04. Jan 2019 | Unternehmenssteuerung

Schwanger im Beruf – Wie sag ich’s meinem Chef?

Ob geplant, zufällig oder echtes Wunschkind: Wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt und der Frauenarzt mit Handschlag gratuliert, stehen viele berufstätige Frauen erst einmal vor einem Berg von Fragen. Auch solche, die sich mit dem Kommenden auf der Arbeit befassen. Wann du es dem Chef sagen musst, ab wann die werdende Mama definitiv nicht mehr für den Job zur Verfügung stehen muss und weitere Fragen rund um das Thema „Schwanger im Beruf“ haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Schwanger im Beruf: Wann und wie sag ich’s meinem Chef?

Auch wenn man im Internet überraschend häufig die Frage nach dem Wann liest, ist die Sachlage eindeutig. Denn verlangt klar: „Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.

Schwanger im Beruf - Wie sag ich´s meinem Chef?
Schwanger im Beruf? – Nicht jeder Chef wird davon begeistert sein, dass du ihn bald für eine längere Zeit alleine lässt. Da musst du standhaft bleiben. (© fizkes – Fotolia)

Du musst zwar nicht die Praxis des Gynäkologen verlassen und gleich die Telefonnummer des Chefs wählen. Allerdings: Mehr als einige Tage solltest du auch nicht verstreichen lassen, denn obgleich auch Schwangere durchaus noch fristlos gekündigt werden dürfen, greifen durch den „neuen Status“ eine ganze Reihe berufliche Schutzmaßnahmen. Dabei sollten werdende Mamas auch ihren Beruf an sich bedenken: Im Büro kann der Chef tatsächlich erst in einigen Tagen davon erfahren, die Bauschreinerin hingegen sollte sofort damit herausrücken (mehr Infos für Handwerkerinnen findest du in Punkt 3).

Auch das Wie ist eigentlich nicht schwer: Einfach beim Chef um eine Unterredung bitten, reingehen und frei von der Leber weg sprechen. Allerdings: Der Chef sollte der erste in der Firma sein, der es erfährt. Denn irgendein Kollege petzt immer. Und über den „Flurfunk“ solltest Du deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber eine so wichtige Information nicht mitteilen. Übrigens ist mit „Chef“ derjenige gemeint, dem man disziplinarisch unterstellt ist. Das sollte vor allem in großen Firmen beachtet werden.

Die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen – Was muss ich mitbringen?

Wenn Du die Schwangerschaft Deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, musst du zu diesem Gespräch nur dich selbst mitbringen. Allerdings hat der Vorgesetzte in diesem Fall auch das Recht, ein Attest einzufordern, auch das geht aus hervor. In diesem Schriftsatz sollte der Arzt erklären, dass du tatsächlich in anderen Umständen bist und auch den errechneten Geburtstermin nennen. Also in schriftlicher Form das, was du dem Boss auch mündlich sagst. Übrigens lässt sich auch ohne Mediziner der Geburtstermin selbst errechnen. Die Formel lautet: Letzter Tag der letzten Periode minus drei Monate plus sieben Tage plus ein Jahr.

Was du allerdings auch mitbringen solltest, ist ein in Grundzügen stehender Plan, wie es weitergehen soll. Der Chef möchte schon wissen, wie lange man plant, in Elternzeit zu gehen und zu welchen Konditionen man wieder in die Firma zurückkehren möchte – immerhin arbeiten viele Frauen nach der Geburt nur noch in Teilzeit. Je genauer dein Plan an dieser Stelle ist, desto besser für den Chef und den Betriebsablauf. Und aus diesem Grund kann und solltest du auch vielleicht eine Nacht darüber schlafen, bevor du es verkündest.

Schwanger im Beruf - Wie sag ich´s meinem Chef?
Sobald man schwanger im Beruf ist, steht man vor einem Berg von Fragen: unter anderem auch, wann man wieder ins Berufsleben einsteigen darf. (© Halfpoint – Fotolia)

Schwanger im Beruf –Wie lange darf ich noch arbeiten?

Das kommt vor allem darauf an, in welcher Branche du beschäftigt bist und wie die Schwangerschaft verläuft. Aber das muss man erst einmal etwas strukturieren, denn Mutterschutz ist ein komplexes Feld:

  • Generell greift ab der Sekunde, in der man von seiner Schwangerschaft erfährt, der Mutterschutz. Er regelt minutiös, was die Mutter und Arbeitgeber nun dürfen, und was nicht. Beispielsweise ist die Mama in Spe von nun an praktisch unkündbar – und dies (§17 MuSchG). Außerdem darf sie weder nachts, noch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Überstunden sind ebenfalls passé, Akkordarbeit auch und innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Arbeitswochen dürfen nicht mehr als 90 Arbeitsstunden zusammenkommen.
  • Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft in einem nicht sonderlich anstrengenden oder gar gefährlichen Beruf, also beispielsweise der klassische Bürojob, dauert der Mutterschutz bis acht Wochen nach der Entbindung (der tatsächlichen, nicht der errechneten) an. Sechs Wochen vor dem errechneten Termin greift die Schutzfrist. Ab dieser darf eine werdende Mutter nicht mehr zum Arbeiten gezwungen werden, wenngleich sie es freiwillig tun darf. Bei Frühchen-Geburten verlängert sich die Schutzfrist um die Anzahl von Tagen nach hinten, die die Mutter vorher nicht nehmen konnte.
  • Jeder werdenden Mutter darf vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Grundlagen dafür sind glasklar: Immer wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind besteht, darf der Arzt sie entweder ganz oder für bestimmte, von ihm zu definierende Aufgaben auf der Arbeit freistellen. Wenn eine Sekretärin beispielsweise auch keine leichten Akten mehr heben könnte, weil sie eine Muttermundschwäche hat, dann kann dies im Beschäftigungsverbot genauso vermerkt werden und den Arbeitgeber zwingen, sie nur noch sitzend am PC einzusetzen. Und: Bei Geburtskomplikationen kann das Verbot bzw. die daraus hervorgehenden Einschränkungen auch über die Entbindung hinaus bestehen bleiben.

Dabei muss allerdings unterstrichen werden, dass dies alles nur für typische „Frauenberufe“ gilt. Da es in der heutigen Zeit auch abertausende Handwerkerinnen und ähnlich hart körperlich oder gefährlich arbeitende Frauen gibt, hat das auch Auswirkungen bei Schwangeren. Arbeitgeber müssen sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft durch eine Fachperson eine Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter durchführen lassen. Das kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt übernehmen. Besonders in Berufen, in denen klar ist, dass sie für Mutter oder Kind risikoreich sind, darf die Mutter auch bis zum Abschluss der Beurteilung zuhause bleiben.

Stellt sich heraus, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist, muss der Chef entweder Abhilfe schaffen oder aber der Schwangeren eine andere Tätigkeit zuweisen. In vielen Handwerksberufen führt das dazu, dass angehende Mamas vom Tag, an dem sie erfahren, dass sie schwanger im Beruf sind, zuhause bleiben, denn der Ersatzjob muss sowohl der Ausbildung als auch der Stellung im Unternehmen entsprechen.

Wann darf ich wieder arbeiten?

Die meisten Mütter kosten nach der Geburt die gemeinsame Zeit mit ihrem Kind voll aus. Es gibt allerdings auch Mamas, die möchten so schnell wie möglich wieder in den Job zurück. Falls du auch dazu gehörst, gibt es allerdings eine ziemlich mächtige Hürde: Für acht Wochen ab der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten. Ausnahmslos. Entgegen der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ist das auch kein Gebot, das durch Freiwilligkeit umgangen werden könnte, sondern ein absolutes Beschäftigungsverbot. Selbst wenn es dich noch so sehr zurück an den Arbeitsplatz zieht, dein Arbeitgeber würde sich strafbar machen, wenn er es zuließe. Und die acht Wochen gelten auch nur für Ein-Kind-Schwangerschaften. Bei Mehrlingsgeburten wird automatisch auf zwölf Wochen verlängert. Die einzigen Personen, die von all dem ausgenommen sind, sind Geschäftsführerinnen, die im Übrigen auch generell nicht vom Mutterschutz betroffen sind.

Erst nach Ablauf dieser Frist und wenn sonst keine medizinischen Gründe dagegensprechen, dürfen Neu-Mütter wieder arbeiten gehen.

Schwanger im Beruf? – Fazit

Es ist eigentlich ganz leicht: Wenn du erfährst, dass du schwanger bist, überlegst du dir sofort einen Plan, wie es auf der Arbeit weitergehen soll. Sobald das getan ist, kannst Du die Schwangerschaft Deinem Chef mitteilen und erklärst ihm alles. Und dann gilt: Heldentum ist hier absolut fehl am Platz. Jetzt haben Projekte und selbst das Wohl der Firma für dich nur noch nachgeordnete Bedeutung. Nur du und dein Kind zählen jetzt. Und deshalb musst du auch aktiv dafür arbeiten, dass du nur das tust, was du dir wirklich zumuten kannst. Vollgas geben kannst du nach der Geburt immer noch.

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