09. Mrz 2018 | Unternehmenssteuerung

Schneller überweisen mit Online Banking

Virtuell ist schnell – die Bank im World Wide Web

Gehörte das Geschäft mit den Privatkunden zum Alltag in der Bankfiliale, sind zahlreiche Bankschalter heute geschlossen. Denn der persönliche Kontakt zum Kunden weicht immer häufiger dem virtuellen Besuch auf der Webseite der Bank. Kunden haben sich an den stetigen Abbau des Bankservice vor Ort eingestellt und überweisen mit Online Banking.

Überweisen mit Online Banking
Überweisen mit Online Banking: Wie schnell ist es?

Überweisen mit Online Banking – fortschreitende Entwicklung

Weltweit schreitet das Online Banking voran. Die Banken nutzen das Einsparungspotential, das mit dem Online Banking einher geht. Denn sie können nicht nur Personal einsparen. Auch die elektronische Abwicklung von Buchungsbewegungen ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen durch eine Reduzierung an Material-, Energie- und Raumkosten. Inzwischen nutzen rund die Hälfte der Bankkunden in Deutschland das Online Banking. Denn die Banken haben das virtuelle Bankgeschäft attraktiv gestaltet und versprechen dem Kunden hohe Sicherheit. Damit lohnt sich das überweisen mit Online Banking sowohl für den Kunden als auch für die Banken.

Schnelligkeit ist Pflicht – Beschleunigung der Banklaufzeit

Die Banklaufzeit ist die Zeitspanne, innerhalb der die Bank eine Überweisung ausführen muss. Die Banklaufzeiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 675 und 675s geregelt. Seit dem Jahr 2012 schreibt der Gesetzgeber den Banken nicht nur für die Online-Überweisung stark verkürzte Zeitspannen vor. Bis dahin durfte eine Überweisung bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat mit seiner Neuerung nicht nur den Schutz von Verbrauchern im Auge. Die Schnelligkeit einer Überweisung bedeutet auch für Unternehmen eine erhöhte Liquidität. Seit dem Jahresbeginn 2012 gelten in Deutschland neue Fristen für folgende Arten der Überweisung:

Überweisen mit Online Banking

Kunden, die ihre Rechnungen überweisen mit Online Banking dürfen sich an einer erheblichen Beschleunigung der Bankendienstleistung freuen. Denn die Bank muss gewährleisten, dass die Zahlung nur einen Arbeitstag nach dem Tag der Anweisung ausgeführt ist. Das bedeutet, dass die Zahlungssumme pünktlich am nächsten Tag auf dem Konto des Empfängers eingeht und gut geschrieben wird. Die Regelung gilt nicht nur für Online Überweisungen, die von einem deutschen Absender an einen deutschen Empfänger geschickt werden. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums müssen Zahlungen, die durch Online Banking ausgeführt werden, am nächsten Tag auf dem Konto des Empfängers eintreffen. Das Überweisen mit Online Banking ist damit zuverlässig die schnellste Art, um eine Zahlung zu transferieren.

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Konventionelle Anweisung mit Überweisungsträger

Der konventionelle Überweisungsträger mit den orangefarbenen Balken und Kästchen hat noch nicht ausgedient. Zahlreiche Kunden bevorzugen diese Art der Überweisung nach wie vor. Nicht nur durch Gewöhnung, sondern auch durch gute Erfahrungen und das Vertrauen in die bisher übliche Art des Geldtransfers meiden viele Bankkunden den virtuellen Schalter. Für die Anweisung einer Zahlung über den Überweisungsträger aus Papier lässt der Gesetzgeber den Banken insgesamt zwei Arbeitstage Zeit. Am zweiten Tag nach der Einreichung des Überweisungsträgers bei der Bank muss demnach die Zahlung auf dem Konto des Empfängers gut geschrieben sein.

Alles außer Euro – Anweisung von Fremdwährung

Zahlungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung in Auftrag gegeben werden, müssen innerhalb von vier Tagen auf dem Empfängerkonto gut geschrieben sein.

Überweisung in der Verlängerung – Ausnahmen von der Regel

Grundsätzlich halten sich die Banken zwar an die Regelungen. Dennoch sorgen sie aber auch für Ausnahmen. Nicht nur der Unterschied von einem einfachen Tag und einem Geschäftstag ist hierbei von Bedeutung. Denn Samstag und Sonntag zählen ebenso nicht zu den Geschäftstagen wie zahlreiche Feiertage. Eine Überweisung vom Freitag muss also erst am Montag auf dem Konto des Empfängers eintreffen. Aber auch die Öffnungszeiten der Schalter haben für die Definition des Geschäftstages eine Bedeutung. So werden Überweisungen, die erst nach Geschäftsschluss eines Arbeitstages in Auftrag gegeben werden, dem nachfolgenden Tag zugewiesen. Demzufolge kann eine Überweisung, die am Freitag abends um 18 Uhr in Auftrag gegeben wird, erst am Dienstag auf dem Konto des Empfängers eintreffen.

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