11. Jul 2018 | Buchhaltung
Wer beruflich viel reist, braucht dafür eine gut funktionierende, stabile Ausrüstung. Wenn Koffer und Co. betrieblich bedingt angeschafft und genutzt werden, kannst du diese Reiseausstattung steuerlich absetzen.
Selbst gute Koffer sind nicht für die Ewigkeit. Rollen brechen, Reißverschlüsse platzen, Stoffe reißen. Sie leiden auf Gepäcktransportbändern, fallen aus Gepäcknetzen oder Treppen herunter und gelegentlich verschwinden sie einfach auf Nimmerwiedersehen im Gedärm einer Fluggesellschaft. Auch wenn dein Koffer ein wichtiger Begleiter auf Reisen ist: Er ist nur ein Lebensabschnittsgefährte.
Regelmäßig sind Neuanschaffungen nötig, um kaputte oder verschwundene Koffer zu ersetzen. Manchmal lohnt sich bei einem Gepäckstück auch die Reparatur beim Fachhändler. Doch egal ob Neuanschaffung oder Wartung: beides kostet. Und wenn du viel beruflich bedingt reist und somit deine Reisen und dein Bedarf an guter Reiseausstattung eine Betriebsausgabe sind, dann kannst du das Finanzamt an diesen Kosten beteiligen.
Für Angestellte fällt beruflich notwendige Reiseausstattung, die sie selbst anschaffen, unter die Werbungskosten. Selbstständige und Freiberufler verbuchen die Reiseausstattung als Betriebsausgabe. Damit schmälert sich der Gewinn und somit die Steuerbelastung.
Doch was gehört eigentlich alles zur Reiseausstattung? Koffer: logisch! Aber auch Taschen für Laptop oder Handgepäck oder den zum Koffer passenden Kulturbeutel kannst du als Vielreisender oder als Digitaler Nomade beruflich begründen. Außerdem haben viele auch eigentlich alltägliche Gegenstände wie einen Fön oder einen Rasierapparat dabei. Der entscheidende Punkt ist hier, dass du an deinem Wohnsitz und im Gepäck je eins davon hast. Den Reisefön, den kleineren Rasierer etc. brauchst du nur unterwegs. Der hochwertigere Fön zum Beispiel föhnt nur zu Hause, weil dort die daheimgebliebene Familie auch nicht mit nassen Haaren auf die Straße gehen soll. Und dein kleines Reisebügeleisen brauchst du für unterwegs, weil du die heimische Dampfbügelstation einfach nicht in den Koffer bekommst.
Es gibt also gute Gründe, für beruflich bedingte Reisen, Geräte in Reisegröße zu besitzen. Diese lassen sich ganz oder auch nur anteilig, falls du z.B. auch privat viel reist, steuerlich geltend machen.
Auch die Reisegepäckversicherung – wenn sie denn berufliches Reisegepäck abdeckt und für betrieblich bedingte Reisen abgeschlossen wurde – ist unter Umständen eine Betriebsausgabe.
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