14. Mrz 2020 | Buchhaltung
CFDs zählen zu den hoch spekulativen Geldanlagen und sollten daher immer mit viel Bedacht gehandelt werden. Die Differenzkontrakte werden – rein steuerlich betrachtet – als Termingeschäfte eingestuft und fallen deshalb, wie nahezu alle Kapitalerträge, unter die Abgeltungssteuer. Eine eigenständige Steuer für den Handel mit CFDs gibt es im deutschen Steuerrecht somit nicht und wird es auch in absehbarer Zeit nicht geben. In diesem Beitrag erfährst Du allerdings, wie Du Renditen richtig versteuern musst.
Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Pauschalsteuer, die erhoben wird und 25% des bereinigten Gewinnes beträgt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer. Letztere natürlich nur dann, wenn der Trader Mitglied einer Kirche ist und auch auf sein reguläres Einkommen Kirchensteuer abführen muss. Ansonsten würde dieser Teil ersatzlos wegfallen.
Sofern der Broker seinen Hauptsitz in Deutschland hat, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Trader muss ich daher nicht darum kümmern und seinen Handel bzw. seine Einnahmen, die auf sein Konto fließen, auch nicht entsprechend behandeln.
Sollte der Online Broker im europäischen Ausland zu finden sein, dann wird ein automatischer Abzug der Abgeltungssteuer nicht durchgeführt. Der Trader muss sich selbst darum kümmern, was von vielen Tradern als Liquiditätsvorteil angesehen wird. Denn die Abgeltungssteuer wird nur einmal im Jahr entrichtet, sodass bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Geld gearbeitet werden kann. Bei der Auswahl des passenden Brokers könnte dieser Aspekt daher nicht unerheblich sein.
Wird die Versteuerung nicht vorgenommen, macht sich der Trader strafbar. Die sollte immer bedacht werden und in die Planung rund um den CFD Handel einfließen.
Auch wenn es sich bei den CFDs um risikobehaftete Finanzgeschäfte handelt, fallen sie nicht unter die Steuerfreiheit, wie wir dies beispielsweise vom Glücksspiel kennen. Denn der Staat stuft den Handel mit CFDs als unternehmerische Handlung ein, die daraufhin ausgerichtet ist, Erträge kontinuierlich zu erwirtschaften. Immerhin kann die Höhe der Rendite zwar nicht vorbestimmt, aber durch ein gezieltes Handeln durchaus beeinflusst werden.
Daher ist grundsätzlich vorgesehen, dass die erzielten Kapitalerträge mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werden. Behält der Broker die Abgeltungssteuer ein, weil er seinen Hauptsitz in Deutschland hat, dann wird die Steuer unmittelbar an den Fiskus abgeführt. Sollten sich zum Jahresende Differenzen zwischen der abgeführten Steuer und der eigentlich zu entrichteten Steuer ergeben, kann dies im Nachgang mit Hilfe der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Bei der Bemessung des Gewinns, der für die Steuerpflicht anzugeben ist, sind alle Aufwendungen abzugsfähig, die im direkten Zusammenhang mit dem Handel stehen können. Dazu gehören unter anderem Finanzierungskosten sowie Kommissionen. Ebenso Verluste, Entgelte für den Geldtransfer oder auch Kosten für Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Es lohnt daher, unbedingt im Vorfeld genau zu berechnen, welche Ausgaben und welche Verluste im Jahr zu Buche standen und diese Kosten bzw. Ausgaben sollten immer gegen den Gewinn gerechnet werden.
Ferner ist es wichtig, dass der Freibetrag, der jedem Steuerzahler auf Kapitalerträge eingeräumt wird, vom bereinigten Gewinn abgezogen wird. Dieser beträgt bei einer alleinstehenden Person 801 Euro pro Jahr. Bei verheirateten Personen wird die doppelte Summe veranschlagt. Der Freibetrag kann mit einem Freistellungsauftrag geltend gemacht werden.
Vergleicht man CFDs mit Aktien oder anderen Assetklassen, dann zeigen sich einige steuerliche Vorteile bei der Verlustrechnung. Während bei Aktiengewinnen nur Verluste aus dem Aktiengeschäft verrechnet werden können, ist eine Verrechnung der Verluste aus dem CFD Handel mit allen anderen positiven Kapitalerträgen möglich. Dazu gehören auch Dividenden und Zinsen.
Generell empfiehlt es sich, bei steuerlichen Fragen rund um die Abgeltungssteuer im Bereich der CFDs einen Finanzexperten zu Rate zu ziehen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, die ersten Steuerberechnungen mit Hilfe eines Experten vorzunehmen, sodass im Anschluss für die nächsten Jahre eine eigenständige Berechnung der Steuer durchgeführt werden kann. So ist man immer auf der richtigen Seite und dem Ärger mit dem Finanzamt kann gezielt aus dem Weg gegangen werden.