12. Dez 2018 | Buchhaltung
In vielen alltäglichen Situationen, aber auch im Berufsleben können Situationen entstehen, die einen rechtlichen Beistand erfordern. Sei es ein entstandener Schaden durch einen Unfall oder eine ungeklärte Rechtsfrage im Mietrecht. Ein Rechtsanwalt hilft bei Streitfragen, dennoch kann ein Fall vor Gericht landen. Eine Versicherung für den Streitfall kann daher nicht nur für Privatleute, sondern gerade für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Interessen sein. Ob eine Rechtsschutzversicherung absetzbar ist und wie Du diese von der Steuer absetzen kannst, erfährst Du hier.
In einem Streitfall gibt es bei der Rechtsprechung verschiedene Stufen. Kommt es zu einer Auseinandersetzung, deren Klärung nicht im zwischenmenschlichen Umgang herbeizuführen ist, dann brauchen beide Parteien Unterstützung durch Dritte. Ein Rechtsanwalt an der Seite hilft Dir nicht nur dabei, die Sachlage sowie außergerichtliche Einigungen zu klären. Er fängt auch unangenehme Auseinandersetzungen ab und leistet wertvollen Rat. Landet ein Streitfall schließlich vor Gericht, fallen nicht nur für den Rechtsbeistand, sondern auch für das Gericht umfangreiche Kosten an.
Die Rechtsschutzversicherung kommt im Rahmen eines Streitfalls nicht nur für die Anwaltskosten auf. Auch die Kosten für das Gericht, für gerichtliche Gutachter und Sachverständige sowie für Zeugen sind zu bezahlen. Verliert der Versicherte ein Gerichtsverfahren, dann muss er zumeist auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen. In der ersten Instanz der gerichtlichen Verfahren bezahlt jede Partei ihre eigenen Rechtsbeistand noch selbst.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für bestimmte abgesicherte Themenbereiche sämtliche anfallende Kosten im Rahmen eines außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens.
In nahezu jedem Lebensbereich können Auseinandersetzungen entstehen, die ohne einen Rechtsbeistand oder ohne ein gerichtliches Verfahren nicht zu lösen sind. Die Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden Modelle einer Versicherung an, die je nach Bedarf individuell zusammen gestellt werden können.
Der ADAC Privatrechtsschutz zum Beispiel bietet rechtlichen Schutz in privaten Bereichen wie Gesundheit, Familie, Steuer, Rente und Verwaltung. Der ADAC leistet seinen Privatrechtsschutz nur in Verbindung mit dem Baustein Verkehrsrecht. Eine Aufstockung der Rechtsschutzversicherung durch die Module Beruf oder Wohnen ist bei diesem Anbieter jederzeit möglich.
So bieten die Versicherer je nach inhaltlichen Schwerpunkten ihren Kunden verschiedene Bausteine mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Kombination an. Die einzelnen Lebensbereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung das Risiko abdecken kann, erstrecken sich vorwiegend über das
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet automatisch einen so genannten passiven Rechtsschutz für die Versicherten. Denn in einem Schadensfall prüft die Versicherung, ob die Forderungen, die an den Versicherten gestellt werden, auch berechtigt sind. Stellt die Versicherung fest, dass der Schadensanspruch gegen ihren Versicherten nicht gerechtfertigt ist, dann wehrt sie diese rechtlich ab. Ergibt die Prüfung eine Schuld durch den Versicherten, dann bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für den Rechtsschutz steuerlich absetzbar. Grundsätzlich können in der Steuererklärung nur diejenigen Posten Steuer mindernd angesetzt werden, die mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder die zu den so genannten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen zählen.
Schließen Selbstständige und Freiberufler eine Rechtsschutzversicherung für ihre Firma ab, dann können sie ihre Aufwendungen für die Beiträge den Betriebsausgaben gewinnmindernd zuschlagen und auf diese Weise steuerlich geltend machen. Als Betriebsausgaben mindern die Versicherungsbeiträge die steuerpflichtigen Einkünfte. Niedrigere Einkünfte führen in der Folge zu einer geringeren Steuerlast.
Der Arbeitsrechtsschutz sichert Arbeitnehmer gegen Auseinandersetzungen mit der Firma sowie gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz ab. Wer sich zum Beispiel gegen eine Kündigung oder gegen Mängel in der Erfüllung des Arbeitsvertrags wehren muss, kann seine Rechtsschutzversicherung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und somit Steuern mindern. Da die Arbeitsrechtsschutzversicherung nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer steht, erkennt der Gesetzgeber ihre steuerliche Absetzbarkeit auch an. Auch aus Sicht der Steuerverwaltung gehören die Versicherungsbeiträge für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerrechtlich zu den so genannten Aufwendungen, die für ein Arbeitsverhältnis anfallen.
Die Beiträge für die Arbeitsrechtsschutzversicherung geben Steuerpflichtige bei ihrer Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten an.
Die Lebensbereiche Privatrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht gehören nach der Auffassung der Finanzbehörden zur privaten Lebensführung. Aufwendungen, die zur privaten Lebensführung gehören erkennt das Finanzamt nicht als steuermindernd an. Daher haben Versicherte keine Möglichkeiten, mit einer Rechtsschutzversicherung Steuer zu sparen, die die Bereiche Privat, Miete und Verkehr betreffen.
Eine Ausnahme hiervon gilt für die Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht eines Betriebs, wenn das Unternehmen zum Beispiel in der Transport- oder Logistikbranche tätig ist.
Arbeitnehmer, die durch einen Versicherer mit einem Versicherungspaket aus mehreren Bausteinen abgesichert sind, können gegebenenfalls ihre Rechtsschutzversicherung anteilig absetzen. Zum Beispiel können sie den Baustein Arbeitsrecht von der Steuer absetzen, während sie die Module Mietrecht und Privatrecht nicht steuerlich geltend machen können. Dasselbe gilt für Selbstständige und Freiberufler, die neben ihrer Rechtsschutzversicherung für den Privatbereich zum Beispiel die Bereiche Mietrecht oder Firmenrecht für ihre berufliche Tätigkeit in Anspruch nehmen und absetzen.
Damit die entsprechenden Teile ihrer Rechtsschutzversicherung absetzbar sind, sollten Versicherte auf eine gesonderte Ausweisung der Posten auf der Abrechnung des Versicherers achten. Die Rechnung des Versicherers sollte jeden einzelnen Versicherungsbereich eindeutig in der Rechnung ausweisen und diesen einen entsprechenden Betrag zuordnen.
Auf diese Frage gibt es zwei Antworten.
Grundsätzlich gehört die Versicherungssteuer zu den Beiträgen, die Versicherte regelmäßig für ihren Rechtsschutz bezahlen. Ist die Rechtsschutzversicherung absetzbar, weil sie für einen oder mehrere der Bereiche abgeschlossen wurde, die das Finanzamt anerkennt, dann ist auch die Versicherungssteuer mit einbezogen. Denn absetzbar ist der gezahlte Gesamtbeitrag, der sich aus dem Grundbetrag und der Versicherungssteuer zusammen setzt. Gehört die Rechtsschutzversicherung also zu den steuerlich absetzbaren Bereichen, dann ist auch die im Beitrag enthaltene Versicherungssteuer abzugsfähig.
Anders verhält es sich, wenn Selbstständige die Versicherungssteuer als bezahlte Vorsteuer behandeln. Selbstständige können ihre bezahlte Vorsteuer mit ihrer vereinnahmten Mehrwertsteuer verrechnen und auf diese Weise ihre Umsatzsteuerschuld im Rahmen der Umsatzsteuererklärung absenken.
Der Bundesfinanzhof erachtet jedoch die Versicherungssteuer nicht als Mehrwertsteuer, die Unternehmer als bezahlte Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuer abziehen können. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, beziehungsweise zur Umsatzsteuer ist die Versicherungssteuer keine allgemeine Steuer, die aufgrund des Austauschs von Waren oder Dienstleistungen entsteht. Darüber hinaus steht die Mehrwertsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuer in keinerlei Zusammenhang mit dem Versicherungssteuergesetz.
Die Versicherungssteuer ist daher im Zuge der Umsatzsteuererklärung nicht abzugsfähig.
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