04. Jan 2019 | Unternehmenssteuerung
Ob geplant, zufällig oder echtes Wunschkind: Wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt und der Frauenarzt mit Handschlag gratuliert, stehen viele berufstätige Frauen erst einmal vor einem Berg von Fragen. Auch solche, die sich mit dem Kommenden auf der Arbeit befassen. Wann du es dem Chef sagen musst, ab wann die werdende Mama definitiv nicht mehr für den Job zur Verfügung stehen muss und weitere Fragen rund um das Thema „Schwanger im Beruf“ haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Auch wenn man im Internet überraschend häufig die Frage nach dem Wann liest, ist die Sachlage eindeutig. Denn Paragraph 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verlangt klar: „Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.„
Du musst zwar nicht die Praxis des Gynäkologen verlassen und gleich die Telefonnummer des Chefs wählen. Allerdings: Mehr als einige Tage solltest du auch nicht verstreichen lassen, denn obgleich auch Schwangere durchaus noch fristlos gekündigt werden dürfen, greifen durch den „neuen Status“ eine ganze Reihe berufliche Schutzmaßnahmen. Dabei sollten werdende Mamas auch ihren Beruf an sich bedenken: Im Büro kann der Chef tatsächlich erst in einigen Tagen davon erfahren, die Bauschreinerin hingegen sollte sofort damit herausrücken (mehr Infos für Handwerkerinnen findest du in Punkt 3).
Auch das Wie ist eigentlich nicht schwer: Einfach beim Chef um eine Unterredung bitten, reingehen und frei von der Leber weg sprechen. Allerdings: Der Chef sollte der erste in der Firma sein, der es erfährt. Denn irgendein Kollege petzt immer. Und über den „Flurfunk“ solltest Du deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber eine so wichtige Information nicht mitteilen. Übrigens ist mit „Chef“ derjenige gemeint, dem man disziplinarisch unterstellt ist. Das sollte vor allem in großen Firmen beachtet werden.
Wenn Du die Schwangerschaft Deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, musst du zu diesem Gespräch nur dich selbst mitbringen. Allerdings hat der Vorgesetzte in diesem Fall auch das Recht, ein Attest einzufordern, auch das geht aus §15 MuSchG hervor. In diesem Schriftsatz sollte der Arzt erklären, dass du tatsächlich in anderen Umständen bist und auch den errechneten Geburtstermin nennen. Also in schriftlicher Form das, was du dem Boss auch mündlich sagst. Übrigens lässt sich auch ohne Mediziner der Geburtstermin selbst errechnen. Die Formel lautet: Letzter Tag der letzten Periode minus drei Monate plus sieben Tage plus ein Jahr.
Was du allerdings auch mitbringen solltest, ist ein in Grundzügen stehender Plan, wie es weitergehen soll. Der Chef möchte schon wissen, wie lange man plant, in Elternzeit zu gehen und zu welchen Konditionen man wieder in die Firma zurückkehren möchte – immerhin arbeiten viele Frauen nach der Geburt nur noch in Teilzeit. Je genauer dein Plan an dieser Stelle ist, desto besser für den Chef und den Betriebsablauf. Und aus diesem Grund kann und solltest du auch vielleicht eine Nacht darüber schlafen, bevor du es verkündest.
Das kommt vor allem darauf an, in welcher Branche du beschäftigt bist und wie die Schwangerschaft verläuft. Aber das muss man erst einmal etwas strukturieren, denn Mutterschutz ist ein komplexes Feld:
Dabei muss allerdings unterstrichen werden, dass dies alles nur für typische „Frauenberufe“ gilt. Da es in der heutigen Zeit auch abertausende Handwerkerinnen und ähnlich hart körperlich oder gefährlich arbeitende Frauen gibt, hat das auch Auswirkungen bei Schwangeren. Arbeitgeber müssen sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft durch eine Fachperson eine Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter durchführen lassen. Das kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt übernehmen. Besonders in Berufen, in denen klar ist, dass sie für Mutter oder Kind risikoreich sind, darf die Mutter auch bis zum Abschluss der Beurteilung zuhause bleiben.
Stellt sich heraus, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist, muss der Chef entweder Abhilfe schaffen oder aber der Schwangeren eine andere Tätigkeit zuweisen. In vielen Handwerksberufen führt das dazu, dass angehende Mamas vom Tag, an dem sie erfahren, dass sie schwanger im Beruf sind, zuhause bleiben, denn der Ersatzjob muss sowohl der Ausbildung als auch der Stellung im Unternehmen entsprechen.
Die meisten Mütter kosten nach der Geburt die gemeinsame Zeit mit ihrem Kind voll aus. Es gibt allerdings auch Mamas, die möchten so schnell wie möglich wieder in den Job zurück. Falls du auch dazu gehörst, gibt es allerdings eine ziemlich mächtige Hürde: Für acht Wochen ab der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten. Ausnahmslos. Entgegen der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ist das auch kein Gebot, das durch Freiwilligkeit umgangen werden könnte, sondern ein absolutes Beschäftigungsverbot. Selbst wenn es dich noch so sehr zurück an den Arbeitsplatz zieht, dein Arbeitgeber würde sich strafbar machen, wenn er es zuließe. Und die acht Wochen gelten auch nur für Ein-Kind-Schwangerschaften. Bei Mehrlingsgeburten wird automatisch auf zwölf Wochen verlängert. Die einzigen Personen, die von all dem ausgenommen sind, sind Geschäftsführerinnen, die im Übrigen auch generell nicht vom Mutterschutz betroffen sind.
Erst nach Ablauf dieser Frist und wenn sonst keine medizinischen Gründe dagegensprechen, dürfen Neu-Mütter wieder arbeiten gehen.
Es ist eigentlich ganz leicht: Wenn du erfährst, dass du schwanger bist, überlegst du dir sofort einen Plan, wie es auf der Arbeit weitergehen soll. Sobald das getan ist, kannst Du die Schwangerschaft Deinem Chef mitteilen und erklärst ihm alles. Und dann gilt: Heldentum ist hier absolut fehl am Platz. Jetzt haben Projekte und selbst das Wohl der Firma für dich nur noch nachgeordnete Bedeutung. Nur du und dein Kind zählen jetzt. Und deshalb musst du auch aktiv dafür arbeiten, dass du nur das tust, was du dir wirklich zumuten kannst. Vollgas geben kannst du nach der Geburt immer noch.