10. Dez 2015 | Buchhaltung
Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer, das geht fast wie bei den Großen. Auf vier Punkte solltest du allerdings unbedingt achten.
Es ist soweit, du willst deine erste Rechnung erstellen. Bevor du aber deine erste Rechnung als Kleinunternehmerin oder -unternehmer auf den Weg bringst, eine Frage: Ist deine Firma überhaupt ein Kleinunternehmen?
Auch Soloselbstständige und Freiberufler können die Einkommens- und Umsatzgrenzen knacken, die für Kleinunternehmen gelten. Manche schaffen das bereits im ersten Jahr der Selbstständigkeit. Gehörst du dazu? Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist genau festgelegt.
Kleinunternehmerinnen, also auch Freiberufler mit wenig Umsatz, sind von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Sie schlagen aber auch keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auf. Und sie können die an Dritte bezahlte Umsatzsteuer nirgends abziehen (Vorsteuer). Klingt für viele verlockend, weil es nach weniger Verwaltungsaufwand aussieht. Andere möchten Umsatzsteuer abführen. Sie optieren freiwillig dafür. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer aus Betriebsausgaben gegen die eingenommenen Umsatzsteuerbeträge aufzurechnen.
Wie dein Kleinunternehmen es mit der Umsatzsteuer hält, das gehört übrigens zu den Pflichtangaben auf Rechnungen. Hast du dich trotz Kleinunternehmerstatus für die Umsatzsteuer entschieden, kannst du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen, die du als Steuernummer auf Rechnungen einsetzen kannst. Ist dein Unternehmen aus den Grenzen des Kleinunternehmens herausgewachsen, dann musst du die Umsatzsteuer-ID auf jeden Fall beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern beantwortet dir auf seiner Webseite alle Fragen dazu.
Du musst deine Rechnungen nummerieren. Von der allerersten an – nur bist du nicht verpflichtet dabei mit der Ziffer 1 anzufangen.
Rechnungen schreiben als Kleinunternehmen ist also gar nicht komplizierter als bei größeren Firmen.
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