das spart viel Arbeit und Ärger.
Was du unbedingt auf eine Rechnung schreiben musst, die sogenannten Pflichtangaben, regeln die Rechnungsstellungsvorschriften. Sehr gute Erläuterungen dazu findest du auf den Webseiten der Industrie und Handelskammern.
Um den Aufwand dafür, was ein Unternehmen alles auf die Rechnung schreiben oder ein Kassensystem auf jeden Bon drucken muss, zu gewichten, unterscheiden die Vorschriften Kleinbetragsrechnungen und übrigen Rechnungen. Den Unterschied macht – du ahnst es –die Höhe des Rechnungsbetrags.
Seit dem 1. Januar 2017 liegt die Grenze für Kleinbetragsrechnungen bei 250 Euro Rechnungssumme. Das gilt aber nicht in jedem Fall. So muss z.B. der Versandhandel immer die vollen Angaben in die Rechnungen schreiben. Auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder wenn der Kunde die Steuern abführen muss, ist es erforderlich, sämtliche Pflichtangaben für Rechnungen zu liefern.
Dort, wo eine Kleinbetragsrechnung möglich ist, sollen mindestens diese Angaben drauf stehen:
Und nun zu den generellen Rechnungen. Zu den Pflichtangaben beim Ausgangsrechnungen schreiben gehören:
Kleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen. Meist haben sie deshalb keine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die sie auf ihren Rechnungen angeben könnten. Eine Steuernummer, dann halt die Steueridentifikationsnummer, muss trotzdem auf der Rechnung stehen.
Und es ist hilfreich, den Grund für die Umsatzsteuerbefreiung zu nennen. Damit vermeidest du Rückfragen, die die Zahlung verzögern. Hier findest du, wie du als Kleinunternehmer Rechnungen richtig formulierst.
Rechnungen an Kunden ins Ausland sind ein wenig komplizierter. Schreibst du zum Beispiel einem Unternehmen in Belgien eine Rechnung, dann brauchst du nicht nur deine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer, sondern musst auch die deines Kunden auf die Rechnung schreiben und prüfen, ob sie stimmt. Wenn du Geschäfte mit Kunden im EU-Ausland machst, solltest du dir das Reverse-Charge-Verfahren ansehen.
Jung-Unternehmer stehen sicher irgendwann vor der ersten Rechnung und damit vor der Frage, was da alles drauf muss. Aber muss das Dokument auch unterschrieben werden, damit es gültig wird? Die Antwort lautet: Nein!
Laut §14 des Umsatzsteuergesetzes gehören viele Dinge auf die Rechnung, jedoch ist die eigene Unterschrift keine notwendige Bedingung. Sie ist eher ein schmückendes Beiwerk um der Rechnung die persönliche Note zu verleihen. Dabei muss die Unterschrift nicht mal lesbar sein. Mal ehrlich: welche Unterschrift ist schon lesbar? Vielmehr muss die Unterschrift an Hand des Schriftzuges identifizierbar sein.
Als Ausnahmen gelten hier Steuerberater und Anwälte. Bei diesen beiden Berufen wird die Rechnung erst fällig, wenn sie unterschrieben ist.
Ausgenommen sind auch Quittungen, welche immer unterschrieben sein müssen.
Mit Billomat kannst Du Deine Rechnungen in Deinem individuellen Design mit Deinem Logo und allen gesetzlichen Pflichtangaben erstellen. Lade dazu einfach Dein Briefpapier hoch oder nutze die vorgefertigte Rechnungsvorlage. Das Rechnungsprogramm erstellt dir dann alle Dokumente auf Grundlage Deiner Vorlage. Billomat bietet dir dazu auch die Option, deine Rechnungen automatisch zu unterschreiben. Dazu musst du lediglich deine Unterschrift im passenden Format unter „Einstellungen > Mitarbeiter“ hochladen. Danach noch unter „Vorlage“ auswählen, dass sie verwendet werden soll oder den Platzhalter [User.signatur] in die eigene Vorlage einbauen.
Billomat kann so übrigens immer die Unterschrift des bearbeitenden Mitarbeiters unter das Dokument setzen. So ist die Rechnung noch persönlicher und leichter nachzuvollziehen, wer’s gemacht hat.
Eine Rechnung und eine Quittung unterscheiden sich dahingehend, dass eine Quittung den Empfang einer Leistung bestätigt, während eine Rechnung eine Übersicht der erbrachten Leistungen und der daraus resultierenden Kosten darstellt.
Eine Quittung gilt als „Privaturkunde“ und belegt eine Zahlung oder eine erbrachte Leistung und ist darüber hinaus ein Beleg dafür, dass der Aussteller der Quittung die damit einhergehende Erklärung erbracht hat. Derjenige, der eine Leistung in Empfang genommen hat, kann somit, vereinfacht gesagt, beweisen, dass er die daraus resultierenden Schulden beglichen hat. Auf eine Quittung gehört neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung und einer ordnungsgemäßen Datierung auch die Unterschrift des Empfängers. Eine Quittung kann darüber hinaus auch zusätzlich als Rechnung gelten, wenn sie die jeweiligen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, aufweist. Eine Rechnung kann ebenfalls als Quittung gelten, wenn sie mit dem Hinweis „Zahlung erhalten“, der obligatorischen Datumsangabe und der Unterschrift des Empfängers ausgestattet ist.
Hast du alles? Vielleicht nochmal vergleichen mit dem, was die IHK Emden zu Pflichtangaben auf Rechnungen schreibt. Selbst wenn du ein alter Hase im Rechnungen schreiben bist, ist es wichtig, dass du dich auf dem Laufenden hältst, denn an den Pflichtangaben ändert sich hin und wieder etwas.