30. Okt 2019 | Gründung
Arbeiten als Kleinunternehmer bringt viele Aufgaben mit sich, die manchmal keine Freude bereiten und den Workflow eher ins Stocken bringen. Für Selbstständige ist es deshalb auch auf nebenberuflicher Basis wichtig, früh Ordnung und Struktur in die eigene Arbeit zu bringen. Dies sorgt nicht nur für einen schärferen Fokus auf die Aufgaben, welche Einkommen generieren, sondern schafft sogleich mehr Freude an der eigenen Arbeit.
Die erste Maxime sollte lauten, private und geschäftliche Ausgaben strikt voneinander zu trennen. Selbst ein Kleinunternehmer profitiert von einem Zwei-Konten-System, obwohl es für ihn noch nicht zwingend notwendig wäre. Es handelt sich aber um eine ungemein praktische Möglichkeit, um finanziell stets den Durchblick zu behalten. Ansonsten besteht die Gefahr, zwischen den stetigen Geldausgängen und Geldeingängen auf einem Konto den Überblick zu verlieren. Zur Crux werden am Ende eigentlich steuerfreie Einnahmen, die eigentlich kostenlos in Anspruch genommen werden dürften. Um solche Unklarheiten zum Jahresende zu vermeiden, hilft es ungemein, bereits im Vorfeld alle Einnahmen und Ausgaben strikt voneinander zu trennen und dafür selbst die geringen Kontoführungsgebühren in Kauf zu nehmen.
Selbst bei einem kleinen Unternehmen fallen stets dringliche Investitionen an. Leider werden diese allzu häufig auf einen Schlag getätigt, was schließlich dazu führt, dass sie sich nicht mehr in der vollen Höhe sofort von der Steuer absetzen lassen. Wer dagegen selbstständiger Unternehmer ist, hat nach dem eigenen Ermessen die Gelegenheit, solche Ausgaben in mehrere Schübe zu teilen. Bis zu einem Betrag von 800 Euro ist es möglich, eine Summe sofort von der Steuer abzusetzen. Handelt es sich dagegen um höhere Beträge von bis zu 1.000 Euro, so verändern sich die Bedingungen für die Abschreibung deutlich. Entweder kann die Abschreibung im Laufe der nächsten fünf Jahre, oder während der üblichen Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands erfolgen. Wer sich an die kleineren Investitionen hält, spart sich also für die kommenden Jahre viel Aufmerksamkeit und mitunter auch Ärger.
Grundsätzlich müssen Unternehmer bei der steuerlichen Abschreibung von Investitionen für ihren Betrieb zwei Arten an Wirtschaftsgütern unterscheiden.
Wirtschaftsgüter, deren Kosten für die Anschaffung oder Herstellung unterhalb festgelegter Höchstgrenzen liegen, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet und können im vollen Umfang im Kalenderjahr ihrer Beschaffung steuerlich abgesetzt werden. Für GWG gelten die folgenden Kriterien:
Regulär müssen Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 800 Euro, die für den Betrieb angeschafft werden, über den Zeitraum ihrer voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben werden. Dabei werden die Kosten für die Anschaffung durch die Anzahl der Nutzungsjahre geteilt. Der sich ergebende Teilbetrag kann jährlich über den Zeitraum der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei der Festsetzung der voraussichtlichen Nutzung können Unternehmer auf die Richtwerte zurückgreifen, die das Bundesministerium für Finanzen in den AfA Tabellen bereitstellt. Diese sind zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, werden aber durch die Finanzbehörden und andere Institutionen zuverlässig anerkannt.
Regulär umsatzsteuerpflichtige Unternehmen schreiben die Kosten sowohl für ihre geringwertigen Wirtschaftsgüter als auch für ihre Anschaffungen, die die GWG Grenzen überschreiten, in deren Nettobeträgen ab. Die enthaltene Umsatzsteuer wird steuerlich gesondert behandelt und gehört nicht zu den Beträgen der Abschreibung. Sie wird als bezahlte Vorsteuer von vereinnahmter Umsatzsteuer abgezogen und verrechnet. Somit beziffern die GWG Höchstgrenzen die Nettobeträge der Anschaffungen, die abgeschrieben werden können.
Anders als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen setzen Kleinunternehmer bei der Abschreibung Bruttobeträge an. Da die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 800 Euro den Nettobetrag bezeichnet, der nach Abzug der Umsatzsteuer verbleibt, gelten für Kleinunternehmer andere Beträge. Denn sie können keine Vorsteuer abziehen und setzen stets Bruttobeträge als Betriebsausgaben an. Somit gelten für die Abschreibung von Kleinunternehmern anderslautende Höchstgrenzen bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Grenzwerte GWG Abschreibung für Kleinunternehmer
Wer nebenberuflich selbstständig und damit Kleinunternehmer ist, genießt oftmals die Freiheit, flexibel über die eigene Arbeitszeit zu verfügen. An manchen Tagen führt jedoch genau dies zu einem erhöhten Stresspegel, denn Freizeitaktivitäten laufen schnell Gefahr, zu kurz zu kommen. Egal, wie groß die Motivation zur Arbeit auch sein mag: Es sollten feste Pausen und regelmäßige Ruhetage eingelegt werden. Bei vielen Selbstständigen ist die Versuchung groß, selbst das Wochenende mit einem kleinen Sonderverdienst zu veredeln. Für diesen Fall ist es hilfreich, sich selbst Grenzen und Limits zu setzen. Wer sich fest vornimmt, die eigene Arbeit nach exakt drei Stunden wieder ruhen zu lassen, hat nach dieser Periode noch immer die Möglichkeit, sich seiner Erholung zu widmen. Nur auf dieser Basis ist es schließlich möglich, langfristig effektiv zu arbeiten.
Selbstverständlich steht auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit die Leistung im Vordergrund. Der für konzentrierte Arbeitsphasen notwendige Rahmen wird dagegen häufig vernachlässigt. Wer jedoch diese Tipps für das Arbeiten als Kleinunternehmer befolgt, kann darauf bereits klare Prinzipien gründen, welche das eigene Engagement zukünftig noch klarer strukturieren und sogleich Kosten reduzieren.