21. Feb 2019 | Gründung
Selbstständige sind zumindest potenziell im höheren Maße von Altersarmut betroffen als andere Berufsgruppen. In Deutschland sind schätzungsweise drei Millionen Selbstständige in keinerlei Rentensystem pflichtversichert. Um so wichtiger wird die Frage nach der passenden alternativen Altersabsicherung. Neben der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung gibt es auch Varianten wie etwa die sogenannte „Rürup Rente“. Was sollten Selbstständige also in Bezug auf ihre Rentenversicherung konkret beachten?
Selbstständige sind nicht gleich Selbstständige. Manche sind in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert und wissen es oftmals nicht. Daher ist es für jeden Selbstständigen zunächst einmal wichtig, ob er sich privat versichern muss oder nicht. Doch das Thema Altersvorsorge für Selbstständige ist komplex und vielschichtig. Zudem steht es zum Zeitpunkt einer Gründung nicht unbedingt ganz oben auf der Agenda. Die beste Absicherung für den Lebensabend stellt fast immer noch eine Kombination aus verschiedenen Einzelbausteinen dar. Staatliche Zuschüsse oder Steuervorteile für die Altersvorsorge sollten sich Selbstständige dabei nicht entgehen lassen.
Insbesondere Personen, die frisch in die Selbstständigkeit gestartet sind, machen sich häufig kaum Gedanken um die Rente. Verständlicherweise wollen sie zunächst einmal ihr Geschäft zum Laufen bringen und setzen unter Umständen falsche Prioritäten. Neben der Rentenversicherung sind es zahlreiche andere nicht verpflichtende oder gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, welche man als Selbstständiger zumindest im Hinterkopf behalten sollte. Ausführliche, weiterführende Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz findet man auf diesem Portal.
Selbstständige können genau wie Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Hierzu müssen sie sich freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Bei diesem Rentenmodell wird ein monatlicher Beitragssatz erhoben, der sich jedes Jahr ändern kann. Derzeit (2019) liegt er bei 18,6 Prozent. Im Alter steht gesetzlich Rentenversicherten nicht nur die Altersrente zur Verfügung, bei Bedarf kann auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen. Auch etwaige Rehabilitationsmaßnahmen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden. Gesetzlich Rentenversicherte können darüber hinaus auch die Riester Rente in Anspruch nehmen.
Die Riester Rente können seit 2002 alle in Anspruch nehmen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aufgrund der Zulagen (175 Euro jährlich, zusätzlich zwischen 185 bis 300 Euro jährlich für Kindergeld-berechtigte Kinder) lohnt sich die Riester Rente für viele Personenkreise. Insbesondere selbstständige können von der Riester Rente profitieren und ihr finanzielles Polster für das Alter aufstocken. Um bestmöglich von der Riester Rente zu profitieren, ist eine persönliche Beratung unumgänglich, da die Riester Rente kein „Produkt von der Stange“ ist, sondern ein Altersvorsorgemodell, welches auf die individuellen Umstände des einzelnen Versicherten angepasst wird. So unterscheidet man beispielsweise zwischen: Riester-Rentenversicherung, Wohn-Riester, Riester Banksparplan oder Riester Bausparvertrag.
Die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Basisrente wird staatlich gefördert, ist jedoch eine rein private Altersvorsorge. Sie stellt das privatwirtschaftliche Äquivalent zur gesetzlichen Rente dar und ist für viele Selbstständige die einzige Möglichkeit, staatliche Förderung für die Rente zu erhalten. Bei diesem Rentensystem wird das eingezahlte Geld bei einem Versicherer oder auch in Investmentfonds angelegt. Das Einzahlungsmodell ist dabei sehr flexibel, von monatlichen Beitragszahlungen bis zu einmaligen Zahlungen (etwa am Jahresende), kann jeder im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bleiben. Zum Renteneintritt steht das Geld ausschließlich dem Vertragsinhaber zu. Der große Vorteil der Rürup Rente ist der, dass die Rentenauszahlung nicht von der Bevölkerungsentwicklung abhängt. Weiterhin nicht zu unterschätzen: Die Rürup Rente ist auch steuerlich absetzbar. Zusätzlich zur Rürup Rente empfiehlt sich ein flexibler Vorsorgeplan, um Überschüsse aus selbstständigen Einnahmen für die Altersvorsorge zu nutzen.
Bei der Gestaltung des persönlichen Vorsorgeplans sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt, man sollte jedoch aus naheliegenden Gründen möglichst risikoarme Geldanlagen nutzen, um wirksam und mit ruhigem Gewissen Vermögen für das Alter anzusparen. In Zeiten von niedrigen Zinsen fallen viele klassische Geldanlagen aus. Das Investieren in Edelmetalle oder Fonds, Aktien von zukunftsträchtigen Unternehmen oder auch Immobilien stellen gute Alternativen zu Bausparvertrag, Lebensversicherung und Co. dar. Wichtig ist es, dass egal für welche Anlage man sich entscheidet, auch regelmäßig auf dem Laufenden zu bleiben und bei Bedarf Teile aus dem Vorsorgeplan herausnehmen und andere Teile hinzufügen. Wie bei allen Anlagen sollte man hier möglichst breit streuen und nicht nur auf eine Variante setzen, um das Risiko eines Totalausfalls zu vermeiden.
Egal für welche Altersvorsorge man sich als Selbstständiger letztlich entscheidet, der steuerliche Aspekt darf nicht außer Betracht gelassen werden. Am meisten Steuervorteile ergeben sich in der Regel bei der Rürup Rente. Bestenfalls nimmt man mehrere Möglichkeiten der Altersvorsorge in Anspruch und verbindet gesetzliche Leistungen mit privaten Versicherungen oder Geldanlagen. Es lohnt sich, sich frühzeitig und intensiv mit dem Thema Altersvorsorge für Selbstständige auseinanderzusetzen, um die Zeit zu nutzen und sich eine möglichst effektive Altersvorsorgestrategie zu überlegen.