25. Feb. 2019 | Buchhaltung

Darf ich als Rentner oder Student eine Rechnung schreiben?

Das Finanzrecht ist kompliziert, machen wir uns nichts vor. Aus diesem Grund gibt es, Gott sei Dank, Steuerberater, die einem das Leben durchaus erleichtern können.

Rentner oder Student eine Rechnung schreiben
Als Rentner oder Student eine Rechnung schreiben? Wurde kein Gewerbe angemeldet lautet die eindeutig uneindeutige Antwort: „Ja, aber…“. Bild von ©unsplash.com

Deswegen auch der Hinweis vorweg: Fragt bitte im Zweifelsfall immer noch einmal bei eurem Steuerberater nach, wenn ihr euch bei einem bestimmten Sachverhalt nicht sicher seid. Nichtsdestotrotz kann man sich auch an einigen Richtlinien orientieren und einen ersten Einblick erhalten, bevor man den Gang zum Steuerberater antritt.

So auch bei der vorliegenden Frage: Darf ich als Rentner oder Student eine Rechnung schreiben? Wir gehen hier davon aus, dass kein Gewerbe angemeldet wurde, das heißt, dass als Privatperson gehandelt wird. Und in dem Fall lautet die eindeutig uneindeutige Antwort: „Ja, aber…“. Handelt es sich um einmalige oder unregelmäßige, private Transaktionen und der jeweilige Verkäufer fordert eine Rechnung an, dann ist es als Privatperson legitim eine Rechnung zu schreiben. Allerdings muss auf bestimmte Formalien geachtet werden.

Ganz wichtig: Tätigt man als Privatperson einen Verkauf wird – ähnlich wie bei der Kleinunternehmerregelung §19 UStG – keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausgewiesen. Enthält die gestellte Rechnung dennoch eine Steuer, muss diese Steuer auch gegenüber dem Finanzamt beglichen werden, unabhängig davon ob als Privatperson gehandelt wird oder nicht.

Pflichtangaben auf deiner Rechnung

Des Weiteren gibt es bestimmte Pflichtangaben, die auf einer Privatrechnung vorzufinden sein müssen. Dazu gehören Name und Anschrift des Verkäufers sowie des Käufers. Das Datum der Rechnung, das Datum des Verkaufs, Beschreibung und Anzahl der verkauften Ware und ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass es sich um einen Privatkauf handelt.

Generell gilt: Obwohl es zwar pauschale Richtlinien gibt, an denen man sich orientieren kann, ist es am klügsten, situativ zu überprüfen welche Regelung wann in Kraft tritt. Ob Rentner oder Student, Rechnungen dürfen als Privatperson ausgestellt werden, wenn obige Richtlinien beachtet werden, allerdings muss zuvor überprüft werden, ob man überhaupt noch unter die Kategorie „Privatperson“ fällt. Da gilt es dann Faktoren wie die Art der Tätigkeit (freiberuflich, künstlerisch, gewerblich), die Regelmäßigkeit, die Höhe der Einkünfte, etc. zu beachten. Und in solch konkreten, unklaren Fällen hier wieder die Empfehlung: Wendet euch an euren Steuerberater.

Ähnliche Fragen: