07. Jan 2020 | Planen & Hilfen
Mit der Gründung beginnt auch für Kleinunternehmer die Buchhaltung. Denn genauso wie normale Unternehmer auch müssen Kleinunternehmer ihre Geschäftsaktivitäten in der Buchhaltung erfassen und nachvollziehbar wiedergeben. Daher müssen Kleinunternehmer genauso wie andere Einzelunternehmer oder Freiberufler für jede Lieferung oder Leistung eine dazugehörende Rechnung erstellen. Doch genauso müssen sie sämtliche Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen und verbuchen, eine Ablage organisieren, Kunden- und Lieferantendaten verwalten, sowie Gewinnermittlungen erstellen. Mit zunehmender Tätigkeit wird auch die Buchhaltung immer komplexer. Um vom ersten Tag an den erforderlichen Überblick über die Buchhaltung zu gewährleisten, lohnt sich daher der Einsatz einer Rechnungs- und Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer.
Grundsätzlich kann jeder Unternehmer, der eine jährliche Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreitet und zugleich voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen wird, als Kleinunternehmer arbeiten. Um die Kleinunternehmerregelung bei bereits bestehendem Betrieb in Anspruch zu nehmen, ist ein formloses Schreiben an das Finanzamt notwendig, mit dem Du den Status als Kleinunternehmer beantragst. Wenn Dein Unternehmen die erforderlichen Vorgaben erfüllt, wird das Finanzamt den Kleinunternehmerstatus bewilligen. Gründer müssen hingegen auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ihre zu erwartenden Einkünfte angeben. Liegen diese unterhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer, dann können sie wählen, ob für sie die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist oder nicht. Falls sie sich für Letzteres entscheiden, sind sie für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich können Selbstständige als Kleinunternehmer arbeiten. Die Umsatzgrenzen in Österreich liegen bei 30.000 Euro. In der Schweiz hingegen bezahlen Unternehmen, die weniger als 100.000 CHF umsetzen, automatisch keine Umsatzsteuer.
Die Kleinunternehmerregelung ist im Umsatzsteuergesetz § 19 UStG ausgeführt. Kleinunternehmer sind demnach von der Umsatzsteuerpflicht entbunden. Sie müssen also von ihren Kunden keine Mehrwertsteuer erheben, wenn sie Rechnungen schreiben. Da sie keine Mehrwertsteuer einnehmen, müssen sie für ihre Lieferungen und Leistungen auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zudem müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, um ihre Einnahmen zu erklären. Dennoch müssen sie eine jährliche Umsatzsteuererklärung erstellen, in der sie ausdrücklich erklären, dass sie Null Euro an Mehrwertsteuer eingenommen haben.
Die Kleinunternehmerregelung soll Unternehmen mit kleinen Umsätzen die Verwaltung erleichtern. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist der Aufwand für den Umgang mit der Umsatzsteuer sehr umfangreich und dies entfällt für Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer erheben müssen. Doch die Kleinunternehmerregelung bringt noch weitere Vorteile mit sich. Denn Kleinunternehmer müssen auch keine doppelte Buchführung erstellen und sind somit nicht bilanzierungspflichtig. Dahingegen müssen sie lediglich eine einfache Buchführung umsetzen. Das hat zur Folge, dass sie für ihre Gewinnermittlung keine Bilanz, sondern nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen müssen. Zudem müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn sie ihre Rechnungen schreiben.
Obwohl Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer verlangen, wenn sie Rechnungen schreiben, unterliegen sie in ihrer Rechnungsstellung den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes. Das Umsatzsteuergesetz gibt im § 14 Abs. 4 UStG genau vor, welche Pflichtangaben Unternehmen beim Schreiben von Rechnungen beachten müssen. Die Pflichtangaben gelten mit einigen Abweichungen auch für Kleinunternehmer.
Kleinunternehmer müssen die folgenden Pflichtangaben beim Rechnungen schreiben beachten:
Die Rechnung von Kleinunternehmern weicht von der Rechnungsstellung regulär besteuerter Unternehmen in zwei Punkten ab. Zum einen müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in ihren Rechnungen neben dem Entgelt für die Lieferung oder Leistung den anzuwendenden Steuersatz, den Steuerbetrag sowie die Gesamtsumme der Rechnung in Form des Bruttobetrags angeben. Zudem gilt der Hinweis auf die Befreiung von der Umsatzsteuer ausschließlich für Kleinunternehmer. Mit diesem erklären sie dem Rechnungsempfänger, warum sie keine Steuer erheben.
Den Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung können Kleinunternehmer beliebig formulieren, wenn sie Rechnungen schreiben. Er muss den Empfänger jedoch eindeutig darüber aufklären, dass die Rechnung keine Umsatzsteuer enthält, weil der § 19 UStG angewendet wird. Zum Beispiel kann die Formulierung so lauten: „Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer laut § 19 UStG“. So weiß der Empfänger, dass die Rechnung auch ohne Mehrwertsteuer korrekt ist.
Deine Rechnungen kannst Du als Kleinunternehmer sowohl in Papierform, per Post oder per Fax verschicken. Auch eine elektronische Rechnung, die Du per E-Mail versendest, ist rechtlich gültig. Neben den Pflichtangaben gilt es bei der elektronischen Rechnungsstellung auch die GoBD zu beachten. Diese bringen für die Rechnung die folgenden Anforderungen mit sich:
Gründer haben in der Regel zwar klare Ziele sowie die erforderlichen Fachkenntnisse, um diese auch zu erreichen. Doch zumeist haben sie keinen tiefen Einblick in die Erfordernisse von Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern. Daher bietet eine Buchhaltungssoftware wie Billomat für Kleinunternehmer eine wichtige Basis für die Buchhaltung. Billomat kann speziell auf Kleinunternehmer eingestellt werden, um die Besonderheiten der Kleinunternehmerregelung automatisch zu berücksichtigen. Eine Rechnungssoftware wie Billomat kann Kleinunternehmer bei den folgenden zentralen Merkmalen unterstützen:
Eine zuverlässige Rechnungssoftware bietet Dir die Möglichkeit, mit wenig Arbeits- und Zeitaufwand Rechnungen zu erstellen. Bei der ersten Nutzung der Billomat Buchhaltungssoftware richtest Du die individuellen Merkmale sowie das Layout Deines Unternehmens für alle Dokumentenarten ein. So kannst Du laufend Rechnungen und andere Dokumente für Dein Unternehmen schreiben, ohne die zentralen Angaben immer wieder neu eingeben oder kontrollieren zu müssen. Auch Deinen Status als Kleinunternehmer kannst Du zentral einstellen, sodass die Besonderheiten der Kleinunternehmerregelung in allen Dokumenten entsprechend berücksichtigt werden. So wird auf Rechnungen automatisch nur der Nettobetrag berechnet und der Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung angegeben.
Um wiederkehrende Aufträge oder Verkäufe zu automatisieren greift das Rechnungsprogramm Billomat auf die einmal erstellte Rechnungsvorlage zurück. Zudem kann die Rechnungssoftware Inhalte innerhalb unterschiedlicher Dokumentenarten übertragen. Hast Du zum Beispiel ein Angebot erstellt, dann kann Billomat die Inhalte aus dem Angebot automatisch in die Rechnung übernehmen. Auch Lieferscheine sowie Zahlungserinnerungen können innerhalb eines Projekts aus bereits vorhandenen Dokumenten automatisch erstellt werden.
Alle Deine Rechnungen hast Du mit einem Rechnungsprogramm wie Billomat schnell und zuverlässig organisiert. Die Rechnungssoftware legt sämtliche Ausgangsrechnungen sowie Eingangsrechnungen von Lieferanten in einem übersichtlichen Ordnungssystem ab. So geht keine Rechnung mehr verloren.
Von Anfang an müssen Kleinunternehmer nicht nur Rechnungen korrekt schreiben. Auch die fortlaufende Buchung von Belegen, die Zuordnung von Zahlungseingängen und -ausgängen in die richtigen Konten bis hin zur Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung gehören zu den normalen Aufgaben der Buchhaltung innerhalb eines Unternehmens. Das gilt auch für Kleinunternehmer. In allen diesen Aufgaben leistet eine zuverlässige Rechnungssoftware wie Billomat wertvolle Unterstützung. So können auch Kleinunternehmer, die über keine umfangreichen Kenntnisse in der Buchhaltung verfügen, die komplexen Aufgaben im Zuge der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle dennoch professionell ausführen.
Da die Gesetzgebung strenge Anforderungen für die Rechnung vorgibt, müssen Unternehmer darauf achten, diese auch zu erfüllen. Denn Rechnungen, die den Anforderungen nicht genügen, werden vom Finanzamt nicht als Beleg für die Steuererklärung anerkannt. Weist eine Buchhaltung viele fehlerhafte Rechnungen auf, weil diese die erforderlichen Pflichtangaben zum Beispiel nicht vollständig oder korrekt enthalten, dann kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen. In der Folge wird auch die Steuererklärung des betroffenen Unternehmers nicht anerkannt, was zu einer Schätzung durch das Finanzamt führen kann. Ein Buchhaltungsprogramm wie Billomat sorgt für Rechtssicherheit in der Buchführung. Denn sämtliche Dokumente werden auf Basis von rechtssicheren Vorlagen erstellt und ebenso gemäß der gesetzlichen Vorschriften abgelegt und archiviert. Dabei gewährleistet die Nutzung der Rechnungssoftware Billomat auch, dass die erstellten Dokumente GoBD konform ausgeführt sind.
Mit einer professionellen Rechnungssoftware kannst Du die Daten von Lieferanten und Kunden erfassen und verwalten. Billomat ermöglicht Dir jederzeit Zugriff auf die Kontaktdaten Deiner Geschäftspartner und Kunden. Dort kannst Du nicht nur individuelle Merkmale anlegen, wie zum Beispiel Kundenrabatte oder Skonti. Du kannst auch Deinen Kunden direkten Zugriff auf ihre Dokumente ermöglichen, indem Du ein Kundenportal einrichtest. So verbesserst Du die Zusammenarbeit mit dem Kunden und bietest einen zusätzlichen Service.
Eine professionelle Rechnungssoftware muss auch für Quereinsteiger nachvollziehbar zu bedienen sein. Wenn Du die Benutzeroberfläche einfach verstehen und sicher bedienen kannst, dann wird die Arbeit mit dem Rechnungsprogramm in deiner Buchhaltung sehr viel schneller erledigt werden. Die Buchhaltungssoftware Billomat ist intuitiv bedienbar, sodass Du bereits Deine erste Rechnung ohne Vorkenntnisse mit wenig Zeitaufwand schreiben kannst.
Das Rechnungsprogramm Billomat kontrolliert durch eine Verknüpfung zu Deinem Bankkonto automatisch, welcher Kunde welche Rechnung bezahlt. So gewährleistet das Programm die Kontrolle über offene und bezahlte Rechnungen und damit über Deine Liquidität. Das Rechnungsprogramm Billomat bietet zudem die Möglichkeit, automatisch Zahlungserinnerungen zu erstellen, wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung abgelaufen ist.
Erledige Deine Buchhaltungsaufgaben einfach ganz bequem von unterwegs. Alles, was Du hierzu wissen musst, verrät Dir unsere Infoseite über die Billomat Buchhaltungs-App.
Der Markt bietet Rechnungsprogramme sowohl zum Download als auch in der Cloud an.
Die Rechnungssoftware, die zum Download bereit steht, installierst Du als stationäre Lösung auf Deinem Rechner. Deine Dokumente legst Du auch auf Deinem eigenen Computer ab. Stationäre Rechnungssoftware musst Du in der Regel einkaufen. Da jede Software nach einiger Zeit veraltet, musst Du in regelmäßigen Abständen erneut Geld investieren, um Updates zu kaufen. Für die technisch funktionierende Installation der Updates trägst Du die alleinige Verantwortung. Die stationäre Lösung birgt daher das Risiko des Datenverlustes.
Der Vorteil von Rechnungssoftware, die online zur Verfügung steht, liegt einerseits in den kontrollierbaren Kosten. Denn Online-Software kannst Du mit einem monatlichen Tarif nutzen. Der Tarif für die Rechnungssoftware Billomat ist zudem flexibel gestaltet, sodass Du ihn auf Deine individuellen Bedürfnisse einstellen kannst. Wächst Dein Unternehmen, dann kannst Du Funktionen erweitern und den Tarif wechseln. Zudem erledigt die Online-Lösung Updates auf dem Server, sodass Du Dich um die Technik nicht kümmern musst. Die Software wird laufend optimiert und auf dem aktuellen Stand gepflegt.
Obwohl die Buchhaltung von Kleinunternehmern durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht vereinfacht ist, lohnt sich der Kauf einer professionellen Buchhaltungssoftware. Denn auch die Kleinunternehmer Software muss sämtlichen Anforderungen gerecht werden, die der Gesetzgeber an die Buchhaltung stellt. Daher sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass ihre Buchhaltungssoftware neben den oben genannten Kriterien weitere Merkmale aufweist, die neben der Zeitersparnis für eine zuverlässige Bearbeitung der Buchhaltung sorgen.
Die Bedienung der Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer sollte intuitiv sein. Aufbau und Struktur sollten neben einfacher Handhabung auch einen guten Überblick gewährleisten. Dass die drei zentralen Dokumente der Buchhaltung mit Rechnung, Angebot und Auftrag miteinander verknüpft und integrativ aufeinander aufbauen sollten, gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine einfache und zeitsparende Erstellung der Dokumente.
Deine Betriebsausgaben sollten so zuverlässig wie möglich zu verwalten sein. Denn sie mindern die Steuerlast und tragen somit zu finanziellen Ersparnissen bei. Um Betriebsausgaben geltend zu machen, muss die Buchhaltungssoftware von Kleinunternehmern in der Lage sein, Belege möglichst unkompliziert zu erfassen, zu kategorisieren und abzulegen. Denn für die Geltendmachung von Betriebsausgaben ist die Rechtsgültigkeit der dazugehörenden Belege unabdingbar. Daher solltest Du beim Kauf einer Buchhaltungssoftware als Kleinunternehmer darauf achten, dass Deine Belege mit dem Smartphone oder per Drag & Drop in die Buchhaltungssoftware hochgeladen werden können. Auch eine Verknüpfung mit der Cloud sollte die Kleinunternehmersoftware ermöglichen. Zudem sollte die Software für Kleinunternehmer Belege auch über Dein IMAP Postfach oder eine personalisierte E-Mail Adresse hochladen können.
Sind alle Möglichkeiten gegeben, können eingehende Rechnungen zeitsparend und zuverlässig in die Buchhaltungssoftware übernommen werden. Eine automatische Texterkennung sollte darüber hinaus die automatische Zuordnung zur passenden Kategorie der Betriebsausgaben ermöglichen.
Eine Buchhaltungssoftware ist insbesondere dann für Kleinunternehmer geeignet, wenn sie über Schnittstellen mit dem Steuerberater, dem Bankinstitut sowie mit dem Finanzamt verbunden werden kann. Beim Kauf einer passenden Kleinunternehmer Software solltest Du daher darauf achten, dass Dein Steuerberater einen Zugang zu Deinem Software Account erhalten kann. Stelle dabei sicher, dass Du den Zugang steuern kannst, indem Du die Rechte der Steuerkanzlei für die Einsicht in Deine Buchhaltungsunterlagen individuell konfigurieren kannst.
Der Versand der Steuererklärung über ELSTER sollte ebenso automatisch über die Buchhaltungssoftware möglich sein. Zudem stellt eine Verknüpfung mit dem Geschäftskonto den Abgleich von eingehenden und ausgehenden Transaktionen automatisch sicher. Um Kunden die Bezahlung zu vereinfachen und Deine Liquidität zu verbessern, sollte die Buchhaltungssoftware Kleinunternehmern auch ermöglichen, Bezahllinks versenden können.
Beim Kauf einer professionellen Buchhaltungssoftware sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass das System ausreichend Add Ons zur Verfügung stellt. Nicht erst dann, wenn Dein Unternehmen wächst, benötigst Du ausreichend Flexibilität, um Deine Buchhaltungsarbeit zu vereinfachen und zugleich auszubauen. Add Ons erweitern den Funktionsumfang der Buchhaltungssoftware und ermöglichen fortwährend eine Anpassung an die Entwicklung und an sich verändernde Bedürfnisse Deines Unternehmens.
So sollte eine professionelle Kleinunternehmer Software beispielsweise eine Verknüpfung mit der Zeiterfassung, mit verschiedenen Onlineshops oder mit der Cloud unkompliziert ermöglichen. Zudem ist darauf zu achten, dass die Buchhaltungssoftware von Kleinunternehmern weitere wichtige Funktionen ermöglicht, darunter zum Beispiel Forderungsmanagement, Zahlmöglichkeiten, Kundenmanagement oder automatisierten Druck und Versand.
Billomat Buchhaltungssoftware – optimierbar für Kleinunternehmer
Billomat gewährleistet mit seiner Buchhaltungssoftware Kleinunternehmern nicht nur die Erstellung rechtssicherer Angebote und Rechnungen. Die Software bietet darüber hinaus die zuverlässige Verwaltung von Zahlungen, eine optimale Vorbereitung der Buchhaltung für den Steuerberater, Schnittstellen, zahlreiche Add Ons und vieles mehr. Überzeuge dich hier kostenlos von der Software! >>>