26. Apr 2018 | Buchhaltung

Was sollten Rentner bei der Steuererklärung beachten?

Wohlverdienter Ruhestand? – nicht mit dem Finanzamt

Auch im wohlverdienten Ruhestand bleibt uns die gewohnte Rechenschaftspflicht gegenüber dem Finanzamt erhalten. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes führte der Bundesfinanzhof im Jahr 2004 das Alterseinkünftegesetz ein und beschloss die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Was Rentner bei der Steuererklärung seither beachten müssen, lohnt einer genaueren Untersuchung.

Rentner bei der Steuererklärung
Endlich im Ruhestand? Was sollten Rentner bei der Steuererklärung beachten?

Was ist das Alterseinkünftegesetz?

Seit dem Januar 2005 ist das in Kraft. Das Gesetz regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen neu. Im Kern verändert das Gesetz die bisherige vorgelagerte Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt. Daher spricht man von einer nachgelagerten Besteuerung. Erwerbstätige profitieren durch das Gesetz, da sie Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen können. Im Gegenzug werden diejenigen Alterseinkünfte, die auf steuerbefreiten Beitragszahlungen beruhen, versteuert. Auf diese Weise werden die bisher steuerfrei gestellten Aufwendungen im Nachhinein besteuert. 

Worauf müssen Rentner bei der Steuererklärung achten?

Grundsätzlich muss jeder Rentner, auch wenn er keine Steuern bezahlen muss, eine Steuererklärung abgeben. Sofern Deine jährlichen Einkünfte unterhalb der Freibetragsgrenze liegen, musst Du einen Antrag auf Nichtveranlagung (NV 1A) stellen. Nach Bewilligung erhältst Du eine Bescheinigung, die Dich von der Abgabe der Steuererklärung befreit. Das Antragsformular erhältst Du online oder beim Finanzamt. Sobald Du die Bescheinigung der Nichtveranlagung bei Deiner Bank vorlegst, können keine Steuern mehr von Deinem Konto eingezogen werden. Wer jedoch neben seiner Rente zum Beispiel durch Vermietung oder durch freiberufliche Tätigkeiten weitere Einkünfte erzielt, der muss eine Steuererklärung abgeben. Bleiben die Einkünfte insgesamt unterhalb der Freibetragsgrenzen, dann fallen jedoch keine Steuern an. 

Was wird von der Rente versteuert? – Ertragsanteil

Für die Besteuerung der Rente ist der so genannte Ertragsanteil relevant. Dieser fällt unter die Besteuerung, während der andere Teil steuerfrei bleibt. Der Ertragsanteil ist der Zinsertrag aus einer Anlage, der als Rente ausbezahlt wird. Er ist in geregelt. Die Regelung betrifft die Besteuerung der Rentenmodelle

  • Lebens- und Rentenversicherung
  • Gesetzliche Rente und Rürup Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge und Riester Rente

in Deutschland auf unterschiedliche Weise. 

Lebens- und Rentenversicherung

Da die Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung zum Teil bereits versteuert sind, werden von den ausbezahlten Rentenbeträgen lediglich die Zinsanteile versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils ist darüber hinaus abhängig vom Jahr des Renteneintritts und vom Alter gestaffelt. Die Staffelung ergibt sich aus parallel dazu ansteigenden steuerlichen Freistellungsbeträgen für Beitragszahlungen. 

Gesetzliche Rente und Rürup Rente 

Der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente und der Rürup Rente steigt jährlich. Bis zum Jahr 2040 soll die gesamte Rente steuerpflichtig sein. Als ausgleichende Entlastung können jährlich immer höhere Beitragszahlungen in die Rentenkasse in Form des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgesetzt werden. 

Betriebliche Altersvorsorge und Riester Rente

Rentenauszahlungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, sind in voller Höhe zu versteuern. Sie unterliegen der normalen . Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester Rente, deren Beiträge nicht gefördert wurden, müssen nicht versteuert werden. Allerdings fallen die Zinserträge und Wertsteigerungen unter die Steuerpflicht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Welche Renten sind steuerfrei?

Wenn zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausbezahlt wird, müssen Rentner bei der Steuererklärung diese nicht versteuern. Auch Wiedergutmachungsrenten, Schadensersatzrenten, Schmerzensgeldrenten und Kriegsbeschädigtenrenten fallen nicht unter die Versteuerung. 

Eine gute Nachricht bei Krankheit

Wie alle Steuerzahler können auch Rentner bei der Steuererklärung ihre Medikamente und Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastungen ebenso wie Kurkosten, Zahnarztkosten oder Brillenzuzahlungen von der Steuer absetzen. 

Sonderausgaben, Werbung und Vorsorgeaufwand

Ihre Kosten für den Rentenberater oder Steuerberater können Rentner bei der Steuererklärung genauso absetzen wie die Steuersoftware. Wer keine Werbungskosten angibt, erhält einen Freibetrag von 102 Euro pauschal. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Kfz- und Unfallversicherung kannst Du als Vorsorgeaufwand geltend machen. Als Sonderausgaben setzt Du geleistete Spenden und die Kirchensteuer ab.  

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