21. Nov 2017 | Gründung
Meistens ist es einfach Pech, das einem Knüppel zwischen die unternehmerischen Beine wirft: Erst tut der Computer seine letzte Berechnung – für einen Neuen gehen dann die gesparten Reserven drauf. Dann aber geht auch noch ein anderes Gerät kaputt und die Kapitalkasse ist leer. Oder vielleicht ist auch das Gegenteil notwendig: Alles funktioniert glänzend, aber um an einen exklusiv dotierten Auftrag zu gelangen, muss man erst mal Geld investieren und sein Equipment auf den allerneuesten Stand bringen. Es gibt gute Gründe, warum Kleinunternehmer plötzlich Geld benötigen, das sie nicht haben. Vier Möglichkeiten, das Problem zu lösen, stellen wir im Folgenden vor. Schnelles Geld für Kleinunternehmer, kein Problem!
Gerade Kleinunternehmer wissen oft nicht, welche Summen alljährlich von der EU, der Bundesrepublik oder den Bundesländern in die Wirtschaft gepumpt werden – nur so viel: es sind Milliarden.
Allein schon die KfW – die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, unterstützt bereits Gründer durch verschiedene Hilfsmaßnahmen, die natürlich – unter gewissen Voraussetzungen – als Geldbeschaffungsmaßnahme im Notfall tauglich sind, sofern man sich an die vereinbarten Spielregeln hält und das Geld nur für den bestimmten und vertraglich festgelegten Zweck nutzt. Ein weiterer staatlicher Hilfsfonds ist in diesem Bereich das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, kurz ZIM. Das ist eine besonders interessante Option für Kleinunternehmer, die sich mit wirklich innovativen Neuerungen beschäftigen und durch eine solche Finanzspritze – immerhin sind bis zu 380.000 Euro möglich – ihr Projekt zur Markt- oder Serienreife entwickeln möchten.
Doch das Problem an all diesen staatlichen Methoden ist, dass sie längst nicht für jeden Kleinunternehmer taugen, schon weil sie erfordern, dass man sich gründlich durchleuchten und auf „Förderwürdigkeit“ abklopfen lässt.
Freilich kann es auch Situationen geben, wo die zuvor genannten Programme schlicht „Overkill“ wären, weil die dort zur Debatte stehenden Summen nicht mal ansatzweise benötigt werden. An dieser Stelle kommt dann der klassische Kredit zu seinen Ehren. Doch welcher? Und wann?
Insbesondere wenn das Geld jedoch nur benötigt wird, um ein einzelnes Ausrüstungsstück zu kaufen (etwa eine neue Kamera für den kleinunternehmerischen Fotografen), bietet es sich natürlich auch an – sofern man das Geld sicher wieder am Monatsende einzahlen kann – bei der Hausbank seinen Dispo einmalig erhöhen zu lassen, denn schließlich ist auch der Dispo eine Art von Kredit.
In die gleiche Bresche der Einmal-Käufe schlagen zudem natürlich auch die Ratenkäufe verschiedenster Händler. Deren Vorteil: Nicht selten bekommt man hier eine Null-Prozent-Finanzierung.
Die wenigsten Kleinunternehmer dürften ganz allein auf der Welt sein. Die meisten haben Familienangehörige oder gute Freunde. Und natürlich bietet es sich in einer finanzschwachen Lage deshalb an, sich ganz einfach bei diesen das Geld zu leihen. Tatsächlich hat das sogar eine Reihe gewichtiger Vorteile:
Klingt doch gut, oder? Doch ganz ohne Fallstricke geht es bei solchen Familienkrediten leider nicht. Denn selbst wenn man die Eltern anpumpt und diese einem ohne Wenn und Aber das Geld fürs Unternehmen leihen, bewegt man sich auf rechtlich dünnem Eis, weil das Ganze bei den Familien-intern typischen Geringst- oder gar Nullzinsen als Vermeidung der Schenkungssteuer angesehen werden könnte. Ganz recht, denn selbst bei sehr dicht Verwandten wie etwa Eltern und Geschwistern liegt der Steuerfreibetrag nur bei 20.000 Euro – und die Finanzämter setzen 5,5% Zinssätze an.
Natürlich gäbe es Wege, das alles zu verschleiern, aber schließlich wollen wir hier im legalen Rahmen bleiben.
Was früher nur aus Großstädten bekannt war, hat sich mittlerweile auch deutschlandweit ausgebreitet. Sie nennen sich Pfandhaus, Pfandleiher oder Leihhaus und das Geschäftsmodell ist immer das gleiche: Man liefert einen nahezu beliebigen Gegenstand ab und bekommt dafür eine vom Pfandleiher festgelegte, flexible und subjektive Summe ausgezahlt – zusätzlich zu einem Pfandschein, mit dem man den Gegenstand samt Rückzahlsumme wieder auslösen kann.
Doch was sich einfach anhört und gerade bei Gegenständen, die wirklich entbehrlich sind, eine durchaus praktikable Möglichkeit ist, hat in der Praxis diverse Holpersteine:
Zudem liegt die Laufzeit bei den allermeisten Häusern bei drei Monaten – selbst wenn man das Pfand früher auslösen könnte, es geht nicht, weil sich über den Zins ja die ganze Sache finanziert. Hinzu kommt, dass der Pfandleiher den Gegenstand, sofern er nicht ausgelöst werden kann, veräußern bzw. versteigern darf.
Summa Summarum ist das Beleihen damit nur eine Option für den alleräußersten Notfall, wenn alle anderen Stricke bereits gerissen sind und man zudem Dinge von echtem Wert beleihen kann, die man aber obendrein auch nicht benötigt – also eine eher seltene Kombination. Überdies bekommt man eben unfair wenig Geld für den Wert eines Gegenstandes: Pfandleiher selbst geben zu, dass es in der Regel höchstens 50% sind. Und der ideelle Wert von Omas Ehering oder Opas Fernglas zählt eben in diesem Business nicht.